Internationale Studierende

Während Studierende aus der Schweiz und den EU/EFTA Staaten einen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt haben, stehen Absolventen aus Drittstaaten vor Herausforderungen.

Mit dem Abschluss deines Studiums oder Doktorats beginnt ein neuer aufregender Lebensabschnitt: die Suche nach dem ersten richtigen Job.

Generell benötigen Arbeitskräfte aus Drittstaaten eine Bewilligung um in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Diese Bewilligung kann nur vom Arbeitgeber beantragt werden. Jeder Kanton hat eigene Formulare, auf denen entsprechende Gesuche einzureichen sind. Zusammen mit dem Gesuch müssen verschiedene Unterlagen eingeschickt werden. Das sind etwa eine Kopie des Reisepasses, CV und der Nachweis einer erfolglosen Kandidatensuche in der Schweiz und der EU/EFTA. Zusammen mit dem Gesuch um Arbeitsmarktzulassung muss auch ein mindestens vom Arbeitgeber unterzeichneter Arbeitsvertrag eingereicht werden, dieser muss die marktüblichen Bedingungen erfüllen.

Neben beruflichen werden ausgehend vom CV des Kandidaten auch Integrationskriterien berücksichtigt. Dazu gehören soziale Anpassungsfähigkeit, Sprachkenntnisse und Wohnsituation. Grundsätzlich ist bei Personen aus Drittstaaten der Arbeitgeber für den Antrag und das Einreichen der Unterlagen verantwortlich. Ohne Arbeitsbewilligung für seine Arbeitnehmer macht er sich strafbar.

Besonders wenn man neu in den Schweizer Abreitsmarkt eintreten möchte, kann dieser Prozess auf den ersten Blick kompliziert und etwas beängstigend wirken. Das ETH Career Center veranstaltet zweimal jährlich einen Event zum Thema "Working in Switzerland", siehe auch unseren externe Seite Veranstaltungskalender. Nachstehen findest du zudem eingige hilfreiche Links zum Thema.

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