Forschungsplan
Alle Doktorierenden müssen einen Forschungsplan erstellen, der die Zielsetzungen und die Disposition der Doktorarbeit sowie alle Pflichten der Doktorierenden festhält. Er wird dem Leiter oder der Leiterin und wenn möglich einem Korreferenten oder einer Korreferentin vorgelegt und bedarf der Genehmigung durch den Doktoratsausschuss des zuständigen Departements. Nach Doktoratsverordnung (Art. 12, Ziff. 4) ist er innert zwölf Monaten nach der Einschreibung vorzulegen. Verlängerungen dieser Frist bedürfen der Genehmigung durch den Doktoratsausschuss.
Der Forschungsplan muss keine bestimmte Form einhalten, es sollten jedoch folgende Punkte festgehalten werden:
- Forschungsaufgaben
- Inhaltliche und zeitliche Rahmenbedingungen
- Freiraum für die Forschungsarbeiten
- Weitere Obliegenheiten
Wird eine Doktorarbeit schwergewichtig ausserhalb der ETH Zürich durchgeführt, ist dies im Forschungsplan zu spezifizieren und zu begründen.
Der Forschungsplan muss zusammen mit dem Genehmigungsformular Download Genehmigung des Forschungsplans (PDF, 77 KB) bei der zuständigen Doktoratsadministration des Departements eingereicht werden. Dieses kümmert sich um die Unterschrift bzw. die Bewilligung des Doktoratsausschusses und leitet dann das Formular an die Doktoratsadministration weiter. Daraufhin bestätigt der Prorektor die definitive Zulassung zum Doktorat.
Sollte sich die Abgabe des Forschungsplans verzögern, muss ein Download Antrag auf Fristverlängerung für die Einreichung des Forschungsplans (PDF, 134 KB) gestellt werden.