Stiftung Solidaritätsfonds für ausländische Studierende

Die „Stiftung Solidaritätsfonds für ausländische Studierende in Zürich“ unterstützt ausländische Studierende, die an der ETH Zürich ihre Erstausbildung absolvieren.

Der Solidaritätsfonds unterstützt subsidär zur ETH, dass heisst es muss ab dem 3. Semester auch ein ETH-Gesuch eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Stipendierung:

• Immatrikulation als BSc oder MSc Studierende an der ETH Zürich als Erststudium (MSc nur, wenn ein ETH oder schweizerischer Bachelorabschluss vorliegt)
• mindestens ein Semester an der ETH Zürich studiert; gilt für Studierende im Bachelorstudium
• mindestens 20 KP pro Semester (bzw. 40 KP in den vergangenen zwei Semestern) erreicht haben

Ab dem 3. Semester muss die Basisprüfung bestanden sein.

Internationale Masterstudierende ohne ETH (oder schweizerischen) Bachelor sind zur Gesuchstellung nicht berechtigt.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind für ein Erstantrag: CV plus Motivationsschreiben, die finanzielle Situation erklärend.
Für Folgeanträge braucht es die gleichen Unterlagen der Eltern wie für den ETH-Antrag, plus Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und einen Semesterbericht. eSTIP führt Sie durch die Bewerbungsfragen und Sie können die Unterlagen jeweils hochladen.

Bewerbungsperiode für HS24:

Erstanträge: 15. bis 31. August 2024  
Folgeanträge: 15. Aug bis 15. Sep 2024

Bewerben Sie sich hier: eSTIP

Weitere Informationen zur externe SeiteStiftung Solidaritätsfonds

 

Kontakt

Heidi Tomasello
Studienfinanzierung
  • +41 44 632 30 38

ETH Zürich
Rämistrasse 101
HG F22.1
8092 Zürich

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