Stellvertretungen

Durch die Funktion «Stellvertretungen» können Dozierende anderen Personen die Berechtigungen geben, stellvertretend für sie verschiedene eDoz-​Aufgaben auszuführen.

Stellvertretungsfunktionen

Für die Zuweisung der Stellvertretungen stehen in eDoz zwei Funktionen zur Verfügung:

Bei beiden Stellvertretungsfunktionen muss angegeben werden, für welche eDoz-Funktionen die Stellvertretung gültig sein soll.

Regeln

  • Berechtigungen müssen von den Dozierenden selber vergeben werden.
  • Dozierende können nur die Berechtigungen vergeben, die sie selber haben.
  • Jede Stellvertretung hat eine Gültigkeit.
  • Berechtigungen können nur an ETH-Dozierende (gültige Dozierende-Periode) oder ETH-Angestellte (gültige Anstellung) vergeben werden.
  • Aus Gründen des Datenschutzes können die Berechtigungen nicht an Bachelor- oder Master-Studierende vergeben werden (Hörerstatus < 20). Personen mit einer solchen Einschreibung, werden in der Suche nicht gefunden.
  • Berechtigte Personen melden sich in eDoz mit ihrem eigenen ETH-Login an. Sie haben nur auf Funktionen und Lerneinheiten Zugriff, für die sie eine Berechtigung erhalten haben.