Gewässerschutz
Die Sektion Betrieblicher Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) veranlasst regelmässige Analysen des Chemieabwassers und initiiert gegebenenfalls übergreifende technische Massnahmen. Sie informiert über allfällige Gesetzesänderungen, bietet Schulungen zum Betrieblichen Umweltschutz und Strahlenschutz an, stellt Merkblätter und Informationen zur Verfügung und erstellt und aktualisiert die Download Entsorgungsrichtlinie (PDF, 304 KB) der ETH.
An der ETH ist es verboten, nicht mehr benötigte Chemikalien/Gefahrstoffe sowie Chemikalienabfälle aus Labor- und Werkstatträumen (auch Kleinstmengen!) über die Ausgüsse zu entsorgen. Auch ein vorgängiges Verdünnen oder Vermischen von Substanzen erlaubt kein Entsorgen über den Ausguss. Chemikalienabfälle müssen einer Sonderabfallentsorgungsstelle der ETH übergeben werden, damit sie gesetzeskonform entsorgt werden können.
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