Voraussetzungen und Vorbereitungen
Hier finden Sie die Voraussetzungen der Mobilitätsstelle für ein Austauschstudium. Auch wird hier erklärt, was für eine erfolgreiche Vorbereitung notwendig ist und was Sie während sowie nach dem Austausch beachten sollten.
Bachelor
- erfolgreich absolviertes 2. Studienjahr bei Antritt Austauschstudium
- bestandene Basisprüfung mit Mindestnotendurchschnitt von 4,50 zum Bewerbungszeitpunkt
Studierende, die diese Note nicht erreicht haben, können sich trotzdem für den Austausch qualifizieren, wenn sie in den höheren Bachelor-Semestern im Gesamtnotenschnitt 4,50 erreichen oder übertreffen. Es gilt die KP-gewichtete Durchschnittsnote unter Einberechnung aller Leistungskontrollen (inkl. Basisprüfung und LK ohne Kategorie und nicht bestandene Fächer), wie sie zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem offiziellen Leistungsüberblick ausgegeben wird. Fragen beantworten die Mobilitätsverantwortlichen in Ihrem Departement.
Einige Departemente und einige weltweite Partnerhochschulen verlangen einen höheren Notendurchschnitt.
Master
Von Master-Studierenden wird eine bestandene Basisprüfung von mind. 4,50 oder ein Bachelor-Abschluss von mind. 4,50 verlangt.
Studierende, die diese Note nicht erreicht haben, können sich trotzdem für den Austausch qualifizieren, indem sie in den höheren Master-Semestern die Note 4,50 erreichen oder übertreffen. Es gilt die KP-gewichtete Durchschnittsnote unter Einberechnung aller Leistungskontrollen und es müssen mindestens 20 KP im Masterstudiengang vorhanden sein. Fragen beantworten die Mobilitätsverantwortlichen in Ihrem Departement.
Einige Departemente und einige weltweite Partnerhochschulen verlangen einen höheren Notendurchschnitt.
- Master-Studierende müssen über einen Bachelor-Abschluss der ETH verfügen. Bei Bachelor-Abschlüssen der EPFL oder der Universität Zürich können Departemente Ausnahmen vorsehen.
- Das Verfassen einer Master-Arbeit im Ausland ist eine weitere mögliche Ausnahme: Je nach Departement ist das auch ohne Bachelor-Abschluss der ETH möglich.
- Erkundigen Sie sich frühzeitig in Ihrem Departement.
- Notenschnitt: siehe obigen Punkt
Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen sind die Departemente zuständig. Vor dem Austausch müssen Sie einen Studienplan erstellen und von Ihren Mobilitätsverantwortlichen genehmigt lassen.
- Die Mehrheit der im Austausch erbrachten Leistungen sollten für Ihr ETH-Studium anerkannt werden.
- Sie müssen frühzeitig die geltenden Vorgaben und Restriktionen der Gasthochschule zur Kurswahl berücksichtigen sowie Ihrer Mobilitätsverantwortlichen einen realistischen Studienplan vorlegen.
- Der Studienplan sollte die an der ETH verpassten Unterrichtseinheiten ganz oder weitgehend ersetzen. Der Umfang sollte in der Regel mind. 20 ECTS pro Semester betragen. Falls die Gasthochschule höhere Anforderungen definiert hat, gelten die.
- Klären Sie mit Ihren Mobilitätsverantwortlichen vor der Bewerbung, was Ihnen mit wie vielen ECTS angerechnet werden kann (Umrechnung der Kreditpunkte der Gasthochschule in ECTS). Falls die Umrechnung in Zusammenarbeit mit Professuren / Tutors erfolgt, klären Sie, wer im Departement definitiv über die Umrechnung entscheidet. Beachten Sie auch allfällige Vorgaben der Partnerhochschule zur Minimal- und Maximalbelegung für Austauschstudierende.
- Die Gesamtdauer des Studiums soll durch ein Austauschstudium nicht verlängert werden. Es ist aber möglich, dass Sie im Austausch keine 30 ECTS einbringen (können) und Sie Ihre Studienplanung an der ETH anpassen müssen, um in anderen Semestern mehr Kreditpunkte erwerben zu können.
Vorgaben
Viele Partnerhochschulen verlangen einen Sprachnachweis. Informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Programme bzw. der Partnerhochschulen, welche Sprachkenntnisse und -zertifikate Sie benötigen.
Unterstützung
- Viele Partnerhochschulen führen Intensiv-Sprachkurse in den Wochen vor Semesterbeginn durch.
- Das Sprachenzentrum der Universität Zürich und ETH bietet kostenpflichtige Vorbereitungs- und Sprachkurse an. Autonomes Lernen wird vielseitig unterstützt.
Informieren Sie sich selbstständig über den Bewerbungsprozess, die Bewerbungsfrist Ihres Wunsch-Programms und über allfällige frühere Fristen in Ihrem Departement (sogenannte interne Vorauswahl). Sie benötigen in jedem Fall vor Ihrer Bewerbung die Zustimmung Ihres Departements.
- Fachliche, akademische Beratung erhalten Sie von den Mobilitätsverantwortlichen in Ihrem Departement. Zur Erinnerung: Sie benötigen deren grundsätzliche Zustimmung zu einem Austausch (vor der Bewerbung auf Mobility-Online). Eventuell müssen Sie an einer internen Vorauswahl teilnehmen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihren Mobilitätsverantwortlichen über die entsprechenden Abläufe.
- Falls Sie einen Departementswechsel planen, erkundigen Sie sich bei der Mobilitätsstelle und den Mobilitätsverantwortlichen zu den Auswirkungen auf Ihren Austausch.
Sie können die Bewerbung für einen Austausch kann als Lernprozess und Standortbestimmung sehen mit drei Phasen: Entscheidungsfindung, Bewerbung, nach dem Austausch.
Der nächste Punkt erklärt Ihnen die Wahl der für Sie richtigen Partnerhochschule.
- Informieren Sie sich selbstständig über das Kursangebot an der Gasthochschule und beachten Sie allfällige Restriktionen (u.a. Zulassungsbedingungen für jeweilige Studienstufe).
- Sprechen Sie den Studienplan zwingend mit Ihren Mobilitätsverantwortlichen ab, um die Anerkennung der im Austausch erbrachten Leistungen zu gewährleisten.
- Sollten Sie sich Kreditpunkte der Partnerhochschule an der ETH als Kurse in «Wissenschaft im Kontext» anrechnen lassen wollen, so müssen Sie vorgängig und frühzeitig die Bewilligung der Studiendirektion Ihres Studiengangs und der Unterrichtskommission dafür einholen. Es werden nicht mehr als 3 KP angerechnet.
- Kontaktieren Sie das Studiensekretariat D-GESS mit Angabe folgender Informationen: Gasthochschule, Fach und Inhalt, Semesterwochenstunden, Art des Leistungsnachweises.
Je nach akademischen Kalender der Gasthochschule kann es zeitliche Konflikte mit ETH-Prüfungen geben. Möglicherweise müssen Sie schriftliche Sessionsprüfungen in der Session nach dem Austausch ablegen. Berücksichtigen Sie diese Auswirkungen bei Ihrer Planung und besprechen Sie die mit Ihren Mobilitätsverantwortlichen.
Studierende sind für ihren Versicherungsschutz während des Austausches verantwortlich. Informieren Sie sich über die Deckung bestehender Versicherungen sowie über zusätzlich nötige Auslandsreiseversicherungen etc. bei Ihrer Versicherung. Zu Reiseversicherungen stellt zudem die Abteilung Finanzdienstleistungen Informationen zur Verfügung.
Die Anreise können Sie vor allem innerhalb Europas umweltschonend gestalten. Die meisten europäischen Destinationen sind mit dem Zug erreichbar. Übrigens können Sie für europäische Austauschdestinationen einen Zuschuss für umweltfreundliches Reisen beantragen, wenn Sie mit dem Zug oder Bus (bzw. Fähre) an- und abreisen.
Das «Green Erasmus Portal» gibt Mobilitätsstudierenden hilfreiche Tipps (auf Englisch).
Die ETH setzt sich für Nachhaltigkeit ein. Ähnliche Initiativen und Informationen stellt vielleicht auch die Institution, an der Sie studieren werden, respektive das Zielland, in dem Sie leben werden, zu Verfügung.
Fragen Sie Ihre potenzielle Gasthochschule früh nach Unterstützung und die notwendigen Prozesse. Das ist insbesondere in Bezug auf spezielle Lern- und Prüfungsbedingungen oder die Unterkunftssituation wichtig.
Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen haben die Möglichkeit, über ihre Hochschule bei Movetia zusätzliche finanzielle Mittel zu beantragen, um einen Teil der allfälligen Mehrkosten, die während des Austauschstudiums aufgrund ihrer Beeinträchtigung entstehen, zu decken. Kontaktieren Sie die Mobilitätsstelle mind. vier Monate vor Ihrem Austauschstudium, wenn Sie einen entsprechenden Antrag einreichen möchten.
- Sie bleiben während Ihres Austauschs an der ETH immatrikuliert. Schreiben Sie sich selbstständig regulär in myStudies ein. Ihr Status wird «im Mobilitätsstudium» sein.
- Tragen Sie kein Urlaubssemester ein.
- Bei Bedarf informiert die Kanzlei über die Semestereinschreibung und zum Übertritt ins Master-Studium.