Zurück zum ETH-Normalbetrieb in drei Etappen
Die Schulleitung hat an ihrer Sitzung von gestern Donnerstag den Masterplan zum Ausstieg der ETH Zürich aus dem Notbetrieb verabschiedet und die darauf basierenden Pläne der Departemente und Zentralen Organe freigegeben.
Nachdem die Schulleitung angesichts der Coronakrise ab Februar erste Sofortmassnahmen beschlossen und am 16. März den Notbetrieb erklärt hat, zeigt sie mit dem Masterplan «Rückkehr zum neuen Normalbetrieb» auf, wie an der ETH Zürich bis Ende Jahr geforscht, gelehrt und gearbeitet wird. Diese Phase gliedert sich in drei Abschnitte, für die unterschiedliche Regeln gelten.
Rahmenbedingungen
Der Masterplan geht von der aktuellen Informationslage rund um die Ausbreitung des Coronavirus aus und steht im Einklang mit den vom Bundesrat letzte Woche kommunizierten Lockerungsmassnahmen. ETH-Vizepräsident Ulrich Weidmann, der den Plan zusammen mit den Departementen und Zentralen Organen erarbeitet hat, betont: «Wir befinden uns immer noch in der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz, in der es darum geht, die Pandemie zu unterdrücken.» Die Lockerungsmassnahmen des Bundesrates seien als Feinanpassung der beschlossenen Massnahmen vom 13. März 2020 (COVID-19-Verordnung 2) zu verstehen. Sie verfolgen die Absicht, die wirtschaftlichen Folgeschäden zu mindern. Oberstes Ziel bleibt aber, einen Anstieg von Neuinfektionen zu verhindern.
Grundlegende Regeln
Für die Schulleitung hat die Gesundheit der ETH-Angehörigen ebenso wie diejenige der gesamten Bevölkerung wie bisher höchste Priorität. Mit Blick auf den Ausstieg aus dem Notbetrieb bedeutet dies zunächst, dass die geltenden Regeln an der ETH weiterhin strikt einzuhalten sind: Wo immer möglich, soll vorerst im Homeoffice gearbeitet werden, auch um die Benutzung des öffentlichen Verkehrs zu minimieren. Die Abstands- und Hygieneregeln sind auf jeden Fall jederzeit einzuhalten. Besonders zu schützen sind Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angehören sowie ETH-Angehörige in Wohngemeinschaft mit Risikopersonen. Sie dürfen nicht für Aufgaben eingesetzt werden, bei denen enge betriebliche Kontakte unvermeidbar sind.
Generell gilt: Wer Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden hat und wer sich sonst krank fühlt, muss zuhause bleiben. Auch wer in den letzten 14 Tagen engen Kontakt mit Covid-19-Erkrankten hatte (weniger als zwei Meter Abstand, länger als 15 Minuten), darf nicht an die ETH kommen.
Schliesslich muss die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Wenn jemand an Covid-19 erkrankt, müssen die Kontaktpersonen leicht eruiert und isoliert werden können. Dies bedeutet beispielsweise, dass sich Forschende nur innerhalb ihrer eigenen Gruppe bewegen dürfen.
Ziele und Phasen des Ausstiegs
Die Schulleitung will experimentelle Forschung so rasch wie möglich, aber auf nachhaltige Weise, wieder zulassen. Mit Blick auf die Lehre hält sie am Ziel fest, dass keine Studierende und kein Studierender ein Semester oder gar ein ganzes Jahr verlieren soll. Schliesslich will sie den ETH-Spin-offs möglichst gute Perspektiven bieten und die Verträge mit Industriepartnern einhalten.
Konkret sieht der Masterplan für den Ausstieg aus dem Notbetrieb je ein Szenario für die Lehre, die Forschung und den Technologietransfer vor. Im zeitlichen Ablauf gliedert er sich in drei Etappen oder Teilphasen, die sich am akademischen Jahr orientieren und die Entscheide des Bundesrats berücksichtigen:
Teilphase 1: Ab sofort bis 7. Juni
Teilphase 2: Vom 8. Juni bis 31. August
Teilphase 3: Vom 1. September bis Ende 2020
Teilphase 1 ab 26. April: Wiederaufnahme der experimentellen Forschung
Für experimentelle Forschungsprojekte, die bereits eine Ausnahmebewilligung erhalten haben, ändert sich nichts. Die Departemente können aber ab sofort weitere experimentelle Forschung zulassen. In der ersten Teilphase geht es darum, schrittweise wieder zur integralen Forschung überzugehen, unter Einhaltung der Distanz- und Hygienevorschriften. Die Departemente informieren über ihre eigenen Kanäle, wie sie hier vorgehen. Weiterhin gilt, dass Forschungsprojekte, die nicht zwingend eine Präsenz an der ETH erfordern, im Homeoffice stattfinden sollen.
Für ETH-Spin-offs und Pioneer Fellows mit einer Ausnahmebewilligung gelten die bisherigen Regeln weiter. Weitere Gesuche werden vom Vizepräsidenten für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen beurteilt.
Bezogen auf die Lehre gelten bis Semesterende die bisherigen Regeln. Der Unterricht findet online statt, und Studierende sind in den ETH-Gebäuden nicht zugelassen. Neu gilt diese Regelung in Einklang mit dem Entscheid des Bundesrats bis 7. Juni. Studierende können sich aber weiterhin per Post kostenlos Medien aus der ETH-Bibliothek zukommen lassen. Auch Druckaufträge an Print+Publish werden kostenlos nach Hause geliefert. In dieser Phase bleiben alle Gebäude geschlossen.
Teilphase 2 ab 8. Juni: Schrittweise zurück in den neuen «Normalbetrieb»
Auch in der zweiten Phase sollen noch möglichst viele Forschungsaktivitäten im Homeoffice stattfinden. In den Laboren der ETH wird aber die experimentelle Forschung weiter hochgefahren, die Belegungsdichte in den Gebäuden darf steigen, jedoch sind weiterhin die Distanz- und Hygieneregeln sowie allfällige weitere Vorschriften durch den Bundesrat einzuhalten. Der Entscheid über die weiteren experimentellen Arbeiten obliegt den Departementen.
Spin-offs in ETH-Räumlichkeiten sollen im Einvernehmen mit den Departementen ab Anfang Juni in den Normalbetrieb übergehen können, auch hier immer unter Einhaltung der Distanz- und Hygienevorschriften.
Mit Blick auf die Lehre hat in dieser Phase die Sicherstellung der Leistungskontrollen oberste Priorität. Die schriftlichen Semesterendprüfungen sollen in mündliche Prüfungen umgewandelt, remote durchgeführt oder auf September verschoben werden. Alle Sessionsprüfungen finden unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln in den ETH-Gebäuden statt. Gleichzeitig sollen in dieser Zeit jene Bachelor- und Masterprojekte sowie Praktika durchgeführt werden, die im Frühlingssemester nicht in anderer Form stattfinden konnten. Details zu den Prüfungen in der aktuellen Situation sind in der Weisung der Rektorin ersichtlich (vgl. Intern aktuell-Meldung). Prüfungsvorbereitungskurse der Fachvereine sollen wenn immer möglich online und remote durchgeführt werden.
Ab 8. Juni sollen für Studierende wieder eine Anzahl Arbeitsplätze an der ETH zur Verfügung stehen, allerdings infolge der Abstands- und Hygieneregeln nur in beschränkter Anzahl und in ausgewählten Gebäuden. Diese werden in den kommenden Wochen auf dem Studierendenportal bekannt gegeben. Alle anderen Gebäude bleiben auch in dieser Phase geschlossen.
Teilphase 3 ab 1. September: Neuer «Normalbetrieb»
Ab September soll die ETH in den «Normalbetrieb» zurückgeführt werden können, so die Hoffnung der Schulleitung. Dies immer unter der Voraussetzung, dass die dann geltenden Distanz- und Hygienevorschriften dies zulassen. Denn es versteht sich von selbst: Je weiter in der Zukunft, umso offener müssen die Aussagen der Schulleitung bleiben. Sie gelten immer unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat keine anderslautenden Vorschriften erlässt und dass an der ETH keine Häufung von Erkrankungen auftritt. Je nach Verlauf der Krise wird die Schulleitung die Regeln kurzfristig anpassen müssen. Und es soll möglichst heute nichts versprochen werden, was dannzumal rückgängig gemacht werden muss.
Forschende, die bis dann im Homeoffice gearbeitet haben, sollen an ihre Arbeitsplätze zurückkehren, und die Labors sollen wieder vollständig belegt werden können. Auch soll das Herbstsemester 2020 für die Studierenden mit Präsenzunterricht und den Studierendenarbeitsplätzen starten, allerdings weiterhin unter Distanz- und Hygieneregeln. Es ist zu erwarten, dass die digitalen Vorlesungen noch Teil der Realität bleiben werden.
Technisch-administrative Mitarbeitende: Homeoffice bleibt Teil der Berufsrealität
Was aber bedeutet der gesamten Masterplan für technisch-administrative Mitarbeitende bis Ende der Teilphase 2? Die Mehrzahl von ihnen wird voraussichtlich bis Ende August weiterhin im Homeoffice arbeiten.
Überall dort, wo das Herauffahren der experimentellen Forschung, der Lehraktivitäten oder anderer technischer Aufgaben an der ETH die Anwesenheit von bestimmten Mitarbeitenden bedingt, werden diese in Absprache mit ihren Vorgesetzten ihren Arbeitsplatz zumindest teilweise vom Homeoffice wieder an die ETH verlegen. Auch wer die Arbeit nicht im Homeoffice verrichten kann, soll ab 8. Juni die Möglichkeit erhalten, an der ETH zu arbeiten.
Für Mitarbeitende in den Departementen sind die von den Departementsvorstehern/-innen ausgearbeiteten Pläne ausschlaggebend. Für Mitarbeitende in Stäben und Abteilungen sind die Detailpläne relevant, welche die Leitenden der Zentralen Organe aus dem Masterplan abgeleitet haben. Sie werden innerhalb ihrer Einheiten kommunizieren, wer konkret an der ETH präsent sein muss, damit der Betrieb entlang des Masterplans hochgefahren werden kann.
Wer an der ETH arbeitet, hat auch die Möglichkeit, sich da zu verpflegen. Das Verpflegungsangebot im Zentrum und auf dem Hönggerberg richtet sich an der Anzahl Personen aus, die in den einzelnen Teilphasen in den Gebäuden arbeiten. Auf der Startseite von «Services & Ressourcen» führt ein Link auf aktuelle Informationen.
Keine Veranstaltungen an der ETH bis Ende August
Das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen von mehr als fünf Personen dauert in der Schweiz bis mindestens 8. Juni. Ob und wie es dann gelockert werden soll, will der Bundesrat Ende Mai kommunizieren. Zu Grossveranstaltungen hat der Bundesrat Informationen für die kommenden Wochen in Aussicht gestellt.
Vor diesem Hintergrund und um die Planungssicherheit zu gewährleisten, hat die Schulleitung beschlossen, sämtliche Veranstaltungen in ihren Gebäuden bis Ende August abzusagen. Für Kongresse soll geprüft werden, ob diese in irgendeiner Form virtuell stattfinden können. Ansonsten müssen sie verschoben oder abgesagt werden. Ab September bleibt die Situation sehr unsicher. In vielen Ländern werden traditionsreiche Veranstaltungen bis weit in den Herbst hinein bereits abgesagt; wer spätere Umtriebe und Unkosten vermeiden will, verzichtet mit Vorteil bis Ende Jahr auf Veranstaltungen an der ETH.
Von diesem Entscheid betroffen ist auch das Personalfest togETHer, das zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird. «Angesichts der momentanen Lage sehen wir keine Möglichkeit, am Mitarbeitendenfest festzuhalten, wir wollen unbelastet von Distanz- und Hygienevorschriften feiern können», sagt dazu Vizepräsident Ulrich Weidmann.
Wann die dienstliche Reisetätigkeit wieder aufgenommen werden kann, ist noch ungewiss. Auch hier stützt sich die ETH auf die Vorgaben des Bundesrats. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass Reisen noch bis Ende dieses Jahres nur eingeschränkt möglich sein werden.
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