Austritt bei der PUBLICA
Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA endet grundsätzlich mit dem Vertragsende an der ETH Zürich. Beim Austritt entscheiden Sie sich für eine der drei folgenden Optionen.
Damit die Austrittsleistung von der PUBLICA an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen werden kann, sind folgende Angaben notwendig:
- Name und Adresse des neuen Arbeitgebers
- Name, Bankverbindung und Adresse der neuen Pensionskasse
Setzen Sie diese Angaben auf dem PUBLICA Formular beim Abschnitt ‘Bei Wechsel Vorsorgewerk/Arbeitgeberwechsel innerhalb desselben Vorsorgewerkes‘ und bei ‘Neue Vorsorgeeinrichtung/Freizügigkeitseinrichtung’ ein. Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular an PUBLICA.
Falls Sie kein Arbeitsverhältnis eingehen, eröffnen Sie entweder ein Freizügigkeitskonto (Sperrkonto) bei einer Bank oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Lebensversicherungsgesellschaft. PUBLICA wird Ihr Austrittsguthaben an diese Institution überweisen.
Setzen Sie die Angabe des Freizügigkeitskontos oder der Freizügigkeitspolice auf dem PUBLICA Formular beim Abschnitt ‘Neue Vorsorgeeinrichtung/Freizügigkeitseinrichtung’ ein und senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit dem Eröffnungsantrag des Freizügigkeitskonto oder der Freizügigkeitspolice an PUBLICA.
Der Antrag auf eine Barauszahlung kann gestellt werden, wenn nachfolgendes auf Sie zutrifft. Bitte beachten Sie die Liste der Dokumente, die Sie dem Antrag auf Barauszahlung beilegen müssen.
Ausreise in einen NICHT EU/EFTA Staat
- Abmeldebestätigung der Wohngemeinde
- Bankverbindung empfehlenswert: Lohnkonto beibehalten
- Notariell beglaubigte Unterschrift der Ehegattin oder des Ehegatten als Zustimmung für die Barauszahlung
Ausreise in einen EU/EFTA Staat
Eine vollumfängliche Barauszahlung des Pensionskassenguthabens ist nicht in jedem Fall möglich. Entscheidend ist, ob Sie im neuen Land der obligatorischen Versicherung unterstellt sind. Informationen: externe Seite www.verbindungsstelle.ch (Sicherheitsfonds BVG).
Aufnahme Selbständigerwerb
- aktuelle Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse über das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Bankverbindung empfehlenswert: Lohnkonto beibehalten
- Notariell beglaubigte Unterschrift der Ehegattin/des Ehegatten
- zusätzliche Dokumente, wonach es sich bei der selbständigen Erwerbstätigkeit um einen Haupterwerb handelt
Setzen Sie diese Angaben auf dem PUBLICA Formular beim Abschnitt ‘Barauszahlung’ ein und senden Sie das vollständige Formular zusammen mit den oben erwähnten Dokumenten an PUBLICA.