Kopien & Beglaubigungen
Unikate, Kopien, Übersetzungen
Urkunden, Schlusszeugnisse und Leistungsüberblick sind Unikate, die nur einmal ausgestellt werden. Auf Antrag der Absolventin/des Absolventen (z.B. beim Verlust eines Originals) stellt die School for Continuing Education eine Kopie, eine Abschrift oder eine beglaubigte Übersetzung aus. Beglaubigte Abschriften und Kopien haben die gleiche rechtliche Gültigkeit wie das Originaldokument.
Beglaubigung durch die ETH Zürich
Die ETH Zürich darf ausschliesslich von ihr ausgestellte Dokumente beglaubigen. Dokumente anderer schweizerischer oder ausländischer Hochschulen und Universitäten müssen von den ausstellenden Stellen oder z.B. durch ein Notariat beglaubigt werden.
Unterschriften und Beglaubigungen
Urkunden, Diplome und Zertifikate werden seit 2012/2013, Zeugnisse seit Sommer 2014 in der Regel nicht mehr original, sondern maschinell unterzeichnet.
Ist eine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei notwendig – beispielsweise für eine sogenannte «Haager Apostille» – muss zuerst bei der ETH eine Abschrift bestellt oder die Urkunde oder das Zeugnis auf der Rückseite mit einer Originalunterschrift der School for Continuing Education versehen werden, da die Bundeskanzlei nur original unterzeichnete Dokumente mit bei ihr hinterlegten Unterschriften beglaubigt.