Informationen zum Austritt
Sie verlassen die ETH Zürich? Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise.
Vor dem Austritt zu erledigen
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu ETHIS nach Ihrem Vertragsende gesperrt ist. Drucken Sie bitte allfällige Lohnabrechnungen und Lohnausweise vor Ihrem letzten Arbeitstag.
Den Lohnausweis vom laufenden Jahr erhalten Sie im Januar des Folgejahrs per Post.
Bitte melden Sie uns allfällige Adressänderungen via ETHIS bevor Sie die ETH verlassen, damit wir Ihnen Nachsendungen korrekt zustellen können.
Bitte lesen Sie auch das Dokument der Informatikdienste «Download Wichtige Informationen zum Austritt (PDF, 192 KB)».
Versicherung und Vorsorge
Dieser Punkt gilt nur bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 8 Stunden: Die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle endet einen Monat nach Ihrem Vertragsende. Anschliessend sind Sie für die Unfallversicherung selbst verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, mittels Online-Antrag (externe Seite www.suva.ch/abredeversicherung) Ihren Versicherungsschutz in Form einer Abredeversicherung um maximal 180 Tage zu verlängern. Sofern Sie von der Abredeversicherung keinen Gebrauch machen und vorderhand keine neue Arbeitsstelle antreten, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse den Einschluss der Unfalldeckung.
Falls Sie ein Arbeitslosentaggeld beziehen, sind Sie über die Arbeitslosenkasse bei der SUVA gegen Unfallrisiken versichert.
Ihre Mitgliedschaft bei der Pensionskasse PUBLICA wird per Vertragsende aufgelöst. Wir bitten Sie, das Formular anhand der Informationen auf der Webseite Austritt bei der PUBLICA auszufüllen und so rasch als möglich mit den notwendigen Unterlagen an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA, Eigerstrasse 57, 3007 Bern zu senden.
Hinweise bei Wegzug ins Ausland
Wenn Sie die ETH Zürich und die Schweiz verlassen, beachten Sie bitte Folgendes:
Abmeldung bei Gemeinde
Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrer Einwohnerkontrolle oder Ihrem Personenmeldeamt ab. Dies können Sie bis zu 30 Tage im Voraus machen. Vergessen Sie nicht, eine Abmeldebestätigung zu verlangen. Diese benötigen Sie für verschiedene administrative Angelegenheiten.
Rückvergütung von Alters- und Hinterlassenenversicherungs-Beiträgen (AHV)
Informationen zur Rückvergütung der AHV-Beiträge finden Sie auf der Webseite Rückvergütung der AHV-Beiträge für ausländische Mitarbeitende.
Austritt ohne neuen Arbeitgeber
Wenn Sie die ETH verlassen und keine neue Arbeitsstelle antreten, beachten Sie bitte Folgendes:
Arbeitslosenversicherung – Arbeitgeberbescheinigung
Sie verlassen die ETH Zürich und haben keine neue Arbeitsstelle in Aussicht. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt auf mit dem für Sie externe Seite zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Das RAV wird Sie beraten und Ihnen das weitere Vorgehen erläutern. Sie erhalten dort alle nötigen Unterlagen und Formulare. Die Arbeitgeberbescheinigung können Sie HR Operations zur Ergänzung und Unterzeichnung zusenden oder Sie informieren uns telefonisch und wir stellen Ihnen die Bescheinigung an Ihre Heimadresse zu.
Das RAV wird Sie an die für Sie zuständige Arbeitslosenkasse verweisen.
Ausführliche Informationen zum Thema «Arbeitslos – was tun» finden Sie auf der Webseite externe Seite arbeit.swiss.