Antrag zur Übernahme bewilligter Studienleistungen von anderen Hochschulen
Informationen zum einzelnen Antrag werden hier erfasst.
Der Antrag kann gestellt werden, wenn ausgewiesene Studienleistungen von anderen Hochschulen ausserhalb der ETH und UZH in den Leistungsüberblick des Studienganges übernommen werden dürfen.
Hier wird eine Studienleistung erfasst. Ein Antrag muss mindestens eine Studienleistung enthalten.
Für die Teilnahme an Summer Schools, Konferenzen und/oder Seminaren gibt es pro Departement für das Doktoratsstudium grundsätzlich spezielle Lerneinheiten (Transferrable Skills Courses, Participation in Commission, Summer School, External Conference). Ob und wie an ihrer Stelle die Funktion Anträge in myStudies genutzt werden kann, ist im Einzelfall mit der Doktoratsadministration des Departements zu klären.
Als externe Hochschulen gelten beispielsweise:
- Geneva Graduate Institute
- USI Università della Svizzera italiana
- IIT Bombay, India
- ZHAW Winterthur
- Eidgenössische Forschungsanstalt WSL
- usw.
Studienleistungen der ETH, der Universität Zürich und des Sprachenzentrums der UZH und ETH Zürich werden anderweitig übernommen und dürfen nicht beantragt werden.
Damit die Studienleistung beantragt werden kann, muss sichergestellt werden, dass sie von der Leiter/in der Doktorarbeit genehmigt wird. Die Leiter/in der Doktorarbeit muss also vorgängig orientiert werden, und ihr OK dazu geben. Dieser Prozess wird technisch nicht unterstützt. Die Genehmigung muss schriftlich vorliegen und neben dem Nachweis der externen Institution ebenfalls hochgeladen werden.
- Jede Studienleistung muss auf einem Beleg zum Antrag enthalten sein.
- Das Notensystem und das Kreditpunktesystem müssen auf den Dokumenten aufgeführt sein.
- Mögliche Belege sind Zeugnisse, Kursbestätigungen sowie das zuletzt bewilligte Learning Agreement.
- Jeder Beleg wird mit einer aussagekräftigen Bezeichnung gekennzeichnet.
- Pro Antrag muss mindestens ein Beleg hochgeladen werden.
- Der Dateiname der PDF-Dateien ist auf 100 Zeichen beschränkt. Dateien mit längeren Dateinamen können nicht hochgeladen werden.
Der Button «PDF Upload» wird erst aktiv, wenn die Bezeichnung des Dokuments eingetragen ist.
Der Antrag wird zur Weiterbearbeitung an die Doktoratsadministration der Departemente eingereicht. Die Doktoratsadministration wird per E-Mail über den eingereichten Antrag informiert. Der Antrag kann in myStudies nicht mehr bearbeitet oder gelöscht werden.
Unabhängig von der Genehmigung durch die Leiterin bzw. den Leiter der Doktorarbeit, muss bei der Doktoratsadministration des jeweiligen Departements abgeklärt werden, ob die externen Leistungen im Studiengang anrechenbar sind. Diese Abklärungen sind vor dem Einreichen des Antrags zu tätigen.