Versicherungen

Versicherungen sind grundsätzlich Sache der Studierenden. Die ETH bietet keine Versicherungsleistungen für ihre Studierenden an.

Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung, welche die Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft abdeckt, ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Ausländische Studierende verweisen wir für zusätzliche Informationen auf der Webseite für Internationale Studierende -> Krankenversicherung. Dort finden sie Informationen zu den Voraussetzungen zur Befreiung von der obligatorischen Versicherungspflicht bzw. Studierendenversicherungspakete.

Unfallversicherung
Die Versicherung gegen Unfall erfolgt grundsätzlich über die obligatorische Krankenversicherung. Wer jedoch erwerbstätig und mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist bei diesem gegen Unfall (Berufs- und Nichtberufsunfall) versichert.

Privathaftpflichtversicherung
Zusätzlich auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, wird dringend empfohlen.

Für weitere Informationen siehe das DownloadMerkblatt Versicherung (PDF, 117 KB)

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Im schweizerischen Dreisäulenprinzip der Altersvorsorge bilden die AHV zusammen mit der Invaliditätsversicherung (IV) die erste bzw. die staatliche Säule. Anspruch auf Leistungen der AHV haben versicherte Personen, denen während mindestens einem Jahr Beiträge angerechnet werden können.

Der AHV-Beitrag beläuft sich für AHV-pflichtige Nichterwerbstätige bis zum Alter von 25 Jahren für das Beitragsjahr 2023 und 2024 auf CHF 514.00 (Mindestbeitrag exkl. Verwaltungs­kosten). Der Beitrag wird jeweils im folgenden Jahr durch die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt Zürich) erhoben.

Erzielen Studierende AHV-pflichtiges Einkommen, vermindert sich dieser Betrag um die auf dem Bruttoeinkommen entrichteten Beiträge von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in (je 5,3% ).

Fragen dazu und bezüglich der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige beantwortet die

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel. 044 448 58 60 (Direktwahl für Studierende)
externe Seitewww.svazurich.ch

Für alle übrigen Fragen bezüglich der AHV gibt jede AHV-Stelle Auskunft.

Bitte beachten Sie auch die Website der externe SeiteAHV.

Die Schweizer AHV-Nummer ist zu finden als AHV-Nr. auf der Schweizerischen Kranken­versicherungskarte und auf der Steuererklärung sowie als Versicherungsnummer auf dem Versicherungsausweis AHV-IV.

Sie wird grundsätzlich für alle ETH-Studierenden erfasst, spätestens bis zur Einschrei­bung ins 2. Semester des Studiums. Liegt dann keine AHV-Nr. vor, wird sie mit Zusatz­­angaben durch die ETH Zürich beschafft: Immatrikulierte ETH-Studierende werden bei der Semestereinschreibung in der Webapplikation myStudies dazu informiert.

Ausgenommen davon sind Fachstudierende, Hörer:innen und Austauschstudierende.

Sollten Sie in Ihrem Austrittsjahr weder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, noch an eine andere schweizerische Hochschule wechseln, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die AHV-Beitragsleistung keinen Unterbruch erfährt.

Wir empfehlen Ihnen daher sehr, sich nach Ablauf des Kalenderjahres mit der SVA Zürich (s. oben) in Verbindung zu setzen. Sie vermeiden dadurch eventuelle Beitragslücken, welche sich nach Erreichen des AHV-Alters auswirken können.

Kein Phishing-Mail: no-reply@svazurich.ch

Im Laufe der ersten Jahreshälfte kontaktiert die SVA Zürich über 53'000 an einer Hochschule/Universität im Kanton Zürich eingeschriebene Studierende per E-Mail, um die AHV-Beitragspflicht abzuklären.

Wenn Sie diese E-Mail mit Absender an Ihre ETH-Mailadresse gesandt erhalten haben: Klicken Sie auf den personalisierten und sicheren Link zum Online-Fragebogen (30 Tage gültig) und beantworten Sie die wenigen Fragen.

So vermeiden Sie Beitragslücken, die später zu einer gekürzten AHV- oder IV-Rente führen können.

Weitere Informationen zum schweizerischen Sozialversicherungssystem finden Sie auf den Webseiten vom externe SeiteBundesamt für Sozialversicherungen BSV.

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