Informationen zu Studium und Spitzensport
Sind Sie Spitzensportler:in und haben Fragen, wie Sie die sportlichen Verpflichtungen mit dem Studium vereinbaren können? Hier finden Sie Informationen zu Unterstützungsangeboten und Ausnahmeregelungen.
Status Spitzensport
Voraussetzung für die Geltendmachung des Status Spitzensport und mögliche Ausnahmeregelungen ist der Besitz einer Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite oder Talent National).
Internationalen Studierenden, die keine Swiss Olympic Card vorweisen, kann der Status Spitzensport nicht erteilt werden. In
Nicht unter die Regelung "Studium und Spitzensport" fallen Leistungsportlerinnen und -sportler ohne Swiss Olympic Card, die sich bspw. in einer sportlichen Profikarriere im Sinne einer Erwerbstätigkeit mit regulärem Einkommen befinden. Es liegt in der Verantwortung aller ETH-Studierenden zu beurteilen, ob eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium zeitlich möglich ist. Eine solche berechtigt grundsätzlich nicht zu Anpassungen im Studium.
Organisation des Studiums
Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung von Studierenden, private Verpflichtungen so zu organisieren, dass das Studium erfolgreich bewältigt werden kann. Darüber hinaus unterstützt die ETH Studierende mit ausgewiesenem Status Spitzensportler:in durch Ausnahmeregelungen, um Studium und Sport angemessen zu verbinden.
Die Organisation eines Studiums mit Trainings- und Wettkampfplänen ist aufwändig. Die Planung soll wenn möglich langfristig und bereits vor Studienbeginn in Rücksprache mit der Fachberatung Ihres Studiengangs erstellt werden.
Individuelle Anpassungen
Die Ausnahmeregelungen betreffen Leistungskontrollen und Studienfristen. Inhaltliche Studienerleichterungen sind ausgeschlossen.
Leistungskontrollen
Studienanpassungen für Studierende mit Status Spitzensport werden für jede Studien- bzw. Prüfungsstufe bzw. für obligatorische Praktika und die Master-Arbeit separat geprüft. Dazu müssen die Studierenden zwingend und fristgerecht ein begründetes Gesuch einreichen.
Mögliche Massnahmen sind:
- Aufteilen eines Prüfungsblocks auf zwei Prüfungssessionen
- Ablegen einer Semesterendprüfung zum Repetitionstermin
Es ist nicht möglich, aufgrund von Spitzensport schriftliche Sessions-Prüfungen terminlich zu verschieben, den Prüfungsmodus zu ändern oder Fernprüfungen abzulegen.
Studienfristverlängerung
Die Ihnen zur Verfügung stehende Studienzeit (maximale Studiendauer) setzt sich aus der Regelstudienzeit und mehreren Toleranzsemestern zusammen. Die Toleranzsemester sind für das Auffangen von Eventualitäten wie Repetition von Leistungskontrollen, Krankheit, Unfall, Elternzeit etc. vorgesehen. Reicht die Studienzeit neben den sportlichen Verpflichtungen nicht aus, kann eine Verlängerung beantragt werden.
Durch Massnahmen bei Leistungskontrollen kann sich die Studiendauer über die verfügbaren Toleranzsemester verlängern. Wenn bei der Planung klar ist, dass die erforderlichen Kreditpunkte dadurch nicht innerhalb der maximalen Studiendauer erworben werden können, so muss mit Eingabe der Leistungskontrollen-Anpassung gleichzeitig eine Studienfristverlängerung beantragt werden.