AD(H)S

Studieren mit AD(H)S kann herausfordernd sein. Hier finden Sie weitere Informationen und Unterstützungsangebote für Ihr Studium an der ETH Zürich.

Was ist AD(H)S?

Bei ADHS handelt es sich um eine neurobiologische Entwicklungsstörung. Sie äussert sich durch Beeinträchtigungen im Bereich der Aufmerksamkeit, der Impulskontrolle und der Emotionsregulation. Manchmal kommt zusätzlich eine starke körperliche Unruhe (Hyperaktivität) hinzu.

Die hyperkinetische Symptomatik verschwindet zwar häufig mit dem Erwachsenwerden, die Aufmerksamkeitsprobleme können aber anhalten oder auch erstmalig, bei Zunahme der Komplexität der Umgebung und der Anforderungen, zur Belastung werden. Komorbiditäten mit anderen psychischen Erkrankungen sind nicht selten.

Die Auswirkungen der Beeinträchtigung zeigen sich zum Beispiel bei der Aufmerksamkeit und der Ausdauer im Bereich des Lernens, bei der Organisation von Aufgaben sowie beim Zeitmanagement. Das Resultat der eingeschränkten Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit sind Lerndefizite trotz guter Intelligenz.

Die Störung (klassifiziert unter ICD-10: F90.0) hat weitgehend genetische Ursachen. Je nach Person kann sie jedoch sehr unterschiedliche Folgen haben, da der individuelle Verlauf auch von Umweltfaktoren beeinflusst wird.

Welche Unterstützungsangebote gibt es bei AD(H)S?

Beratung & Coaching

Studierende haben die Möglichkeit, das Gesprächsangebot des Beratungs- und Coachingzentrums zu nutzen. Ziel ist oftmals, Strategien zu erarbeiten, wie der Studienalltag bewältigt werden kann. Z.B. Zeitplanung, Strukturierung, Selbstmanagement. 

Auf diesen Webseiten stehen Anleitungen zu Studiertechniken zur Verfügung, die selbständig bearbeitet werden können. In einem kurzen Video ist das Wichtigste zur Lernplanung zusammengefasst.

Informationsblatt für Dozierende

Das Download Merkblatt AD(H)S (PDF, 136 KB) kann bei der Kommunikation mit Dozierenden verwendet werden. Es fasst die wichtigsten Auswirkungen von AD(H)S auf das Studieren zusammen.

Nachteilsausgleich

Studierende mit einer Teilleistungsstörung AD(H)S haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich (NTA) bei Leistungskontrollen zu beantragen.

Die formalen Anforderungen der ETH erfordern bei einem Antrag auf NTA aufgrund eines AD(H)S ein neuropsychologisches Gutachten einer Fachperson oder einer Fachstelle.

Die Abklärung muss im Erwachsenenalter (nach dem 16. Lebensjahr) erfolgt sein. Falls Ihr Gutachten älter ist, müssen Sie sich neu abklären lassen. Das Gutachten soll in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein.

Als abklärende Stellen können wir im Raum Zürich zum Beispiel folgende Kontakte empfehlen. Es werden auch diagnostische Atteste anderer spezialisierter Stellen anerkannt. Es bestehen lange Wartezeiten bei den Abklärungsstellen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum.

Weiterführende Links und Abklärungsstellen

Es bestehen lange Wartezeiten bei den Abklärungsstellen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum.

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