Studium und Behinderung

Die ETH Zürich setzt sich für die Gleichstellung von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung ein. Mit verschiedenen Angeboten soll ein gleichberechtigtes und selbständiges Studium ermöglicht werden.

Beratungsangebot für Studierende

Angebot

Das Beratungs- und Coachingzentrum unterstützt Bachelor- und Masterstudierende mit diesem Angebot:

  • Beratung zum Einsatz von zu behinderungsbedingten Hilfsmitteln während dem Semester
  • Beratung zum Antrag auf Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen
  • Kontaktaufnahme zu weiterführenden Angeboten (interne Beratungsstellen, externe Abklärungs- und Unterstützungsstellen)

Unser Angebot richtet sich an Personen mit einer ausgewiesenen Behinderung nach Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Nach Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes bedeutet Mensch mit Behinderungen (Behinderte, Behinderter): "eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben" (BehiG, Art. 2 Abs. 1).

Terminvereinbarung und Vorbereitung

Nehmen Sie Kontakt mit dem Beratungs- & Coachingzentrum auf und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin. Bereiten Sie sich für das Beratungsgespräch vor.  Machen Sie sich Gedanken zu diesen Fragen:

Wenn Sie über medizinische Atteste oder andere Unterlagen verfügen, die für den Beratungsprozess wichtig sind, bringen Sie diese zum Gespräch mit.

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