Versicherungen

Versicherungen sind grundsätzlich Sache der Studierenden. Die ETH bietet keine Versicherungsleistungen für ihre Studierenden an.

Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung, welche die Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft abdeckt, ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Ausländische Studierende verweisen wir für zusätzliche Informationen auf der Webseite für Internationale Studierende -> Krankenversicherung. Dort finden sie Informationen zu den Voraussetzungen zur Befreiung von der obligatorischen Versicherungspflicht bzw. Studierendenversicherungspakete.

Unfallversicherung
Die Versicherung gegen Unfall erfolgt grundsätzlich über die obligatorische Krankenversicherung. Wer jedoch erwerbstätig und mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist bei diesem gegen Unfall (Berufs- und Nichtberufsunfall) versichert.

Privathaftpflichtversicherung
Zusätzlich auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, wird dringend empfohlen.

Für weitere Informationen siehe das Download Merkblatt Versicherung (PDF, 117 KB)

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Im schweizerischen Dreisäulenprinzip der Altersvorsorge bilden die AHV zusammen mit der Invaliditätsversicherung (IV) die erste bzw. die staatliche Säule. Anspruch auf Leistungen der AHV haben versicherte Personen, denen während mindestens einem Jahr Beiträge angerechnet werden können.

Kein Phishing-Mail: no-reply@svazurich.ch

Im Laufe der ersten Jahreshälfte kontaktiert die SVA Zürich über 53'000 an einer Hochschule/Universität im Kanton Zürich eingeschriebene Studierende per E-Mail, um die AHV-Beitragspflicht abzuklären.

Wenn Sie diese E-Mail mit Absender no-reply@svazurich.ch an Ihre ETH-Mailadresse gesandt erhalten haben: Klicken Sie auf den personalisierten und sicheren Link zum Online-Fragebogen (30 Tage gültig) und beantworten Sie die wenigen Fragen.

So vermeiden Sie Beitragslücken, die später zu einer gekürzten AHV- oder IV-Rente führen können.

Weitere Informationen zum schweizerischen Sozialversicherungssystem finden Sie auf den Webseiten vom externe Seite Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.