Sozialstipendien

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Schweizer Studierende und niedergelassene ausländische Studierende

Reichen Sie VOR dem ETH-Antrag bei der Stipendienstelle im Wohnsitzkantons ihrer Eltern einen Antrag für ein kantonales Stipendium ein. Einige Kantone haben einen Stipendienrechner auf ihrer website. Mit diesem können Sie berechnen, ob Sie ein kantonales Stipendium erhalten würden (siehe Download Kantonale Stipendienstellen (PDF, 209 KB)).

Einreichen des ETH-Stipendiengesuches

Errechnen Sie auch mit unserem Stipendienrechner, ob ein ETH-Gesuch erfolgreich sein könnte.

Falls Sie aufgrund von Krankheit nicht wie geplant die Prüfungen absolvieren, müssen Sie dies bei einem Stipendienantrag durch eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 1 Tag nach der Prüfung erstellt wurde, nachweisen.

Download Infoblatt Stipendien Schweizer Studierende (PDF, 91 KB)

Das Antragsfenster für das Studienjahr 2024/25 ist vom 1. Sep bis 30. Juni 2025 für Schweizer Studierende geöffnet.

 

Stipendien für internationale Studierende

Internationale Studierende müssen vorab in ihrem Herkunftsland abklären, ob sie ein Auslandsstipendium erhalten.

Bachelorstudierende können ein ETH-Gesuch nach bestandener Basisprüfung stellen.
Masterstudierende (ohne BSc der ETH) nach erfolgreich absolviertem zweitem Semester des Master-Studiums (40 KP erreicht).

Falls Sie aufgrund von Krankheit nicht wie geplant die Prüfungen absolvieren, müssen Sie dies bei einem Stipendienantrag durch eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 1 Tag nach der Prüfung erstellt wurde, nachweisen.

Download Infoblatt Stipendien Internationale Studierende (PDF, 91 KB)

Das Antragsfenster für das Studienjahr 2025/26 ist vom 01. Sep.  bis 31. Okt. 2025 für internationale Studierende geöffnet.

Kontakt

Studienfinanzierung
  • +41 44 632 20 88 / +41 44 632 30 38

ETH Zürich

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