Prüfungsinformationen
Sollten Sie bei der Prüfungsanmeldung Probleme haben, so schicken Sie bitte das ausgefüllte Prüfungs-Anmeldeformular (welches Sie in myStudies finden können) mit Schilderung Ihres Anliegens per E-Mail (exams@ethz.ch) an die Prüfungsplanstelle. Es ist nach wie vor nicht notwendig, dass Sie das Anmeldeformular persönlich bei der Prüfungsplanstelle abgeben.
Dasselbe gilt auch, falls Sie sich verspätet für eine Prüfung anmelden möchten.
AN- UND ABMELDUNGEN ZU PRÜFUNGEN
Herbstsemester 2024 – Wintersession 2024/25
- Semesterend-Prüfungen am Ende des Herbstsemesters 2024
Prüfungsphase am Semesterende:
Montag, 9. Dezember bis und mit Freitag, 20. Dezember 2024 und Montag, 6. Januar bis und mit Freitag, 17. Januar 2025
- Sessions-Prüfungen Winter 2024/25
Montag, 20. Januar bis und mit Freitag, 14. Februar 2025 - Wiederholung von nicht bestandenen Semesterend-Prüfungen aus dem Herbstsemester 2024
Montag, 17. Februar bis und mit Freitag, 28. Februar 2025
Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte zuerst die FAQ's.
FORM DER LEISTUNGSKONTROLLE:
- Schauen Sie in myStudies Funktionen ⇒ Belegungen ⇒ einzelne Lerneinheiten ⇒ Leistungskontrolle, welche FORM die Leistungskontrolle aufweist:
Verbindlich sind in jedem Fall die Angaben aus dem Vorlesungsverzeichnis!
- Für SEMESTER-Leistungen (egal ob benotet oder unbenotet) braucht es keine Anmeldung, auch dann nicht, wenn die Leistungskontrolle in Form einer Prüfung durchgeführt wird!
Es genügt eine fristgerechte Belegung der Lerneinheit. - Für alle im Vorlesungsverzeichnis eingetragenen
SEMESTEREND-Prüfungen braucht es zusätzlich zur Belegung der Lerneinheit auch eine aktive Prüfungsanmeldung. - Für alle im Vorlesungsverzeichnis eingetragenen
SESSIONS-Prüfungen braucht es zusätzlich zur Belegung der Lerneinheit (möglicherweise in einem vergangenen Semester) ebenfalls eine aktive Prüfungsanmeldung. - Für LEISTUNGSELEMENTE (LeistEl) (obl. Leistungselemente, Zwischenprüfungen und Lernelemente) muss man sich nicht über myStudies anmelden. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechende Download Weisung zur Anwendung von Leistungselementen in der Lehre (PDF, 152 KB).
- Für SEMESTER-Leistungen (egal ob benotet oder unbenotet) braucht es keine Anmeldung, auch dann nicht, wenn die Leistungskontrolle in Form einer Prüfung durchgeführt wird!
- Zulassungsprüfungen zum Doktorat müssen nicht angemeldet, sondern lediglich mittels
myStudies Funktionen ⇒ Zulassungsprüfungen
eingetragen bzw. organisiert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Zulassungsprüfung
- Die Zuordnung einer Leistungskontrolle zu einer bestimmten
KATEGORIE des Studienreglements kann bereits bei der Anmeldung vorgenommen werden. Sie kann nach Verfügung des Resultats jedoch immer noch geändert werden. Spätestens jedoch bei der Einreichung des Diplomantrages müssen die jeweiligen Leistungskontrollen den entsprechenden Kategorien verbindlich zugeordnet sein.
TERMINE:
- Ab Montag, 30. September bis und mit spätestens Sonntag, 13. Oktober 2024, 24:00 Uhr, können Sie sich über myStudies (Funktionen ⇒ Prüfungen) für alle Semesterend- und Sessionsprüfungen anmelden.
Dieser Endtermin gilt sowohl für Sessions- wie auch für Semesterendprüfungen!
- Sollten Sie eine Semesterendprüfung nicht bestehen und bietet der/die Examinator/in eine Wiederholungsprüfung an (siehe auch hier ‚Information zur Leistungskontrolle’ im Vorlesungsverzeichnis), können Sie sich zwischen
Montag, 27. Januar bis und mit Sonntag, 9. Februar 2025, 24:00 Uhr, dazu anmelden.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu einer solchen Repetitionsprüfung erst möglich sein wird, wenn das Nichtbestehen des ersten Versuchs verfügt wurde und im Leistungsüberblick sichtbar ist.
- Die Endtermine sind für alle zwingend!
Nach Ablauf eines regulären Anmeldetermins ist eine Anmeldung nicht mehr über myStudies möglich und kann nur in gut begründeten Fällen per E-Mail entgegengenommen werden.
- Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen nicht helfen können, wenn Sie die Anmeldefrist versäumen, weil (z.B. Computer-)Probleme am letzten Tag bzw. am Wochenende der Anmeldefrist auftreten.
Wir raten Ihnen daher sich möglichst zu Beginn der Anmeldephase für Prüfungen anzumelden, um allfällige Probleme frühzeitig zu bemerken und innerhalb der Anmeldefrist mit der Prüfungsplanstelle per E-Mail oder telefonisch eine Lösung zu suchen.
VERSPÄTETE PRÜFUNGSANMELDUNG
Für die Anmeldung von Sessions- und Semesterendprüfungen gilt:
Die Anmeldung bis Ende der 4. Semesterwoche (im Regelfall über myStudies oder bei Problemen per E-Mail bei der Prüfungsplanstelle) ist kostenfrei.
Für verspätete Anmeldungen wird eine Verspätungsgebühr erhoben:
- Ab der 5. Semesterwoche bis zur Publikation des schriftlichen Prüfungsplans (ca. im Verlauf der zweiten Novemberhälfte 2024) ist eine Anmeldung nur per E-Mail über die Prüfungsplanstelle möglich und kostet CHF 50.--
- Nach diesem Termin und bis zur Deadline für verspätete Prüfungsanmeldungen (siehe nachfolgend) ist eine Anmeldung ebenfalls nur per E-Mail bei der Prüfungsplanstelle möglich und kostet CHF 90.--
- Schicken Sie bitte für eine verspätete Prüfungsanmeldung das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, welches in myStudies abrufbar ist, per E-Mail an . Die Prüfungsplanstelle wird prüfen, ob eine verspätete Anmeldung möglich ist und diese wenn möglich vornehmen. Für die Begleichung der Verspätungsgebühr wird Ihnen dann im Anschluss eine Rechnung zugeschickt.
ACHTUNG:
Für verspätete Anmeldungen gelten folgende Fristen. Beachten Sie, dass nach Ablauf der jeweiligen Frist KEINE verspätete Anmeldung mehr möglich ist. Prüfen Sie darum bitte unbedingt vor Ablauf dieser Deadline in myStudies ob Sie auch tatsächlich für alle Prüfungen angemeldet sind, die Sie gerne ablegen möchten:
- Sessionsprüfungen:
- Ab Ende der Anmeldephase (5. Semesterwoche) bis und mit Sonntag, 12. Januar 2025, 24:00 Uhr, also bis eine Woche vor Beginn der Session.
- Semesterendprüfungen (regulärer Termin):
- Ab Ende der Anmeldephase (5. Semesterwoche) bis Sonntag, 8. Dezember 2024, 24:00 Uhr, also bis zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit.
- Semesterendprüfungen (Wiederholungstermine):
- Keine verspätete Anmeldung möglich, da hier die An- und die Abmeldedeadline gleich sind (Sonntag, 9. Februar 2025, also eine Woche vor Semesterbeginn des Frühjahrssemesters 2025).
- Keine verspätete Anmeldung möglich, da hier die An- und die Abmeldedeadline gleich sind (Sonntag, 9. Februar 2025, also eine Woche vor Semesterbeginn des Frühjahrssemesters 2025).
ANSPRUCH:
- Beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, eine Sessions- oder Semesterendprüfung abzulegen, zu der Sie sich nicht angemeldet haben.
Eine ohne Anmeldung abgelegte Prüfung kann nicht verspätet angemeldet werden und ist ungültig.
Dies gilt sinngemäss auch für eine Semesterleistung, aber nur sofern dafür eine interne (durch die/den Dozierende/n organisierte) Anmeldung erforderlich ist.
FRISTEN:
- Falls Sie im laufenden Semester eine Frist zur Ablegung der Basisprüfung, zur Ablegung von Auflagen oder für Ihren Studienabschluss haben, so denken Sie daran, sich für alle erforderlichen Prüfungen anzumelden.
Schicken Sie das Anmeldeformular nicht umsonst per E-Mail an die Prüfungsplanstelle. Die häufigsten Fälle sind:
- Semesterleistungen (Eine Anmeldung ist nicht nötig, auch dann nicht, wenn es eine Prüfung gibt - die Belegung genügt.)
Woran erkenne ich Semester-Leistungen?
myStudies (Funktionen ⇒ Belegungen ⇒ Fach anwählen ⇒ Leistungskontrolle ⇒ Form)
(Die Information im Vorlesungsverzeichnis unter "Form" ist verbindlich.) - Fehlende Belegung zur Lerneinheit.
(Die Belegung können Sie in den meisten Fällen selber - auch rückwirkend - in myStudies vornehmen.) - Studierende, die im ersten Semester eines Studiengangs ohne aufgeteilte Basisprüfung eingeschrieben sind, können sich nicht für die Basisprüfung (Prüfungsblock) anmelden.
In folgenden Fällen ist eine Anmeldung über myStudies nicht möglich:
MAXIMALE ANZAHL PRÜFUNGEN:
- Die Anzahl der maximal anmeldbaren Sessionsprüfungen ist auf 11 beschränkt.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Studierenden alle angemeldeten und zum Curriculum gehörenden Prüfungen ihres Studienganges ablegen können.
Auf begründetes Gesuch hin können im Einzelfall Ausnahmen bewilligt werden. Solche Gesuche sind bis und mit Sonntag, 13. Oktober 2024, per E-Mail bei der Prüfungsplanstelle () einzureichen.
WEITERE FÄLLE:
- Lerneinheiten, deren Belegungen mehr als vier Semester zurückliegen.
- Bei der Wiederholung des ersten Studiensemesters (Einschreibung ins 1. Studiensemester) wird die Basisprüfung nicht zur Anmeldung vorgeschlagen. (Dies gilt nur für Studiengänge ohne aufgeteilte Basisprüfung.)
- Fälle, die wegen bestehender Erlasse oder Auflagen manuell behandelt werden müssen.
- Weitere Spezialfälle, die manuell behandelt werden müssen.
VORGEHEN:
- In allen diesen Fällen müssen Sie das ANMELDEFORMULAR auf der Seite „Prüfungsanmeldung“ in myStudies ausfüllen und bis und mit spätestens Sonntag, 13. Oktober 2024, per E-Mail () an die Prüfungsplanstelle schicken.
- Falls Sie von der Prüfungsplanstelle aufgefordert werden persönlich vorbeizukommen, so finden Sie diese hier:
Prüfungsplanstelle, ETH Hauptgebäude, Rämistrasse 101, HG F 18
- Wann:
Schalteröffnungszeiten: Montag-Freitag, 11:00 - 13:00 Uhr
Telefonisch: Montag-Freitag, 9:00 - 11:00 Uhr
In der letzten Woche der Anmeldephase erhalten wir erfahrungsgemäss viele E-Mail Anfragen. Bitte beachten Sie, dass es entsprechend länger dauern kann, bis Sie Ihre Antwort erhalten. In dringenden Fällen raten wir dazu die Prüfungsplanstelle telefonisch zu kontaktieren.
SESSIONSPRÜFUNGEN:
Die Prüfungspläne für die Sessionsprüfungen werden in drei Phasen bekanntgegeben:
- Voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte 2024 wird der Plan der schriftlichen Sessionsprüfungen in myStudies publiziert. Die Prüfungsplanstelle wird ein E-Mail versenden, sobald er verfügbar ist.
- Der Plan der mündlichen Sessionsprüfungen wird voraussichtlich kurz vor Weihnachten 2024 in myStudies sichtbar sein (mit Angabe des Prüfungsdatums, jedoch mit provisorischen Zeitangaben).
Nach Ablauf der Abmeldefrist (Sonntag, 12. Januar 2025, 24.00 Uhr) werden die Prüfungspläne der Examinatorinnen und Examinatoren nachoptimiert, um die durch Abmeldungen von mündlichen Prüfungen entstandenen Lücken zu füllen.
Die bereits bekanntgegebenen Prüfungstage sind fixiert – verändert werden nur die Anfangszeiten der mündlichen Prüfungen innerhalb des Tages.
- Kurz vor Beginn der Prüfungssession wird der persönliche Prüfungsplan mit Datum der Prüfungen, Raum- und definitiven Zeitangaben in myStudies bekanntgegeben.
SEMESTERENDPRÜFUNGEN:
- Diese finden in den beiden letzten Vorlesungswochen oder den zwei ersten Semesterferienwochen statt
(9. Dezember - 20. Dezember 2024 und 6. Januar - 17. Januar 2025).
Sie werden durch den Dozierenden bzw. das Departement organisiert, welches die Lerneinheit anbietet.
Die Dozierenden tragen die Termine der Semesterendprüfungen fortlaufend ein, so dass Sie die Termine der angemeldeten Semesterendprüfungen in myStudies einsehen können.
Ab dem 4. November 2024 werden die Termine der Semesterendprüfungen aufgeführt sein.
- Wiederholungsprüfungen von nicht bestandenen Semesterendprüfungen werden ebenfalls durch die Departemente bzw. die Dozierenden selbst organisiert.
Sie werden in den ersten beiden Semesterwochen des nachfolgenden Frühjahrssemesters 2025 stattfinden
(17. Februar - 28. Februar 2025).
Auch diese Termine werden, ab dem 3. Februar 2025, in myStudies aufgeführt sein.
Für die Abmeldung via myStudies gilt:
- Semesterendprüfungen:
Bis und mit spätestens Sonntag, 8. Dezember 2024, 24:00 Uhr - Sessionsprüfungen:
Bis und mit spätestens Sonntag, 12. Januar 2025, 24:00 Uhr - Wiederholung von Semesterendprüfungen:
Bis und mit spätestens Sonntag, 9. Februar 2025, 24:00 Uhr - Semesterleistungen (unbenotete und benotete):
Gemäss Angaben der Dozierenden. - Leistungselemente:
Ausschlaggebend sind auch hier die Angaben der zuständigen Dozierenden.
VERSPÄTETE ABMELDUNG:
- Verspätete Abmeldungen von Einzelprüfungen sowie von gesamten Prüfungsblöcken sind weiterhin nur per direkter Meldung an die Prüfungsplanstelle ( oder telefonisch) möglich.
- Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt die Weisung zur Prüfungsphase am Semesterende (wird voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte 2024 an alle Studierenden mit Anmeldungen zu Semesterendprüfungen verschickt), sowie die Weisung zur Prüfungssession (wird mit dem Plan der mündlichen Prüfungen kurz vor Weihnachten 2024 an alle Studierenden mit Anmeldungen zu Sessionsprüfungen verschickt), welche zusätzlich auch in der Weisungssammlung des Rektorats abgelegt werden.
- Wir weisen darauf hin, dass gemäss den Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung der ETH Zürich alle erzielten Leistungen auf dem Zeugnis bzw. dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt sind. Dazu gehören sowohl bestandene, nicht bestandene, wie auch abgebrochene Leistungskontrollen. Es wird die jeweils im letzten Versuch erzielte Leistung aufgeführt.
PRÜFUNGSBLOCK:
- Prüfungen eines Prüfungsblocks sind immer in derselben Prüfungssession abzulegen.
Aus diesem Grund kann nur jeweils der gesamte Block an- bzw. abgemeldet werden.
Ausnahme: Blöcke, die in der Vorsession aus Gründen höherer Gewalt unterbrochen wurden. Dazu wird die Anmeldung immer automatisch für die nächste Prüfungssession vorgenommen.
IN FOLGENDEN FÄLLEN IST EINE (ELEKTRONISCHE) ABMELDUNG NICHT MÖGLICH:
- Der Abmeldetermin ist abgelaufen.
- Die Basisprüfung oder ein Prüfungsblock wurde in der vorangehenden Session unterbrochen.
- Die Frist der Basisprüfung oder des Studienabschlusses (dies wird elektronisch nicht überprüft!) wird überschritten.
- Es besteht ein Antrag um Ablegung von Fernprüfungen, bzw. um Vorziehen von Prüfungen.
Kontaktieren Sie die Prüfungsplanstelle per E-Mail () oder per Telefon (+41 44 632 20 68 / Mo - Fr, 9 - 11 Uhr).
- Studierenden, die aus wichtigen studienspezifischen Gründen, insbesondere Mobilitätsaufenthalt oder obligatorisches Praktikum, eine Sessions- bzw. eine Semesterendprüfung nicht wie vorgesehenen ablegen können, kann auf begründetes Gesuch hin das Ablegen der Prüfung als Fernprüfung (zur gleichen Zeit aber an einem anderen Ort) respektive als vorgezogene Prüfung (vor der Prüfungssession/vor der Prüfungsphase am Semesterende) bewilligt werden.
- Gesuche um Vorziehen einer Sessions- bzw. Semesterendprüfung respektive deren Ablegung als Fernprüfung sind mit der dafür vorgesehenen Funktion in myStudies ab Montag, 14. Oktober bis voraussichtlich Ende November 2024 einzureichen.
(Sessionsprüfungen können erst dann als Fernprüfungen beantragt werden, wenn der Plan der schriftlichen Prüfungen publiziert wurde, was in der zweiten Novemberhälfte 2024 der Fall sein wird.)
- Die entsprechende Funktion sowie weitere Vorgaben für die Einreichung des Gesuches werden ab Montag, 14. Oktober 2024 hier zu finden sein:
myStudies (Funktionen ⇒ Prüfungen ⇒ Antrag stellen)
Hinweis: Melden Sie sich während der Anmeldephase in jedem Fall auch für diejenigen Prüfungen an, die Sie aus triftigen Gründen vorziehen oder als Fernprüfungen ablegen möchten.
- Weitere Informationen und Rahmenbedingungen für das Vorziehen bzw. für Fernprüfungen finden Sie hier.
BASISPRÜFUNG:
- Basisprüfung – für Studiengänge ohne aufgeteilte Basisprüfung:
Die Basisprüfung muss innerhalb von zwei Jahren ab Studienbeginn abgelegt sein, inkl. allfälliger Wiederholung.
Der erste Versuch muss in der Sommerprüfungssession unmittelbar am Ende des ersten Studienjahres oder spätestens in der darauf folgenden Winterprüfungssession erfolgen.
Eine allfällige Wiederholung muss spätestens in der Sommerprüfungssession unmittelbar am Ende des zweiten Studienjahres erfolgen.
- Basisprüfung – für Studiengänge mit aufgeteilter Basisprüfung:
Die Basisprüfung, bestehend aus zwei separaten Prüfungsblöcken, muss – einschliesslich einer allfälligen Wiederholung – innerhalb von vier Semestern ab Studienbeginn in diesem Studiengang abgelegt werden.
Die zu einem einzelnen Basisprüfungsblock gehörenden Prüfungen müssen innerhalb derselben Prüfungssession abgelegt werden.
Die Basisprüfungsblöcke können unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge in unterschiedlichen oder in derselben Prüfungssession abgelegt werden.
Der erste Prüfungsblock kann dabei bereits nach dem ersten Semester angemeldet und abgelegt werden.
- Studienfristen:
Die bestehenden Fristen werden angezeigt in
myStudies (Funktionen ⇒ Letztmögliche(r) Termin(e))
Wer eine dieser Fristen nicht einhalten kann, muss bei der Studienadministration oder der Prüfungsplanstelle frühzeitig und termingerecht einen ausführlichen, gut begründeten schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung einreichen. (Siehe auch weiter unten.)
Ausstehende Prüfungsversuche verfallen nach Ablauf der Frist für die Basisprüfung und berechtigen nicht zu einer Verlängerung der Frist.
EINHALTUNG DER STUDIENFRISTEN:
- Die Einhaltung der Studienfristen liegt in Ihrer Eigenverantwortung.
Wird eine Studienfrist nicht eingehalten, muss gleichzeitig ein gut begründetes schriftliches Gesuch um Annahme der Abmeldung und Verlängerung der Frist eingereicht werden, welchem gleichzeitig der entsprechende Beleg (z.B. begründetes Arztzeugnis) beizulegen ist.
Fristverlängerungsgesuche für Basisprüfungen sind direkt per E-Mail () an die Prüfungsplanstelle zu richten (bis Ende der vierten Unterrichtswoche des Semesters).
Die genauen Informationen bezüglich Fristen entnehmen Sie bitte folgender Website: Studienfristen
- Alle an der ETH Zürich erbrachten Leistungskontrollen werden auf dem Zeugnis oder auf dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt, einschliesslich allfälliger Abbrüche.
- Bei der Repetition einer Leistungskontrolle wird nur der letzte Versuch aufgeführt. (Mit der Repetition einer Leistungskontrolle kann somit eine ungenügende Note oder ein Abbruch aus dem ersten Versuch korrigiert werden.)
- Um Abbrüche zu vermeiden, melden Sie sich bitte fristgerecht von Prüfungen ab, die Sie nicht ablegen werden.
- externe Seite call_made Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich
- Download vertical_align_bottom Ausführungsbestimmungen des Rektors (PDF, 369 KB)
- Download vertical_align_bottom Leistungselemente: Anwendung von Leistungselementen in der Lehre (PDF, 152 KB)