Die Schulleitung informiert 2022 / 6

An ihren letzten Sitzungen hat sich die Schulleitung der ETH Zürich mit dem guten Umgang mit Forschungsdaten auseinandergesetzt sowie mit den Risiken, die die Ziele der ETH Zürich gefährden können.

Schulleitung der ETH Zürich
Die Schulleitung der ETH Zürich. (Bild: ETH Zürich / Markus Bertschi)

Umgang mit Forschungsdaten neu geregelt

Ausgezeichnete Spitzenforschung beruht darauf, dass publizierte wissenschaftliche Ergebnisse zugleich neu und innovativ sind als auch verlässlich und nachvollziehbar. Entsprechend wichtig sind klug erhobene, korrekt verarbeitete, genau dokumentierte, sicher aufbewahrte, jederzeit nachprüfbare und zur langfristigen Weiternutzung verfügbar gemachte Daten für die Forschung. Ein professionelles Forschungsdatenmanagement ist damit ein Schlüsselfaktor exzellenter Grundlagenforschung und ein integraler Bestandteil einer guten wissenschaftlichen Praxis. Forschende, die im selben Themenbereich oder mit denselben Methoden arbeiten, entwickeln gemeinsam Standards für das Forschungsdatenmanagement oder verwenden etablierte Community-Standards und einigen sich darüber, wie reproduzierbare Forschung mit wiederverwendbaren Forschungsdaten umgesetzt werden soll.

Forschungsdatenmanagement umfasst alle Phasen des Umgangs mit Daten: Das Sammeln, Speichern, Dokumentieren genauso wie das Auswerten und Auswählen, das Verarbeiten, Analysieren und Interpretieren, und das Publizieren, den Zugang und die Erhaltung. Es umfasst verschiedene Dateiarten und -formate wie Text, Codes, Grafiken, Tabellendaten oder auch audiovisuelles Material sowie rechtliche und ethische Aspekte der verschiedenen technischen Möglichkeiten (namentlich Vertraulichkeit, Daten- und Persönlichkeitsschutz, Immaterialgüterschutz und Sicherheit).

In den vergangenen Monaten hat die Arbeitsgruppe Open Science – unter aktiver Beteiligung der ETH-Forschungsgemeinschaft – die Richtlinien für das Forschungsdatenmanagement an der ETH Zürich überarbeitet sowie systematisch mit den Integritäts-Richtlinien verknüpft (vgl. Integritäts-Richtlinien (Art. 1, 10, 11) zum Umgang mit Forschungsdaten). In der Arbeitsgruppe sind verschiedene Stellen der ETH vertreten, unter anderem der Stab Forschung, die ETH-Bibliothek und die Informatikdienste.

Im Juni hat die ETH-Schulleitung nun Downloaddie erneuerten Richtlinien für das Forschungsdatenmanagement genehmigt und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. In den nächsten Schritten werden sie nun innerhalb der ETH bekannt gemacht.

Risikomanagement: Die finanzielle Unsicherheit nimmt zu

Im Juni hat die ETH-Schulleitung wie gewohnt die aktuelle Risikosituation der ETH Zürich unter die Lupe genommen. Schon vor einem Jahr hatten sie und die Risikomanagement-Kommission (RMK) die Nichtassoziierung der Schweiz an Horizon Europe neu als Kernrisiko bewertet sowie die Infrastrukturrisiken und grosse Krisenereignisse höher gewichtet als in den Vorjahren (vgl. Die Schulleitung informiert 2021 / 4). Im vergangenen Jahr verstärkten sich diese Kernrisiken, welche die Organisationsziele der ETH Zürich gefährden können.

Seit dem Juli 2021 gilt die Schweiz bei Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen nicht mehr als voll assoziiertes Land, sondern nur noch als nicht-​​assoziierter Drittstaat. Sollte die Nichtassoziierung am externe Seiteweltweit grössten Forschungs- und Innovationsförderprogramm mittel- bis langfristig andauern, zöge dies erhebliche Folgerisiken für die ETH nach sich – zum Beispiel einen Reputationsverlust, den Ausfall von Forschungsnetzwerken, die erschwerte Rekrutierung von Spitzenforschenden, den Verlust von Talenten oder den fehlenden Zugang zu wichtigen Forschungsgebieten. Zwar gibt es externe SeiteSchweizer Übergangsmassnahmen zur Horizon Europe-Direktfinanzierung, darunter die Advanced Grants, die der Schweizerische Nationalfonds (SNF) vergibt, jedoch ist der direkte Zugang zur internationalen Forschungszusammenarbeit für eine globale Spitzenhochschule matchentscheidend. Rein finanzielle Kompensationsmassnahmen sind für die ETH Zürich kein vollwertiger Ersatz für eine vollständige Teilnahme an Horizon Europe.

Dass verschiedene Krisen unmittelbar aufeinanderfolgen oder sich überlagern können, ist im vergangenen Jahr offenkundig geworden. Die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie sind bis heute im Betrieb der ETH bemerkbar. Seit Ende Februar kommen die Auswirkungen des russisch-ukrainischen Konflikts und des Einmarsches Russlands in der Ukraine hinzu. Seither stellen sich verschiedene Herausforderungen bezüglich der Solidarität mit der Ukraine und im Umgang mit russischen Partnerschaften oder möglichen Sanktionen. Aufgrund des nahtlosen Übergangs von einer in die nächste Krise haben Schulleitung und RMK das Kernrisiko «Eintritt von Krisenereignissen und globalen Entwicklungen» erneut hoch gewichtet und durch weitere Szenarien ergänzt.

Zusätzlich beobachtet die RMK weitere Entwicklungen stärker als bisher. Die Inflation beeinflusst eine Reihe von Risiken direkt, besonders die Infrastruktur- und die Beschaffungsrisiken. Diese Auswirkungen lassen sich heute noch nicht definitiv abschätzen. Es zeigt sich jedoch, dass mit dem bestehenden Budget weniger beschafft werden kann, oder dass sich gewisse Bauprojekte infolge der gestiegenen Preise verzögern.

Aufgrund der Zunahme von Cyberangriffen – auch auf Hochschulen – stufen Schulleitung und RMK zudem Cyberrisiken und besonders Ransomeware-Angriffe hoch ein. Neben bestehenden Massnahmen, zu denen alle ETH-Angehörigen beitragen können, wird derzeit unter Federführung des Chief Information Security Officer geprüft, wie sich das Sicherheitsdispositiv der ETH Zürich noch besser gegen solche Angriffe wappnen kann.

Ausserdem beeinflussen sich die erwähnten Risiken wechselseitig. Die daraus resultieren Kostenfolgen erhöhen die finanzielle Unsicherheit der ETH Zürich.

Weitere Informationen zum Risikomanagement finden Sie auf der zugehörigen Webseite und im Geschäftsbericht 2021 (Kapitel Governance und Nachhaltigkeit).

Regelmässige Informationen aus der Schulleitung

Die Schulleitung der ETH Zürich trifft sich alle zwei Wochen zur ordentlichen Schulleitungssitzung. In dieser Rubrik wird über die wichtigsten Entscheide aus diesen Sitzungen informiert.

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