Wichtige Infos zum Stellenantritt
Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.
Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).
Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) begrüsst Sie herzlich an der ETH Zürich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Sicherheitsgrundlagen an der ETH Zürich und zum Verhalten im Notfall. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Unterlagen sorgfältig durchzulesen, um sich optimal auf Ihre Anstellung an der ETH Zürich vorzubereiten.
Mit dem Schulungsmodul «Sicherheit an der ETH Zürich» vermittelt SGU Training die Sicherheitsgrundlagen und gibt Hinweise zum Verhalten im Notfall an der ETH Zürich.
Die Alarmorganisation wurde per Anfang 2023 von SGU zu Facility Services verschoben.
Ziel der Arbeitssicherheit ist es, Verletzungen, Unfälle und Erkrankungen an der ETH zu vermeiden. Sei es im Labor, in der Werkstatt, während Studierendenpraktika und Exkursionen, im Betriebsraum oder im Büro: Arbeitssicherheit ist immer Teamarbeit, d.h. Vorgesetzte, Mitarbeitende, Dozierende, Studierende, Lernende und SGU arbeiten hier eng zusammen.
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen in der Arbeitssicherheit für Führungskräfte (an der ETH konkret jede*r Werkstattleiter*in, Institutsleiter*in, Abteilungsleiter*in, Stabsleiter*in, et al .):
- Sie treffen zum Schutz der Gesundheit der Studierenden und Mitarbeitenden Massnahmen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs angemessen sind.
- Sie beurteilen die Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung )
- Sie veranlassen wiederkehrende Prüfungen, legen Prüffristen fest und bestimmen Prüfende mit geeigneter Qualifikation
- Sie führen Unterweisungen durch
- Sie kontrollieren die Einhaltung von Weisungen in Bezug auf Arbeitssicherheit
- Sie stellen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung
- Sie ziehen Experten*innen der Arbeitssicherheit (ASA) bei
SGU unterstützt und berät Lehre, Forschung und Verwaltung bei allen Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Kontaktieren Sie SGU, wann immer Sie eine Frage dazu haben, sei es zum Umgang mit einer Substanz, zu einem Versuchsaufbau, zur Abklärung gesetzlicher Vorgaben, zu Ihrer Schutzausrüstung, etc. Sie können uns auch gerne kontaktieren, wenn Sie bei einem Thema unsicher sind: Braucht es für so eine Tätigkeit eine behördliche Bewilligung, ist Holzstaub tatsächlich gefährlich?
AGU:
- berät bei Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, bei Planung, Ausführung, Unterhalt und Betrieb von Arbeitsstätten sowie bei den dabei angewandten Verfahrens-/Arbeitsabläufen
- ermittelt im Rahmen von Audits, Begehungen und Checks die Risiken am Arbeitsplatz und berät bei der Beseitigung von dabei festgestellten sicherheitstechnischen Mängeln
- wirkt mit bei der Bewertung von Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz (z. B. Belüftung, Gefahrstoffe, biologisches Material/Organismen) und zieht bei Bedarf externe Experten bei
- bietet Kurse zu diversen Themen der Arbeitssicherheit an
- hilft bei der Auswahl geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- untersucht und wertet Arbeitsunfälle aus und erarbeitet Massnahmen zu deren Vermeidung
- ist Ihre Schnittstelle zu den Behörden
Weiterführende Informationen
- Alleinarbeitchevron_right
- Arbeiten in der Höhechevron_right
- Biosicherheitchevron_right
- Betäubungsmittelchevron_right
- Kennzeichnungsmaterialchevron_right
- Laborsicherheitchevron_right
- Laserchevron_right
- Maschienensicherheitchevron_right
- Medizintechnikchevron_right
- Persönliche Schutzausrüstungchevron_right
- Strahlenschutzchevron_right
- Werkstattsicherheitchevron_right
Zu den Aufgaben des Betrieblichen Umweltschutzes gehört die Umsetzung des Umweltrechts, insbesondere in Bezug auf Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Sonderabfallvermeidung/-entsorgung. Die Bereiche Industrie-/Chemieabwasser, Prozess-/Chemieabluft, Sonderabfall, Lagerung gefährlicher Stoffe, Löschwasserrückhaltung und Güterumschlagplatzabsicherung gehören dabei zu den Kernaufgaben. Der Betriebliche Umweltschutz unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Wichtige rechtliche Grundlagen sind: Umweltschutzgesetz, Störfallverordnung, Gewässerschutzgesetz, Luftreinhalteverordnung, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) und Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVa). Inhaltlich bedeutet dies z.B., dass Sonderabfälle auf ein Minimum reduziert und die Menge radioaktiver Abfälle geringgehalten werden sollen oder dass grundsätzlich keine Chemikalien via Abwasser oder Abluft in die Umwelt gelangen sollen. Dazu tragen alle ETH-Angehörigen ‒ konkret Professoren*innen, Werkstattleitende, Institutsleitende, Abteilungsleitende, Stabsleitende, Mitarbeitende, Lernende und Studierende ‒ ihren Teil bei.
Kontakt:
Chemieabwasser und Gewässerschutz
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen der Führungskräfte (an der ETH konkret alle Professoren*innen, Werkstattleitenden, Institutsleitenden, Abteilungsleitenden, Stabsleitenden usw.) hinsichtlich Gewässerschutz sind die folgenden:
- Sie kennen die Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB)
- Sie führen Unterweisungen gemäss der Entsorgungsrichtlinie der ETH durch oder lassen diese von einer*m qualifizierten Mitarbeitenden durchführen
- Sie kontrollieren die Einhaltung dieser Weisung
- Sie veranlassen die Umsetzung allfälliger technischer und/oder organisatorischer Massnahmen
Kontakt:
Sonderabfall
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen der Führungskräfte (an der ETH konkret alle Professoren*innen, Werkstattleitenden, Institutsleitenden, Abteilungsleitenden, Stabsleitenden usw.) hinsichtlich Sonderabfallentsorgung sind die folgenden:
- Sie kennen die Download Entsorgungsrichtlinie (PDF, 304 KB) der ETH
- Sie führen Unterweisungen gemäss der Entsorgungsrichtlinie durch oder lassen diese von einer*m qualifizierten Mitarbeitenden durchführen
- Sie kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben gemäss Entsorgungsrichtlinie
- Sie achten darauf, dass Sonderabfälle, wenn immer möglich vermieden werden und sorgen dafür, dass schadstoffarme Produkte verwendet werden
- Sie prüfen die zu verwendenden Mengen und kontrollieren, dass nicht mehr als nötig eingekauft wird
- Sie sind sich bewusst, dass die Verantwortung für Sonderabfälle bis zur endgültigen Entsorgung bei der vorgesetzten Person liegt
Kontakt:
Gefahrguttransport
Der Transport gefährlicher Güter bedarf besonderer Sicherheitsvorkehrungen, die gesetzlich geregelt sind. Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, die eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen und deren Beförderung nur gemäss ADR (Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern auf der Strasse) erlaubt ist. Ein Transport von Gefahrgut im ÖV oder per Velo ist grundsätzlich nicht gestattet. Informationen zum Transport von Gefahrgütern finden Sie hier.
Kontakt:
Wie Sie sich im Falle einer Evakuierung zu verhalten haben, ist im Film Vorgehen bei Evakuation zusammengefasst.
Kontakt:
Weiterführende Informationen
chevron_right Brand und EvakuierungSGU sorgt für gesunde und sichere Arbeitsplätze an der ETH und berät Sie bei Fragen zum Gesundheitsschutz.
Ergonomische Beratung:
Langes Sitzen bei der Büroarbeit, Bildschirm- und Computerarbeit, repetitive Bewegungsabläufe und einseitige Belastungen führen mitunter zu Verspannungen und Schmerzen am Bewegungsapparat. Kopfweh, Nackenschmerzen oder Schmerzen in den Schultern und Armen sind solche Symptome. Die Überprüfung des persönlichen Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Anpassungen nach ergonomischen Gesichtspunkten können dazu beitragen, solche Beschwerden zu verringern oder sogar ganz verschwinden zu lassen. Mit geringfügigen Veränderungen – beispielsweise an der Einstellung der Tischhöhe oder dem Bürostuhl – kann eine grosse Wirkung erzielt werden. Mit dem .
Kontakt:
Mutterschutz
Als werdende Mutter haben Sie und ihr Kind ein Recht auf besonderen Gesundheitsschutz. Wenden Sie sich deshalb bereits bei Planung einer Schwangerschaft, spätestens jedoch ab Kenntnis der Schwangerschaft an die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU), damit diese frühzeitig eine individuelle Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen kann. Eine Risikobeurteilung hat den Zweck, allfällige gesundheitliche Belastungen für Mutter und Kind durch geeignete Schutzmassnahmen auszuschliessen. Die Risikobeurteilung wird auf Wunsch vertraulich durchgeführt.
Gesundheitliche Belastungen für Mutter und Kind
Das Download SGU-Merkblatt zu Schwangerschaft und Stillzei (PDF, 182 KB)t informiert detailliert über die möglichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken während Schwangerschaft und Stillzeit. Falls Sie einer solchen Gefährdung ausgesetzt sind, wenden Sie sich an die Abteilung SGU. Eine Auflistung der unzulässigen Arbeiten finden Sie auch in der externe Seite Mutterschutzbroschüre des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO.
Kontakt:
Weiterführende Informationen
chevron_right GesundheitsschutzAllgemeine Hausordnung der ETH Zürich
Unfälle
Unfälle geschehen plötzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall nützlich. Bei Unfällen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.
Unfallmeldung
Für die Meldung eines Unfalls an die SUVA füllen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter «Anstellung und Arbeit» aus: Link zum Meldeformular
Bei Unfällen in Laboren und Werkstätten wird seitens SGU eine Unfallabklärung durchgeführt. Bei dieser Ereignisabklärung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabklärung ist es, ähnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.
Schadenmanagement an der ETH Zürich
Die ETH Zürich verfügt über eine Sachversicherung, die Schäden an Fahrhabe (bewegliche Sachen, die nicht als Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtung gelten) deckt. Bei dieser Police geht es um eine Absicherung gegen massive Schäden bzw. Schäden an teurem Gerät, wie der Selbstbehalt von Fr. 500 000.-- vor Augen führt.
Für kleinere Sachschäden besteht eine ETH-interne Lösung: Reichen Sie bei der Abteilung SGU eine Schadenmeldung ein. SGU leitet daraufhin Nachforschungen ein, um zusammen mit der Abteilung Finanzdienstleistungen FD den Schaden beurteilen zu können. Der Entscheid, ob die Unkosten erstattet werden, liegt bei FD (der Selbstbehalt beträgt Fr. 1500.--). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Geschädigten die gebotenen Sicherheitsbestimmungen einhielten. Wird fahrlässig gehandelt, werden beispielsweise ohne vorgängige Risikoanalyse potentiell gefährliche Laborversuche durchgeführt oder werden die geltenden Bestimmungen ‒ ETH-Rechtsgrundlagen, SGU-Merkblätter etc. ‒ missachtet, kann eine Rückerstattung verweigert werden.
Schadenereignis
Die Untersuchung der Ursache zu einem Schadenereignis bildet eine Chance für alle Betroffenen. Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen. Daraus resultierend werden Massnahmen umgesetzt, mit denen die Sicherheit an der ETH Zürich verbessert werden kann.
Wichtig ist, dass die Abteilung SGU über Schadenereignis in Kenntnis gesetzt wird. Nach der Meldung wird das Ereignis erfasst und gegebenenfalls näher untersucht. Wo es sich anbietet, werden passende Massnahmen empfohlen oder Richtlinien erlassen.
Schadensmeldung Sachschaden
Die Meldung von Sachschäden erfolgt über das Download Meldeformular (PDF, 350 KB). Das Merkblatt «Download Schadenabwicklung (PDF, 94 KB)» enthält hierfür wichtige Informationen für den*die Melder*in.
Kontakt:
Beratung bei Bedrohung
Die Sicherheit aller Mitarbeitenden und Studierenden ist ein wichtiges Anliegen der ETH Zürich. Das Bedrohungsmanagement-Team bietet Ihnen Beratung bei (Be-)Drohung, Stalking oder Gewalt an.
Es ist wichtig, dass Sie Auffälligkeiten melden, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beobachtung relevant ist ‒ besser einmal zu viel als zu wenig. Das Bedrohungsmanagement-Team nimmt alle Meldungen ernst und berät Sie entsprechend. Jede Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden Sie hier: Bedrohung und Gewalt
Das Bedrohungsmanagement-Team besteht aus Mitgliedern von:
- Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU)
- Personal- und Organisationsentwicklung der ETH Zürich sowie der Psychologischen Beratungsstelle von UZH/ETH
- Akademische Dienste
- Personalabteilung
- Hochschulkommunikation
- Rechtsdienst
Kontakt:
«Verhaltenskodex Respekt»
Die Respekt Kampagne wird in regelmässigen Abständen überarbeitet und neu lanciert. Mit ihr setzt die ETH Zürich ein klares Zeichen gegen unangemessenes Verhalten wie Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing, Bedrohung und Gewalt an der Hochschule.
Die Kampagne entstand aus der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, der Personalabteilung, der Psychologischen Beratungsstelle der Hochschulen, des Rektorats, des Rechtsdiensts und der Hochschulkommunikation. Die ETH-Angehörigen finden unter www.respekt.ethz.ch Hinweise zum Thema und zu den Anlaufstellen. Weitere Informationen: Schweizerische Kriminalprävention (SKPPSC)