Anmeldung

Allgemein

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Angaben in den Verbindlichen Informationen.

Jeweils in der dritten und vierten Semesterwoche über myStudies

  • Sessions- und Semesterendprüfungen müssen aktiv angemeldet werden.
    In myStudies unter "Belegungen" (Klick auf den Namen der Lehrveranstaltung) bzw. im Vorlesungsverzeichnis sind sämtliche Prüfungsinformationen zu den Leistungskontrollen ab Semesterbeginn publiziert.
    • Melden Sie auf jeden Fall auch alle Sessions- und Semesterendprüfungen an, welche Sie möglicherweise vorverschieben oder als Fernprüfungen ablegen möchten.
  • Leistungskontrollen mit der Form unbenotete bzw. benotete Semesterleistung müssen nicht angemeldet werden.
    Mit der Belegung der Lerneinheit ist man automatisch für die entsprechende Leistungskontrolle 'angemeldet'.
  • Siehe auch Prüfungsformen
  • Alle belegten Lerneinheiten mit der Form Sessionsprüfung oder Semesterendprüfung,
  • welche noch nicht geprüft und bestanden bzw. zweimal nicht bestanden wurden.
  • Lerneinheiten, die nicht belegt wurden.
    Fehlende Belegungen können Sie i.d.R. nachträglich erfassen und sich danach regulär elektronisch anmelden.
  • Lerneinheiten mit der Form "benotete/unbenotete Semesterleistung".
    Für diese Lerneinheiten ist keine aktive Anmeldung notwendig.  
  • Falls keine elektronische Anmeldung möglich ist, drucken Sie das Anmeldeformular aus.
  • Das ausgefüllte Formular muss spätestens bis Freitag vor Anmeldeende persönlich bei der Prüfungsplanstelle abgegeben werden.

Spezialfälle

  • In einigen Fällen ist es möglich, eine nicht bestandene Semesterendprüfung gleich zu Beginn des nächsten Semesters zu repetieren.
    Diese sind im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet mit "Es wird ein Repetitionstermin in den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters angeboten".
  • Sofern Sie noch ein weiteres Semester an der ETH Zürich bleiben, können Sie sich nach Ende des Semesters zur Repetition über myStudies anmelden.
    Dazu muss jedoch das Nichtbestehen des ersten Versuches bereits verfügt sein.
    Bei Problemen sollten Sie sich in erster Linie an das Studiensekretariat wenden.
  • Mobilitätsstudierende dürfen Prüfungen nur dann wiederholen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung als Studierende an der ETH eingeschrieben sind. Andernfalls ist eine Wiederholung nicht möglich.
  • Verspätete Prüfungsanmeldungen können bis zu den jeweiligen kommunizierten Deadlines per E-Mail (an ) eingereicht werden. Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:
    • Loggen Sie sich in myStudies ein.
      Das Anmeldeformular finden Sie unter "Funktionen" - "Prüfungen" - "Fachprüfungen" - "Anmeldeformular".
    • Drucken Sie das Anmeldeformular aus und füllen Sie es aus.
      Bitte stellen Sie sicher, dass alle Prüfungen, die Sie anmelden möchten aufgeführt sind.
      Streichen Sie allfällige aufgeführte Prüfungen, die Sie nicht anmelden möchten, bitte per Hand durch.
    • Unterschreiben Sie das Anmeldeformular.
    • Scannen Sie dieses wieder ein (oder falls Sie keine Möglichkeit zum Einscannen haben, machen Sie ein Foto) und schicken es uns von Ihrem offiziellen ETH-Mailaccount aus per E-Mail zu.
    Die Prüfungsplanstelle wird die Anmeldung dann so schnell wie möglich vornehmen und Sie mittels E-Mail darüber informieren.

    Bitte beachten Sie, dass für eine verspätete Prüfungsanmeldung eine Verspätungsgebühr erhoben wird, für welche Ihnen im Anschluss an die verspätete Anmeldung eine Rechnung per E-Mail zugeschickt wird:
    • Ab der 5. Semesterwoche bis zur Publikation des schriftlichen Prüfungsplans (siehe Prüfungsinformationen) ist eine Anmeldung nur per E-Mail über die Prüfungsplanstelle möglich und kostet CHF 50.--
    • Nach diesem Termin und bis zur Deadline für verspätete Prüfungsanmeldungen (siehe Prüfungsinformationen) ist eine Anmeldung ebenfalls nur per E-Mail bei der Prüfungsplanstelle möglich und kostet CHF 90.--

  • Sessions- und Semesterendprüfungen können nur in gut begründeten Ausnahmefällen ausserhalb der Prüfungssession bzw. ausserhalb der Prüfungsphase am Semesterende stattfinden, was in jedem Fall bewilligungspflichtig ist.
  • Dies gilt auch für die Ablegung von Sessions- und Semesterendprüfungen als Fernprüfungen (gleiche Zeit, anderer Ort).
  • Bitte beachten Sie, dass nur Austauschstudierende berechtigt sind, Prüfungen vorzuverschieben bzw. als Fernprüfungen abzulegen. Für Gaststudierende ist dies ausgeschlossen.
  • Siehe Informationen Vor-Verschiebungen von Sessions- und Semesterendprüfungen

Weitere Fragen

Siehe FAQ

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