Weitere Lockerungen verabschiedet
Per 8. Juni werden die Regeln zum Homeoffice gelockert. Zudem öffnet die ETH-Bibliothek, für Studierende stehen auf den beiden Campus wieder Arbeitsplätze zur Verfügung, und der ASVZ nimmt seine Sportzentren in Betrieb. Schliesslich wird auch das Gastronomieangebot ausgebaut, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.
Angesichts des positiven Verlaufs der Corona-Pandemie in der Schweiz hat die Schulleitung weitere Lockerungen des Notbetriebs beschlossen. Diese treten ab 8. Juni in Kraft und bringen eine weitere Belebung im Zentrum und auf dem Hönggerberg mit sich. Allerdings bleiben die Gebäude grundsätzlich geschlossen, vorerst bis zum 2. August.
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- Retreats und Exkursionenchevron_right
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- Arbeitsplätze für Studierendechevron_right
- Zugang zu Laborarbeitsplätzenchevron_right
- Öffnung der ETH-Bibliothekchevron_right
- Berufsbildung und Kinderbetreuungchevron_right
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- Gastronomie- und Detailhandelsangebotchevron_right
- Nächste Phase ab 3.8.2020chevron_right
Keine generelle Öffnung der Gebäude
«Um die Distanzregeln an der ETH zu gewährleisten und das Tracing zu gewährleisten, bleiben die Gebäude grundsätzlich geschlossen und sind nur einem Personenkreis zugänglich, der namentlich bekannt ist», sagt ETH-Vizepräsident und Leiter der Covid-19-Taskforce, Ueli Weidmann. Mitarbeitende können die Gebäude mit einer gültigen ETH-Karte und dem dazugehörigen Code betreten. Diese Zutrittsart gilt auch für diejenigen Gebäude, deren Eingänge öffnen, um einzelnen Nutzergruppen einen kontrollierten Zugang zu gewähren. «Neu schaffen wir nämlich rund 1000 Studierendenarbeitsplätze, die mittels eines Reservationssystems vergeben werden. Fair, verlässlich, sicher und bei Bedarf nachvollziehbar. Weitere werden je nach Entwicklung folgen», erklärt Weidmann den Entscheid. Für den Zugang zu den ausgewählten Gebäuden steht der jeweilige Haupteingang offen, wo auch die Berechtigung kontrolliert wird.
Schrittweise Lockerung der Homeoffice-Regeln
Für technisch-administrative Mitarbeitende sowie ETH-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler, die keine experimentelle Forschung im Labor betreiben, gilt mindestens bis 2. August weiterhin die Regel, dass sie im Homeoffice arbeiten. Die strikte Vorgabe von Home-Office für diese Mitarbeitenden wird jedoch aufgehoben. «Unsere Hochschule will ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und einen Beitrag dazu leisten, den öffentlichen Verkehr möglichst zu entlasten», begründet Weidmann den Entscheid. «Mit dem neuen Spielraum können wir aber berechtigten Anliegen von Mitarbeitenden und Organisationseinheiten besser Rechnung tragen. Wir wissen, dass es vielen ETH-Angehörigen zunehmend schwerfällt, die ganze Woche im Homeoffice zu arbeiten und bei manchen die Produktivität leidet. Wir wissen auch, dass die Führungsprozesse erschwert sind.»
So dürfen Mitarbeitende im gegenseitigen Einvernehmen mit ihren Vorgesetzte neu eine partielle oder vollkommene Rückkehr in die Büros vereinbaren. «Für Vorgesetzte leitet sich daraus aber kein Anspruch ab, ihre Teams grundsätzlich an die ETH zurückzuholen», betont er. Es sei denn, deren örtliche Präsenz erleichtere die Koordination innerhalb einer Einheit erheblich. Dann können Vorgesetzte zumindest eine zeitweilige Anwesenheit verlangen.
Keine Begründungspflicht für eine Rückkehr in die ETH-Räume gibt es für Organisationseinheiten, die aus betrieblichen Gründen vor Ort anwesend sein müssen (z.B. Schalteröffnungen, Unterhaltsarbeiten). Bei Meinungsverschiedenheiten in den Zentralen Organen entscheidet das zuständige Schulleitungsmitglied abschliessend, in den Departementen die jeweiligen Vorsteher/-innen.
Schutzkonzept für Raumbelegungen notwendig
Damit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können, haben alle Abteilungen und Forschungsgruppen, die ihre Büros wieder regelmässig belegen, ein Schutzkonzept zu erstellen. Dieses beinhaltet gegebenenfalls auch eine Rotations- und Raumbelegungsplanung.
Regeln für die Raumbelegung
- Pro Arbeitsplatz muss eine Büroraumfläche von mindestens 10 Quadratmetern gewährleistet sein (z.B. zwei Arbeitsplätze in einem Büro mit 26 Quadratmetern Grundfläche).
- Zwischen zwei Arbeitsplätzen ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Wo dieser Abstand unterschritten wird, beispielsweise bei nahe gegenüberliegenden Arbeitsplätzen, sind die Arbeitsplätze entsprechend zu verschieben oder es sind Trennelemente wie etwa Stellwände oder Ähnliches aufzustellen.
- Jedes Büro mit mehr als einem gleichzeitig anwesenden Mitarbeitenden muss stündlich während 5-10 Minuten gelüftet werden.
Die Vorgesetzten informieren ihre Mitarbeitenden – und in den Departementen auch die Departementsleitung – über das Schutzkonzept und sind für die Einhaltung der Hygiene-, Abstands- und Lüftungsregeln verantwortlich.
Weiterhin virtuelle Sitzungen
Um den gleichwertigen Zugang aller Teilnehmenden zu Sitzungen zu gewährleisten, sollen diese weiterhin grundsätzlich virtuell stattfinden. Mitarbeitende, die an der ETH präsent sind, loggen sich von ihrem Arbeitsplatz in die Sitzungen ein. Ausgenommen von dieser Regel sind Zusammenkünfte, welche eine physische Anwesenheit erfordern, beispielsweise bauliche Abnahmen oder Workshops. Auch Doktorprüfungen dürfen mit teilweiser oder vollständiger physischer Anwesenheit des Prüfungskomitees durchgeführt werden.
Regeln für die Benutzung von Sitzungszimmern
- Für allfällig genutzte Sitzungszimmer gilt eine Minimalfläche von 4 Quadratmetern pro Person. Die maximale Belegung der allgemein belegbaren Räume ist bereits an der jeweiligen Türe vermerkt. Bei Sitzungszimmern, die einzelnen Organisationseinheiten gehören, ist die Personenzahl zu berechnen und zu kennzeichnen.
- Sitzungen dürfen maximal zwei Stunden dauern, wobei nach einer Stunde 5-10 Minuten gelüftet werden muss.
- Zu Beginn und am Ende jeder Sitzung sollen die Teilnehmenden die Tische und weitere Flächen reinigen.
- Nach jeder Sitzung muss das Zimmer während 30 Minuten leer stehen und (falls Fenster vorhanden sind) gut gelüftet werden.
- Die Organisationseinheiten mit eigenen Sitzungszimmern sind für die Einhaltung dieser Regeln selbst verantwortlich.
Anreise zum Arbeitsplatz
Um bei der Anreise zur ETH die Selbst- und Fremdgefährdung zu minimieren, sind die ETH-Angehörigen aufgerufen, möglichst zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder mit dem Auto auf den Campus zu kommen. Insbesondere zu Stosszeiten und über längere Strecken ist die Benutzung des öffentlichen Verkehrs zu vermeiden. Wer also einen längeren Anfahrtsweg hat, soll nach Möglichkeit im Homeoffice bleiben, sofern das die betrieblichen Bedürfnisse zulassen.
Die Parkplätze an der ETH werden bis 2. August kostenlos zur Verfügung gestellt; anschliessend gelten voraussichtlich wieder die üblichen Tarife.
Retreats und Exkursionen
Die Schulleitung empfiehlt, bis mindestens 2. August auf Retreats mit physischer Anwesenheit der Teilnehmenden zu verzichten. Werden dennoch solche Retreats durchgeführt, gelten die Regeln zur Benutzung von Sitzungszimmern. Bei auswärtigen Retreats und Exkursionen sind die Distanz- und Hygieneregeln auch bei der Reise jederzeit einzuhalten. Bei einer allfälligen Übernachtung sind Einzelzimmer zu buchen.
Dienstliche und private Reisen ins Ausland
Für den Bereich der Reisen übernimmt die ETH die neuen Regeln des Bundes. Dienstreisen ins Ausland sind in jene Länder gestattet, zu denen die Schweiz den Personenverkehr wieder öffnet, ab 15. Juni als erste Länder Deutschland, Österreich und Frankreich. Weitere Länder werden folgen. Wer aus dem Ausland in die Schweiz einreist oder von einer Reise zurückkehrt, muss sich nicht mehr für zwei Wochen ins Homeoffice begeben. Diese Regelung wird aufgehoben und es gelten die Bestimmungen und Massnahmen der Behörden zur Einreise.
Berufsbildung und Kinderbetreuung
Die überbetrieblichen Kurse der Berufsbildung können an der ETH durchgeführt werden. Auch sind Schnupperlehren unter Einhaltung der geltenden Distanz- und Hygieneregeln möglich, sowie Probearbeitstage zur Eignungsabklärung im Rahmen der Auswahl von Lernenden.
Die Kinderbetreuung durch die Stiftung kihz hat inzwischen den Normalbetrieb wieder aufgenommen. Beim Bringen und Abholen der Kinder müssen von den Eltern die Regeln der Stiftung kihz eingehalten werden. Damit die Ferienbetreuungskurse im Sommer stattfinden können, stellt die ETH die Räumlichkeiten zur Verfügung.
Arbeitsplätze für Studierende und Zutritt zu den Gebäuden
Die Regelung, wonach Studierenden der Zugang zu den Gebäuden generell verwehrt bleibt, wird per 8. Juni aufgehoben. Die ETH bietet ihren Studierenden ab diesem Datum rund 1000 Arbeitsplätze an, die sich auf sechs Gebäude verteilen.
Die Arbeitsplätze müssen online über ein zentrales Buchungssystem reserviert werden. Damit will die ETH sicherstellen, dass niemand vergebens auf den Campus fährt. Für gebuchte Plätze erhalten die Studierenden einen QR-Code, den sie an den Haupteingängen der jeweiligen Gebäude, in denen der Arbeitsplatz reserviert ist, einer Kontrollperson vorweisen müssen.
Morgen Freitag, 5. Juni startet die Vergabe der Studierendenarbeitsplätze für kommende Woche. Weitere Informationen zur Vergabe der Studierendenarbeitsplätze erhalten die Studierenden per E-Mail und finden sich auch auf dem Studierendenportal.
Zugang für Studierende zu Kursen und Laborarbeitsplätzen
Kurse, für die eine physische Präsenz der Studierenden bewilligt wurde, und die Prüfungsvorbereitungskurse der Fachvereine werden ebenfalls in den oben aufgeführten Gebäuden stattfinden.
Praktika in den ETH-Labors können unter Einhaltung spezieller Vorkehrungen durchgeführt werden. Die Detailbestimmungen sind den Download Leitlinien für Praktika in Coronazeiten (PDF, 155 KB) zu entnehmen. Auf Berufspraktika im Ausland soll hingegen verzichtet werden.
Für den Gebäudezugang von Studierenden, die in den Labors Praktika absolvieren, sind die Praktikumsleitungen zuständig.
Studierende, die für ihre Bachelor-, Master- oder Semesterarbeiten auf Laborarbeitsplätze angewiesen sind, erhalten Zugang zu den jeweiligen Gebäuden mittels ihrer Legi. Für die Freischaltung des Zugangs sind die Departemente zuständig.
Öffnung der ETH-Bibliothek
Die ETH-Bibliothek bietet ab 8. Juni nahezu alle Dienstleistungen vor Ort an. Eine reduzierte Anzahl von Lernarbeitsplätzen in der ETH-Bibliothek können von Studierenden über das zentrale Reservationssystem gebucht werden. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der ETH-Bibliothek.
Der Zugang ins Hauptgebäude erfolgt über den Eingang an der Rämistrasse, die anderen Eingänge bleiben geschlossen.
Besucherinnen und Besucher der Bibliothek haben sich beim Betreten des Gebäudes auf einer Liste einzutragen und müssen sich beim Verlassen des Gebäudes wieder auschecken. Die gleichen Regeln gelten auch für die Baubibliothek im HIL-Gebäude auf dem Hönggerberg.
ASVZ nimmt Sportzentren in Betrieb
Der Akademische Sportverein ASVZ wird sein Angebot ab 8. Juni ausbauen und die beiden Sportzentren auf den ETH-Campus wieder in Betrieb nehmen. Dafür hat er ein ausführliches Schutzkonzept erarbeitet. Dieses sieht unter anderem vor, dass alle Mitglieder online einen Trainingsslot buchen müssen, um die Kraft- und Cardioräume zu benutzen oder an einem Gruppentraining teilzunehmen. Garderoben und Duschen werden keine zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zum Angebot und den Regeln können der externe Seite ASVZ-Website entnommen werden.
Erweiterung des Gastronomie- und Detailhandelsangebots
Im Laufe der zunehmenden Belebung der beiden Campus wird auch das Gastronomieangebot laufend erweitert und an die Nachfrage angepasst.
Im Zentrum öffnen am 8. Juni die Mensa Polyterrasse sowie Einstein und Zweistein im MM-Gebäude ihre Türen, ebenso der dortige ETH-Store. Auch die CaféBar im Hauptgebäude ist wieder offen. Das Dozentenfoyer wird vorerst versuchsweise für zwei Wochen Gäste empfangen. Die Betriebe starten mit einem reduzierten Angebot und mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Weiterhin bestehen bleibt das Verpflegungsangebot neben dem ETZ-Gebäude (Foodtrailer).
Auf dem Hönggerberg öffnet ab 8. Juni die Coop-Filiale und der ETH Store mit jeweils eingeschränkten Öffnungszeiten. Das Angebot im Fusion coffee wird ausgebaut. Die Street-food-Stände und die avec-Box runden das Angebot ab.
Detaillierte Informationen zum jeweils aktuellen Angebot sind auf der Website publiziert.
Entscheide für die Teilphase ab 3. August
Sämtlichen Entscheiden liegen die aktuell geltenden Regeln des Bundes zugrunde. Wie es ab dem 3. August weitergeht, hängt vom Verlauf der Pandemie und von weiteren Entscheiden des Bundesrats ab, aber auch von der Situation an der ETH. «Die Taskforce wird die Lage weiterhin genau beobachten, und falls nötig, der Schulleitung situativ Änderungen – hoffentlich weitere Lockerungen – der geltenden Regelungen vorschlagen», sagt Ueli Weidmann.
Über die Planung des Herbstsemesters 2020 wird die Rektorin separat informieren.
Ihre Fragen
Die ab 8. Juni geltenden Regeln werden auf der Coronawebseite publiziert. Dort finden Sie auch FAQs, die laufend ergänzt werden. Falls Sie im Zusammenhang mit den aktuell geltenden Regelungen an der ETH eine Frage haben, auf die Sie in den FAQs keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an die Redaktion der Webseite, indem Sie den untenstehenden Betreff anklicken.