Übertritt Bachelor-Master
Sie möchten von einem ETH Bachelor- in einen
ETH Master-Studiengang übertreten.
Für einige Master-Programme können Sie sich direkt über myStudies einschreiben, für andere müssen Sie sich bewerben.
HINWEIS
Falls Sie nach erfolgreichem Bachelor-Studium an der ETH Zürich ausgetreten sind und mit einem Master-Studium fortfahren möchten, müssen Sie sich für einen Wiedereintritt bewerben.
Ein konsekutiver Master ist ein Master-Studiengang mit derselben Studienrichtung wie der Bachelor (z.B. Physik BSc > Physik MSc).
Es gibt auch konsekutive Master mit einer anderen Studienrichtung als der Bachelor (z.B. Maschineningenieurwissenschaften BSc > Management, Technologie und Ökonomie MSc).
Bei solchen Master-Studiengängen ist im Anhang des entsprechenden Master-Reglements definiert, mit welchen Bachelor-Diplomen eine auflagenfreie Zulassung (ohne Bewerbung) möglich ist.
Wenn Sie die Übertrittsbedingungen für den konsekutiven Master erfüllen (vgl. Anhang des jeweiligen Master-Reglements), können Sie sich über myStudies für den Master einschreiben (siehe weiterführende Informationen unter ‘Zeitpunkt der Einschreibung’).
Nicht konsekutiver Master-Studiengang
Ein nicht konsekutiver Master ist ein Master-Studiengang mit einer anderen Studienrichtung als der Bachelor (z.B. Physik BSc > Chemie MSc), bei denen eine auflagenfreie Zulassung (ohne Bewerbung) nicht möglich ist.
Eine Übersicht der nicht konsekutiven Master-Studiengänge ist ausgehend von der Webseite Studienangebot zu finden.
Wenn Sie in einen nicht konsekutiven Master-Studiengang übertreten möchten, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Spezialisierter Master-Studiengang
Für spezialisierte Master-Studiengänge gelten besondere Aufnahmebedingungen und die Anzahl der Studienplätze ist oft beschränkt.
Eine Übersicht der spezialisierten Master-Studiengänge ist ausgehend von der Webseite Studienangebot zu finden.
Wenn Sie in einen spezialisierten Master-Studiengang übertreten möchten, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Joint Master-Studiengänge werden in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Universitäten angeboten.
Für den Übertritt in einen Joint Master-Studiengang, bei dem die ETH Zürich das ‘Leading House’ ist, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Für alle anderen Joint Master-Studiengang (bei dem eine andere Hochschule das ‘Leading House’ ist), gelten andere Bewerbungsverfahren.
Konsekutiver Master-Studiengang
Falls Sie sich im Fristsemester des Bachelors befinden und in einen konsekutiven Master übertreten möchten, lesen Sie bitte weiter unter Kapitel ‘Übertritt in einen konsekutiven Master im Fristsemester Bachelor’.
Falls Sie sich nicht im Fristsemester des Bachelors befinden, können Sie sich über myStudies für den Master einschreiben, sobald die Übertrittsbedingungen für den konsekutiven Master erfüllt sind (vgl. Anhang des jeweiligen Master-Reglements).
Für die Einschreibung sind nicht alle 180 KP nötig.
Die Einschreibung ist nur möglich nach der Freigabe der Semestereinschreibung (Herbstsemester: ca. Mitte Juli / Frühjahrssemester: ca. Mitte Dezember) und bis zum Endtermin der regulären Einschreibefrist (Ende der zweiten Semesterwoche).
Semestereinschreibungen müssen so lange fortgeführt werden, bis das Schlusszeugnis verfügt worden ist. Wer das Bachelor-Schlusszeugnis erst nach Ende der zweiten Semesterwoche erhält, muss sich zusätzlich zum Master-Studiengang in ein weiteres Bachelor-Semester einschreiben.
Schreiben Sie sich nur in den Master ein, wenn Sie auch wirklich mit dem Master-Studium beginnen möchten! Mit der Ersteinschreibung beginnt die Master-Frist zu laufen.
Falls Sie den Bachelor abschliessen und ohne Unterbruch im Master weiterstudieren möchten, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst in den Master einschreiben und erst dann den Diplomantrag stellen. Wird das Bachelor-Diplom erteilt, hat dies die automatische Exmatrikulation zur Folge!
Anderer Master-Studiengang / Joint Master-Studiengang (mit Leading House ETH)
Bei Master, bei denen Sie sich bewerben müssen, informiert Sie die Kanzlei zur Einschreibung, sobald Ihre Bewerbung vollständig ist, Sie den Studienplatz angenommen haben und Ihre Anmeldung von der Zulassungsstelle weitergeleitet worden ist.
Die Einschreibung ist nur möglich nach der Freigabe der Semestereinschreibung (Herbstsemester: ca. Mitte Juli / Frühjahrssemester: ca. Mitte Dezember) und bis zum Endtermin der regulären Einschreibefrist (Ende der 2. Semesterwoche).
Semestereinschreibungen müssen so lange fortgeführt werden, bis das Schlusszeugnis verfügt worden ist. Wer das Bachelor-Schlusszeugnis erst nach Ende der zweiten Semesterwoche erhält, muss sich zusätzlich zum Master-Studiengang in ein weiteres Bachelor-Semester einschreiben.
Falls Sie den Bachelor abschliessen und ohne Unterbruch im Master weiterstudieren möchten, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst in den Master einschreiben und erst dann den Diplomantrag stellen. Wird das Bachelor-Diplom erteilt, hat dies die automatische Exmatrikulation zur Folge!
Wenn Sie sich im Fristsemester des Bachelors befinden und in einen konsekutiven Master übertreten möchten, müssen Sie zuerst den Diplomantrag stellen, bevor Sie sich für den Master einschreiben können.
Teilen Sie dem Studiensekretariat mit, dass Sie mit dem konsekutiven Master weiterfahren möchten und die Kanzlei informiert werden muss, sobald der Diplomantrag bearbeitet worden ist.
Sobald die Kanzlei vom Studiensekretariat benachrichtigt worden ist, gibt sie den Master für die Einschreibung frei und informiert Sie per E-Mail, dass Sie sich einschreiben können.
Das folgende Vorgehen ist nur bei einem Übertritt in einen konsekutiven Master-Studiengang möglich.
Pausieren ohne Exmatrikulation (Urlaubssemester) ist nur möglich, sofern die Bachelor-Frist noch nicht erreicht ist.
Pausieren ohne Exmatrikulation (Urlaubssemester)
Wenn Sie zwischen dem Bachelor und dem effektiven Beginn des Masters pausieren oder ein Praktikum absolvieren möchten, ohne exmatrikuliert zu werden, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie schliessen Ihr Bachelor-Studium ab und schreiben sich für den Master in ein Urlaubssemester ein. Bitte beachten Sie, dass die Master-Frist mit der erstmaligen Einschreibung zu laufen beginnt.
- Sie bleiben im Bachelor eingeschrieben und warten mit der Einschreibung in den Master, bis Sie effektiv mit dem Master-Studium beginnen. Bitte beachten Sie, dass Sie in dem Fall mit dem Stellen des Diplomantrags für den Bachelor warten müssen bis Sie sich für das Masterstudium einschreiben. Denn wird das Bachelor-Diplom erteilt, hat dies die automatische Exmatrikulation zur Folge.
Pausieren mit Exmatrikulation (Wiedereintritt)
Wenn Sie zwischen dem Bachelor-Abschluss und dem effektiven Beginn des Master-Studiums nicht eingeschrieben bleiben möchten, dann können Sie den Diplomantrag für den Bachelor stellen. Wird das Bachelor-Diplom erteilt, werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Sobald Sie das Master-Studium aufnehmen möchten, können Sie sich - unter bestimmten Voraussetzungen - für einen Wiedereintritt bewerben.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Studienstufe gegebenenfalls eine Änderung der Studiengebühren zur Folge hat. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Studiengebühren.