Mitwirkungspflicht
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Als Studierende unterstützen Sie Ihre Dozierenden in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Dozierenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Als Studierende müssen Sie Anordnungen und Weisungen betreffend Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit befolgen.
Sie müssen insbesondere die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) benützen und dürfen Schutzeinrichtungen nicht entfernen oder unwirksam machen.
Es besteht zudem eine Meldepflicht von Mängeln betreffend Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit Mängel sind unverzüglich zu beheben. Wenn Sie als Studierende dazu nicht befugt oder in der Lage sind, müssen sie die Mängel unverzüglich der zuständigen Person melden.
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen in der Arbeitssicherheit für alle Studierenden sind:
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und berücksichtigen die anerkannten Sicherheitsregeln
- Sie tragen zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Sie teilen Sicherheitsmängel umgehend der zuständigen Person (z.B. Dozierende, Praktikums-/Exkursionsleiter*in) mit
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