Studieren mit Dyslexie
Studieren mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS) kann herausfordernd sein. Hier finden Sie weitere Informationen und Unterstützungsangebote für Ihr Studium an der ETH Zürich.
Was ist Dyslexie
Störungen im Lesen und Schreiben werden heute bedeutungsgleich als Lese- und/oder Rechtschreibstörung, Legasthenie und Dyslexie bezeichnet. Im internationalen Umfeld hat sich der Begriff Dyslexie etabliert (ICD-10 der WHO). Die Störung umfasst eine Bandbreite von Symptomen, die in unterschiedlicher Ausprägung auftreten.
Das Hauptmerkmal dieser Störung ist eine umschriebene und eindeutige Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten. Das Leseverständnis, die Lesegeschwindigkeit, die Lesegenauigkeit, die Fähigkeit gelesene Worte wiederzuerkennen, vorzulesen und die Leistungen bei Aufgaben, für welche Lesefähigkeit benötigt wird, können sämtlich betroffen sein. Mit Lesestörungen gehen häufig Rechtschreibstörungen einher. Des Weiteren können auch Beeinträchtigungen im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses, des Zeitmanagements und der Lernorganisation hinzukommen.
Dyslexie ist eine sogenannte Teilleistungsstörung mit weitgehend genetischen und neurobiologischen Ursachen (klassifiziert unter ICD-10, F81.0). Diagnostisch gesehen müssen die Leseleistungen unter dem Niveau liegen, das aufgrund des Alters, der allgemeinen Intelligenz und der Beschulung zu erwarten sind.
Dyslexie kann sich individuell sehr unterschiedlich auswirken und wird üblicherweise bereits vor dem Hochschulstudium diagnostiziert und therapeutisch behandelt.
Welche Unterstützungsangebote gibt es bei Dyslexie?
Beratung & Coaching
Studierende haben die Möglichkeit, bei Bedarf das Gesprächsangebot des Beratungs- & Coachingzentrums zu nutzen.
Informationsblatt für Dozierende
Das Download Merkblatt Dyslexie (PDF, 129 KB) kann bei der Kommunikation mit Dozierenden verwendet werden. Es fasst die wichtigsten Auswirkungen von Dyslexie auf das Studieren zusammen.
Nachteilsausgleich
Studierende mit einer Teilleistungsstörung Dyslexie haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich (NTA) bei Leistungskontrollen zu beantragen.
Die formalen Anforderungen der ETH erfordern bei einem Antrag auf NTA aufgrund einer Dyslexie ein neuropsychologisches Gutachten einer Fachperson oder einer Fachstelle. Es kann auch eine logopädisch/entwicklungspädiatrische Abklärung eingereicht werden
Die Abklärung muss im Erwachsenenalter (nach dem 16 Lebensjahr) erfolgt sein. Falls Ihr Gutachten älter ist, müssen Sie sich neu abklären lassen. Das Gutachten soll in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein.
Als abklärende Stellen können wir im Raum Zürich zum Beispiel folgende Kontakte empfehlen. Es werden auch diagnostische Atteste anderer spezialisierter Stellen anerkannt. Es bestehen lange Wartezeiten bei den Abklärungsstellen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum.
Weiterführende Links und Abklärungsstellen
- externe Seite Fachstelle Sonderpädagogik Zürich (Abklärungen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr möglich und gratis)
- externe Seite Fachstelle Sonderpädagogik Winterthur (Abklärungen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr möglich und gratis)
- externe Seite Institute für Neuropsychologische Diagnostik und Bildgebung (Abklärung kostenpflichtig)
- externe Seite Logopädie der Klinik für Neurologie (USZ) (Abklärung kostenpflichtig)
- externe Seite Praxis für Logopädie und Ergotherapie (Abklärung kostenpflichtig)
- externe Seite Zentrum Neuropsychologie Seefeld (Abklärung kostenpflichtig)