Biosicherheit
Im Download Biosicherheitskonzept der ETH (PDF, 562 KB) finden Sie ausführliche Informationen zur Regelung von BSL1-, 2- und 3-Tätigkeiten an der ETH.
Sie planen Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), mit Pathogenen, invasiven/gebietsfremden Organismen und/oder mit Proben menschlichen Ursprungs wie Blut oder Zellkulturen?
Die genannten Tätigkeiten (BSL1 und 2) müssen gemäss Einschliessungsverordnung (ESV) zwingend den Bundesbehörden gemeldet werden; ohne offizielle Meldung dürfen solche Tätigkeiten an der ETH Zürich nicht durchgeführt werden Für die Anmeldung bei der Datenbank kontaktieren Sie bitte . Ausserdem muss ein Biosicherheitsbeauftragter (BSO) bestimmt und ein .
Arbeiten mit Proben menschlichen Ursprungs (in der Regel BSL2) müssen von der ETH-Ethikkommission beurteilt werden. Für solche Tätigkeiten empfehlen wir Ihnen eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sein eigenes Blut zu verwenden; ebenso ist eine Probenahme von anderen Mitgliedern der gleichen Arbeitsgruppe nach Möglichkeit zu vermeiden. Am besten verwenden Sie getestetes Blut aus der Blutbank.
Für Biosicherheits-relevante Arbeiten mit Pflanzen gelten teilweise besondere Regelungen und Sicherheitsmassnahmen, die in behördlichen Vollzugshilfen definiert sind. Analoge Regelungen gibt es auch für entsprechenden Arbeiten mit Tieren; hier sind zusätzlich auch noch die Tierschutzbeauftragten der ETH beizuziehen.
Die ETH hat keine generelle Einfuhr-Bewilligung für biologisches Material. Für die meisten human-pathogenen und gentechnisch veränderten Substanzen benötigen Sie auch keine. Brauchen Sie dennoch eine Einfuhr-Bewilligung, z.B. weil der Lieferant darauf besteht, weil die Substanzen unter die Güterkontrollverordnung fallen oder nach dem Kriegsmaterialgesetz als biologische Waffe gelten, müssen Sie diese selber beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) respektive beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beantragen. Sie als Antragsteller tragen die Kosten für die Ausstellung des Dokuments. Die für den Import von Tier-pathogenen Substanzen und Material tierischen Ursprungs geltenden Bestimmungen und Formulare finden Sie auf der Website des BLV.
Bereiche mit einer besonderen Gefährdung (z.B. Chemielabor, Werkstatt, Biolabor, Chemikalienschrank, Gasflaschenschrank etc.) und solche, die besondere Schutzmassnahmen erfordern (z.B. Laserschutzbrille, Schutzbrille, Gehörschutz tragen, etc.), sind entsprechend zu kennzeichnen.
Sie benötigen Gefahrenaufkleber, Warnhinweise, Gebotszeichen? Stöbern Sie in unserem «Download Katalog (PDF, 2 MB)» und bestellen Sie bei .
Beispiele
Rot/Weiss = Gefahr oder Verbot
Symbolfarbe: Schwarz
Bezeichnung: Gefahrenzeichen (z.B. auf Gebinden)
Schwarz als Symbolfarbe
Bezeichnung: Verbotszeichen (z.B. an Türen)
Gelb = Vorsicht
Symbolfarbe: Schwarz
Bezeichnung: Warnzeichen (z.B. an Türen oder auf Geräten)
Grün = Sicherheit, Schutz, Erste Hilfe
Symbolfarbe: Weiss
Bezeichnung: Rettungszeichen (z.B. bei Augendusche)
Blau = Gebot, Hinweis
Symbolfarbe: Weiss
Bezeichnung: Gebotszeichen (z.B. an Türen oder auf Geräten)
Kontakt
Sie arbeiten im Bereich Medizintechnik und entwickeln technische Geräte zur Anwendung an Patienten, wie z.B. Infusionspumpen, Herzschrittmacher, Dialysemaschinen oder Prothesen aller Art? Wenn Sie Fragen haben, z.B. zur Produktsicherheit oder zu eingesetzten Materialien, oder falls Sie eine Beratung zu ihren Arbeitsabläufen wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.
Kontakt
ETH-Angehörige sind im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten, bei Feldversuchen oder auf Exkursionen mitunter besonderen Infektions- oder Ansteckungsrisiken ausgesetzt, die sich durch eine Download Impfung (PDF, 135 KB) vermindern lassen. Die Kosten für die Impfung von ETH-Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an der ETH eine Spezialimpfung benötigen, werden durch die ETH getragen. Die betroffenen Einheiten (Professuren, Institute und andere organisatorische Einheiten) kommen für diese Kosten auf. Studierende kommen in der Regel selbst für die Kosten der Impfungen auf.
Zur Beratung und Durchführung der Impfungen können Sie sich entweder an das externe Seite Zentrum für Reisemedizin / Universität Zürich oder an das externe Seite Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene (AEH) wenden.
Eine der der Spezialimpfungen, zu der am häufigsten nach Informationen gesucht wird, ist die Zeckenimpfung: Informationen zur Zeckenenzephalitis (FSME) und der Impfung erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG externe Seite "Zeckenenzephalitis (FSME)".
Kontakt
Dokumente
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Inspektionen Biosicherheit Gewächshäuser (PDF, 149 KB)
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Inspektionen Biosicherheit Labore (PDF, 135 KB)
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Inspektionen Biosicherheit Tieranlagen (PDF, 166 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Arbeiten mit Acrylamid (PDF, 376 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Arbeiten mit Sharps (PDF, 42 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: EtBr, sicherer Umgang mit Ethidiumbromid (EtBr) (PDF, 177 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Meldung von biosicherheitsrelevanten Tätigkeiten (PDF, 256 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Verbot von Lebensmitteln in Laboren und Werkstätten (PDF, 662 KB)
- Download vertical_align_bottom Konzept: Biosicherheitskonzept (PDF, 562 KB)
- Download vertical_align_bottom Poster: Notfälle im Labor – was tun? (PDF, 1.4 MB)
- Download vertical_align_bottom Vorlage: Gruppen-spezifisches Biosicherheitskonzept (ZIP, 671 KB)