Die Schulleitung informiert 2021 / 4
Die Schulleitung hat in ihrer letzten Sitzung unter anderem eine neue Richtlinie für Nebenbeschäftigungen erlassen und sich mit möglichen Risiken für unsere Hochschule befasst.
Die Schulleitung erlässt per 1.1.2022 eine neue Richtlinie, die Nebenbeschäftigungen sowohl von Professorinnen und Professoren als auch von allen ETH-Mitarbeitenden regelt. Bislang galt für Professorinnen und Professoren die 2008 erlassene «Richtlinie betreffend Nebenbeschäftigungen». Für alle Mitarbeitenden der ETH Zürich galten die Bestimmungen in der «Personalverordnung des ETH-Bereichs».
Die nun erlassene, neue Richtlinie ersetzt die bislang geltende Richtlinie für Professorinnen und Professoren und konkretisiert die Bestimmungen für die Mitarbeitenden in der Personalverordnung, die als übergeordnetes Regelwerk jedoch ihre Gültigkeit behält.
Ziel der neuen Richtlinie ist es, alle betroffenen Personen einerseits verstärkt für das Thema Nebenbeschäftigungen und mögliche, daraus resultierende Interessenskonflikte zu sensibilisieren, und andererseits mehr Transparenz zu schaffen.
Kernpunkte der neuen Richtlinie sind der «Conflict of Interest» (Interessenskonflikt aufgrund einer Nebenbeschäftigung) und der «Conflict of Committment» (Beeinträchtigung der Arbeitsleistung aufgrund einer Nebenbeschäftigung).
Je nach Art und Umfang der Nebenbeschäftigung muss diese zukünftig von einer vorgesetzten Stelle bewilligt werden (Bewilligungspflicht), oder von der jeweiligen Person, die dieser Nebenbeschäftigung nachgeht, lediglich gemeldet werden (Meldepflicht). Die Kriterien, ob eine Nebenbeschäftigung bewilligt wird, wurden in der neuen Richtlinie konkretisiert und klarer ausformuliert. Damit steigt die Transparenz, welche Nebenbeschäftigungen bewilligt werden, und wo allfällige Risiken liegen können.
Die neue Regelung tritt per 1.1.2022 in Kraft. Voraussichtlich im Frühjahr 2022 werden alle ETH-Mitarbeitenden das erste Mal aufgefordert, alle ihre Nebenbeschäftigungen ins ETHIS einzutragen. Detailliertere Informationen zur Regelung sowie zum Melde- und Bewilligungsprozess folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Ausschluss aus europäischer Forschungsförderung wird für ETH zum Risiko
Die Schulleitung hat Ende Juni dem Bericht der Risikomanagement-Kommission (RMK) zur Risikosituation 2021 zugestimmt. Grundlage der jährlichen Aktualisierung der Kernrisiken durch die Abteilung Finanzdienstleistungen bilden die so genannten Risk Cockpits. Diese bilden die Risikoinformationen aus allen ETH-Einheiten ab und berücksichtigen allenfalls eingetretene Ereignisse sowie das Umfeld der ETH Zürich.
Die ETH Zürich versteht unter Risiken «die Auswirkungen von Unsicherheit auf Ziele». Risiken können die Werte der ETH Zürich (Human Capital, Reputation, Infrastruktur) verringern sowie operative und strategische Ziele signifikant gefährden. Entsprechend umfasst das ETH-Risikomanagement auch Massnahmen, um diese Risiken zu reduzieren. Zu den typischen Kernrisiken der ETH gehören der Verlust von Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern oder Talenten sowie die Verschlechterung der Lehrqualität.
Die Attraktivität der ETH für Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende verweilt zwar auf hohem Niveau und die Qualität der Bewerbungen ist hoch. Sollte jedoch die Schweiz nicht voll an die europäischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsförderprogramme assoziiert werden, könnte sich das ändern: Weder die ETH Zürich noch die Schweiz können die europäischen Forschungsrahmenprogramme durch eigene Förderinstrumente, nationale Programme oder bilaterale Abkommen ersetzen. Eine Nichtassoziierung gefährdet somit die Gewinnung hochkarätiger Forschender und Talente. Ebenso dürften sich der Zugang zu international wichtigen Forschungsgebieten und die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern erschweren. Weiter könnten die fehlenden finanziellen Mittel die Umsetzung innovativer Forschung beeinträchtigen. In ihrer Summe könnten die Vernetzungs- und Wettbewerbsnachteile zu einem Reputationsverlust der ETH Zürich führen und ihr Ranking reduzieren.
Aus diesen Gründen hat die Schulleitung die «Nichtassoziierung der Schweiz an Horizon Europe, Euratom/ITER, Digital Europe Programme und damit verbunden fehlende internationale Zusammenarbeit» neu als Kernrisiko der ETH Zürich bewertet. Ausserdem hat sie aufgrund der Erfahrungen in der Pandemie und der aktuellen finanziellen Situation die Infrastrukturrisiken sowie Eintrittswahrscheinlichkeit «Grosser Krisenereignisse» höher als bisher gewichtet.
Weitere Informationen zum Risikomanagement finden Sie auf der zugehörigen Webseite und im Geschäftsbericht 2020 (Kapitel Governance und Nachhaltigkeit).
Rainer Schulin bleibt ein weiteres Jahr Vertrauensperson
Die Schulleitung hat die Amtszeit von Prof. em. Dr. Rainer Schulin als Vertrauensperson an der ETH Zürich um ein zusätzliches Jahr bis am 31. Juli 2022 verlängert. Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission) wird bis dahin Kandidatinnen und Kandidaten für die Nachfolge von Rainer Schulin finden und diese der Schulleitung zur Wahl vorschlagen.
Die Vertrauenspersonen sind Ansprechpartner für Fragen bezüglich Integrität in der Forschung und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Nebst Rainer Schulin haben Prof. em. Dr. Renate Schubert und Prof. em. Dr. Peter Widmayer das Amt bis am 30. Juni 2024 inne.