Stellvertretungen
Durch die Funktion «Stellvertretungen» können Dozierende anderen Personen die Berechtigungen geben, stellvertretend für sie verschiedene eDoz-Aufgaben auszuführen.
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Stellvertretungsfunktionen
Für die Zuweisung der Stellvertretungen stehen in eDoz zwei Funktionen zur Verfügung:
Bei beiden Stellvertretungsfunktionen muss angegeben werden, für welche eDoz-Funktionen die Stellvertretung gültig sein soll.
Regeln
- Berechtigungen müssen von den Dozierenden selber vergeben werden.
- Dozierende können nur die Berechtigungen vergeben, die sie selber haben.
- Jede Stellvertretung hat eine Gültigkeit.
- Berechtigungen können nur an ETH-Dozierende (gültige Dozierende-Periode) oder ETH-Angestellte (gültige Anstellung) vergeben werden.
- Aus Gründen des Datenschutzes können die Berechtigungen nicht an Bachelor- oder Master-Studierende vergeben werden (Hörerstatus < 20). Personen mit einer solchen Einschreibung, werden in der Suche nicht gefunden.
- Berechtigte Personen melden sich in eDoz mit ihrem eigenen ETH-Login an. Sie haben nur auf Funktionen und Lerneinheiten Zugriff, für die sie eine Berechtigung erhalten haben.