Antrag zur Übernahme bewilligter Studienleistungen von anderen Institutionen

Informationen zum einzelnen Antrag werden hier erfasst.

Der Antrag kann gestellt werden, wenn ausgewiesene Studienleistungen von anderen Institutionen ausserhalb der ETH und UZH in den Leistungsüberblick des Studienganges übernommen werden dürfen. 

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Antrag erfassen

Hier kann der Studienadministration eine Mitteilung mit dem Antrag zugesandt werden.

Hier wird eine Studienleistung erfasst. Ein Antrag muss mindestens eine Studienleistung enthalten.

  • Jeder Beleg wird mit einer aussagekräftigen Bezeichnung (bspw. Zeugnis, Learning Agreement, Studienbestätigung, usw.) gekennzeichnet.
  • Jede beantragte Studienleistung muss auf einem der Belege enthalten sein.
  • Pro Antrag muss mindestens ein Beleg hochgeladen werden.
  • Der Dateiname der PDF-Dateien ist auf 100 Zeichen beschränkt. Dateien mit längeren Dateinamen können nicht hochgeladen werden.

Der Button «PDF Upload» wird erst aktiv, wenn die Bezeichnung des Dokuments eingetragen ist.

Der Antrag sowie die hochgeladenen Dokumente werden komplett gelöscht.

Der Antrag wird zur Weiterbearbeitung an die Studienadministration der Departemente eingereicht. Die Studienadministration wird per E-​Mail über den eingereichten Antrag informiert. Der Antrag kann in myStudies nicht mehr bearbeitet oder gelöscht werden.

Als externe Institutionen gelten beispielsweise:

  • Geneva Graduate Institute
  • USI Università della Svizzera italiana
  • IIT Bombay, India
  • ZHAW Winterthur
  • Eidgenössische Forschungsanstalt WSL
  • usw.

Studienleistungen der ETH, der Universität Zürich und des Sprachenzentrums der UZH und ETH Zürich werden anderweitig übernommen und dürfen nicht beantragt werden.

Für jede Studienleistung muss die externe Institution:

  • ein offizielles Resultat (Note oder bestanden) sowie
  • die Anzahl Kreditpunkte angeben, und
  • mit einem Beleg bspw. einem Zeugnis bestätigen.

Damit die Studienleistung beantragt werden kann, muss sichergestellt werden, dass sie von der Betreuungsperson genehmigt wird. Die Betreuungsperson muss also vorgängig orientiert werden, und ihr OK dazu geben. Dieser Prozess wird technisch nicht unterstützt. Die Genehmigung muss schriftlich vorliegen und neben dem Nachweis der externen Institution ebenfalls hochgeladen werden.

Als Betreuungspersonen gelten

  • für das Doktorat: Leiter/in der Doktorarbeit
  • für Austauschstudierende der ETH (Bachelor, Master mit Auslandaufenthalt): Mobilitätsberater/in
  • für Masterstudierende: Tutor/in

Für die Teilnahme an Summer Schools, Konferenzen und/oder Seminaren gibt es pro Departement für das Doktoratsstudium grundsätzlich spezielle Lerneinheiten (Transferrable Skills Courses, Participation in Commission, Summer School, External Conference). Ob und wie an ihrer Stelle die Anträge für Mobilitätsfächer genutzt werden können, ist im Einzelfall mit der Doktoratsadministration des Departements zu klären.

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