Übertritt Bachelor-Master
Sie möchten von einem ETH Bachelor- in einen
ETH Master-Studiengang übertreten.
Für einige Master-Programme können Sie sich direkt über myStudies einschreiben, für andere müssen Sie sich bewerben.
HINWEIS
Falls Sie nach erfolgreichem Bachelor-Studium an der ETH Zürich ausgetreten sind und mit einem Master-Studium fortfahren möchten, müssen Sie sich für einen Wiedereintritt bewerben.
Ein konsekutiver Master ist ein Master-Studiengang mit derselben Studienrichtung wie der Bachelor (z.B. Physik BSc > Physik MSc).
Es gibt auch konsekutive Master mit einer anderen Studienrichtung als der Bachelor (z.B. Maschineningenieurwissenschaften BSc > Management, Technologie und Ökonomie MSc).
Bei solchen Master-Studiengängen ist im Anhang des entsprechenden Master-Reglements definiert, mit welchen Bachelor-Diplomen eine auflagenfreie Zulassung (ohne Bewerbung) möglich ist.
Wenn Sie die Übertrittsbedingungen für den konsekutiven Master erfüllen (vgl. Anhang des jeweiligen Master-Reglements), können Sie sich über myStudies für den Master einschreiben (siehe weiterführende Informationen unter ‘Zeitpunkt der Einschreibung’).
Nicht konsekutiver Master-Studiengang
Ein nicht konsekutiver Master ist ein Master-Studiengang mit einer anderen Studienrichtung als der Bachelor (z.B. Physik BSc > Chemie MSc), bei denen eine auflagenfreie Zulassung (ohne Bewerbung) nicht möglich ist.
Eine Übersicht der nicht konsekutiven Master-Studiengänge ist ausgehend von der Webseite Studienangebot zu finden.
Wenn Sie in einen nicht konsekutiven Master-Studiengang übertreten möchten, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Spezialisierter Master-Studiengang
Für spezialisierte Master-Studiengänge gelten besondere Aufnahmebedingungen und die Anzahl der Studienplätze ist oft beschränkt.
Eine Übersicht der spezialisierten Master-Studiengänge ist ausgehend von der Webseite Studienangebot zu finden.
Wenn Sie in einen spezialisierten Master-Studiengang übertreten möchten, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Joint Master-Studiengänge werden in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Universitäten angeboten.
Für den Übertritt in einen Joint Master-Studiengang, bei dem die ETH Zürich das ‘Leading House’ ist, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Für alle anderen Joint Master-Studiengang (bei dem eine andere Hochschule das ‘Leading House’ ist), gelten andere Bewerbungsverfahren.
Konsekutiver Master-Studiengang
Wenn Sie die Übertrittsbedingungen für den konsekutiven Master erfüllen (vgl. Anhang des jeweiligen Master-Reglements), können Sie sich über myStudies für den Master einschreiben.
Für die Einschreibung sind nicht alle 180 KP nötig.
Die Einschreibung ist nur möglich nach der Freigabe der Semestereinschreibung (Herbstsemester: ca. Mitte Juli / Frühjahrssemester: ca. Mitte Dezember) und bis zum Endtermin der regulären Einschreibefrist (Ende der zweiten Semesterwoche).
Semestereinschreibungen müssen so lange fortgeführt werden, bis das Schlusszeugnis verfügt worden ist. Wer das Bachelor-Schlusszeugnis erst nach Ende der zweiten Semesterwoche erhält, muss sich zusätzlich zum Master-Studiengang in ein weiteres Bachelor-Semester einschreiben.
Schreiben Sie sich nur in den Master ein, wenn Sie auch wirklich mit dem Master-Studium beginnen möchten! Mit der Ersteinschreibung beginnt die Master-Frist zu laufen.
Falls Sie den Bachelor abschliessen und ohne Unterbruch im Master weiterstudieren möchten, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst in den Master einschreiben und erst dann den Diplomantrag stellen. Wird das Bachelor-Diplom erteilt, hat dies die automatische Exmatrikulation zur Folge!
Anderer Master-Studiengang / Joint Master-Studiengang (mit Leading House ETH)
Bei Master, bei denen Sie sich bewerben müssen, können Sie sich nach Erhalt der Zusage der Zulassungsstelle über myStudies für den Master einschreiben – sofern die Übertrittsbedingungen für den konsekutiven Master erfüllt sind (vgl. Anhang des jeweiligen Master-Reglements).
Die Einschreibung ist nur möglich nach der Freigabe der Semestereinschreibung (Herbstsemester: ca. Mitte Juli / Frühjahrssemester: ca. Mitte Dezember) und bis zum Endtermin der regulären Einschreibefrist (Ende der 2. Semesterwoche).
Semestereinschreibungen müssen so lange fortgeführt werden, bis das Schlusszeugnis verfügt worden ist. Wer das Bachelor-Schlusszeugnis erst nach Ende der zweiten Semesterwoche erhält, muss sich zusätzlich zum Master-Studiengang in ein weiteres Bachelor-Semester einschreiben.
Das folgende Vorgehen ist nur bei einem Übertritt in einen konsekutiven Master-Studiengang möglich, sofern die Bachelor-Frist noch nicht erreicht ist.
Pausieren ohne Exmatrikulation (Urlaubssemester)
Wenn Sie zwischen dem Bachelor und dem effektiven Beginn des Masters pausieren oder ein Praktikum absolvieren möchten, ohne exmatrikuliert zu werden, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie schliessen Ihr Bachelor-Studium ab und schreiben sich für den Master in ein Urlaubssemester ein. Bitte beachten Sie, dass die Master-Frist mit der erstmaligen Einschreibung zu laufen beginnt.
- Sie bleiben im Bachelor eingeschrieben und warten mit der Einschreibung in den Master, bis Sie effektiv mit dem Master-Studium beginnen. Bitte beachten Sie, dass Sie in dem Fall mit dem Stellen des Diplomantrags für den Bachelor warten müssen bis Sie sich für das Masterstudium einschreiben. Denn wird das Bachelor-Diplom erteilt, hat dies die automatische Exmatrikulation zur Folge.
Pausieren mit Exmatrikulation (Wiedereintritt)
Wenn Sie zwischen dem Bachelor-Abschluss und dem effektiven Beginn des Master-Studiums nicht eingeschrieben bleiben möchten, dann können Sie den Diplomantrag für den Bachelor stellen. Wird das Bachelor-Diplom erteilt, werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Sobald Sie das Master-Studium aufnehmen möchten, können Sie sich für einen Wiedereintritt bewerben.