Vorziehen/Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen
Wichtige Informationen zum Vorziehen/zu Fernprüfungen
Bitte vergessen Sie nicht, sich während der jeweiligen Anmeldephase für alle vorgesehenen Prüfungen anzumelden! Melden Sie sich in jedem Fall auch für diejenigen Prüfungen an, die Sie aus triftigen Gründen vorziehen bzw. als Fernprüfung ablegen möchten.
Beachten Sie zudem die häufigsten Fragen und Antworten zum Vorziehen/Fernprüfungen in unseren FAQs.
Definition
Wenn eine Semesterend- und/oder Sessionsprüfung aus wichtigen studienspezifischen Gründen (insbesondere Mobilitätsaufenthalt oder obligatorisches bzw. stark empfohlenes Praktikum) nicht wie vorgesehen zum regulären Termin abgelegt werden kann, kann auf begründetes Gesuch hin Folgendes bewilligt werden:
- Vorziehen einer Prüfung
Eine Prüfung wird terminlich vor der Prüfungssession bzw. vor der Prüfungsphase am Semesterende abgelegt.
- Fernprüfung
Eine Prüfung wird zur gleichen Zeit wie an der ETH abgelegt, jedoch an einem anderen Ort.
Jedes Vorziehen einer Prüfung oder das Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung ist bewilligungspflichtig.
Es gibt kein Anrecht auf das Vorziehen einer Prüfung, bzw. auf eine Fernprüfung.
Wird eine Prüfung ohne Bewilligung vorgezogen oder als Fernprüfung abgelegt, so ist der Versuch ungültig und wird annulliert.
Nachfolgende Informationen richten sich ausschliesslich an ETH-Studierende ("Outgoings") und Austauschstudierende an der ETH ("Incomings").
ACHTUNG: Project Mobility Students und Fachstudierende (UZH, EPFL, etc.) dürfen weder Prüfungen vorziehen noch diese als Fernprüfungen ablegen.
Voraussetzungen
Damit ein Antrag zum Vorziehen einer Prüfung bzw. zum Ablegen der Prüfung als Fernprüfung eingereicht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Immatrikulation
Sie müssen an der ETH Zürich immatrikuliert und im aktuellen Semester eingeschrieben sein.
(Entweder als ETH-Studierender oder als Austauschstudierender an der ETH)
- Studienspezifischer Grund
Es muss ein studienspezifischer Grund vorliegen, weshalb eine Prüfung nicht wie vorgesehen regulär an der ETH abgelegt werden kann. Alle geltend gemachten Gründe müssen belegt werden.
Studienspezifische Gründe sind z.B.:- Semesterbeginn an der Heim- bzw. an der Partneruniversität...
- Beginn eines (Forschungs-)Projekts oder einer Studienarbeit (z.B. Master-Arbeit) im Ausland...
- Beginn eines obligatorischen (oder zumindest stark empfohlenen) Praktikums...
...vor oder spätestens eine Woche nach dem offiziellen Prüfungstermin an der ETH.
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Grund ausreicht, so kommen Sie am besten persönlich, während den Öffnungszeiten, bei der Prüfungsplanstelle vorbei.
Keine Chance auf eine Bewilligung haben z.B. freiwillige Praktika, welche gemäss Studienreglement nicht als obligatorisch oder empfohlen aufgeführt sind, alle Gründe rein privater Natur (z.B. Ferien, Teilzeitarbeit, freiwilliger Arbeitseinsatz, etc.) sowie das Argument, das Studium ein Semester früher abschliessen zu können.
- Einverständnis der Dozierenden
- Alle direkt betroffenen Dozierenden müssen mit einem Vorziehen einverstanden sein. Wir raten Ihnen die Dozierenden schon möglichst früh im Semester zu kontaktieren und deren grundsätzliches Einverständnis zum Vorziehen einzuholen.
- Ob schriftliche Sessions- bzw. Semesterendprüfungen als Fernprüfungen abgelegt werden können, erfahren Sie im Vorlesungsverzeichnis der ETH unter den Informationen zur Leistungskontrolle. Ist eine Fernprüfung nicht möglich, so wird dies explizit so ausgewiesen. Steht keine Angabe zu Fernprüfungen, so ist eine solche grundsätzlich möglich (ein zusätzliches Einverständnis der Dozierenden ist in diesem Fall nicht notwendig).
- Mündliche Semesterend- bzw. Sessionsprüfungen, die regulär während der Prüfungsphase am Semesterende, bzw. während der Prüfungssession abgelegt werden, können - nach Rücksprache und mit Einverständnis der betroffenen Dozierenden - remote (per Videokonferenz) abgelegt werden. Ein Antrag an die bzw. eine zusätzliche Bewilligung der Prüfungsplanstelle ist hierzu nicht notwendig, muss dieser aber mitgeteilt werden.
Rahmenbedingungen
Gesuche zum Vorziehen einer Prüfung bzw. zum Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung sind mit der dafür vorgesehenen Funktion in myStudies ab der 5. Semesterwoche bis spätestens zwei Wochen nach der Publikation des Plans der schriftlichen Sessionsprüfungen einzureichen.
Dazu gelten u.a. folgende Grundsätze:
- Mündliche Prüfung
Diese kann vorgezogen abgelegt werden, auch wenn sie in der Session nach der Rückkehr aus der Mobilität abgelegt werden könnte. Dies gilt sowohl für Semesterend- als auch für Sessionsprüfungen. (Tragen Sie hierzu im entsprechenden Antrag in myStudies als Verhinderungsgrund "Andere" ein und ergänzen Sie das Textfeld mit dem Hinweis, dass es sich um mündliche Prüfungen handelt.)
Wird eine mündliche Prüfung während der Prüfungsphase am Semesterende (für Semesterendprüfungen) bzw. während der Prüfungssession (für Sessionsprüfungen) remote - via Videokonferenz - abgelegt, so ist dies nicht durch die Prüfungsplanstelle bewilligungspflichtig. (Die mündliche Prüfung wird dann sinngemäss als "regulär" durchgeführt betrachtet.)
- Schriftliche Sessionsprüfung
Diese kann nur dann als Fernprüfung abgelegt werden, wenn ein nachweisbarer und belegbarer Grund vorliegt, weshalb diese Prüfung nicht in der nächsten, d.h. nachfolgenden Session, nach der Rückkehr aus der Mobilität/Praktikum/etc. abgelegt werden kann. Dies z.B. weil Sie aus einem studienspezifischen Grund dann auch nicht an der ETH sein werden oder aber die Prüfung nur in der Session nach dem Semester der Lerneinheit angeboten wird.
- Moduswechsel
Ein Moduswechsel (z.B. eine schriftliche Prüfung mündlich ablegen) ist für ETH-Studierende nicht erlaubt.
- Prüfungsblock
Prüfungen aus Prüfungsblöcken, die noch regulär an der ETH abgelegt werden können, müssen hier abgelegt werden. Die restlichen Prüfungen werden entweder vorgezogen (sofern es sich um mündliche Prüfungen handelt) oder müssen auf die nachfolgende Prüfungssession verschoben und nach der Rückkehr an der ETH abgelegt werden. Ein Prüfungsblock kann also aufgeteilt werden.
Wird eine mündliche Prüfung eines Prüfungsblocks vorgezogen abgelegt, so kann nach deren Ablegung die Anmeldung für den Prüfungsblock nicht mehr zurückgezogen werden. Ausnahmen können nur aus wichtigen Gründen, insbesondere Krankheit oder Unfall, bewilligt werden.
- Fristgerechte Einreichung
Auf nicht fristgerecht eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn wichtige Gründe, insbesondere Krankheit oder Unfall, für das Versäumnis geltend gemacht werden können.
- Zusätzliche Kriterien
Die ETH unterstützt die Studierenden im Bemühen, bspw. ein Mobilitätssemester zu organisieren. Dennoch ist ein Mobilitätssemester eine optionale Komponente des Studiums, aus dem sich kein Recht auf ein Vorziehen bzw. auf eine Fernprüfung ableiten lässt.
Nachfolgende Kriterien spielen insbesondere dann eine Rolle, wenn es sich um Repetitionen handelt. Aber auch dann wenn "Andere Gründe" für ein Vorziehen bzw. eine Fernprüfung geltend gemacht werden:
- Eigenverantwortliche Studienplanung
Der bisherige Studienverlauf und der derzeitige Stand im Studium werden berücksichtigt.
- Verhältnismässigkeit
Hier wird die Notwendigkeit oder Dringlichkeit beurteilt, eine Prüfung vorgezogen bzw. als Fernprüfung abzulegen.
Ausserdem werden auch weitere allfällige negative Auswirkungen berücksichtigt, wie z.B. Nichteinhaltung einer Studienfrist oder Verlängerung der Studiendauer, falls die Prüfung nicht vorgezogen bzw. als Fernprüfung abgelegt werden kann. Aber auch z.B. offene Mahnungen wegen ausstehenden Studiengebühren.
- Gleichbehandlung
Insbesondere bei "Anderen Gründen" muss abgeklärt werden, ob keine Bevorteilung gegenüber anderen Studierenden vorliegt, z.B. dann, wenn man einfach Vorziehen möchte, damit man mit dem Studium "früher fertig" ist.
- Eigenverantwortliche Studienplanung
Vorziehen einer Prüfung
Alle mündlichen Semesterend- und Sessionsprüfungen können vorgezogen abgelegt werden.
ETH-Studierende dürfen eine schriftliche Semesterend- und/oder Sessionsprüfung nur dann schriftlich vorziehen, wenn der Dozent eine solche eigens dafür entworfene und vorgezogene schriftliche Prüfung bereits für Austauschstudierende anbietet. (Grundsätzlich wird eine schriftliche Prüfung als Fernprüfung abgelegt.)
Falls Sie während der Prüfungssession nur teilweise abwesend sind, also auch Prüfungen regulär während der Session ablegen könnten, so fragen Sie die Dozierenden bei mündlichen Sessionsprüfungen welchen Zeitraum diese für ihre mündlichen Prüfungen zur Verfügung stellen werden. Somit haben Sie dann einen Anhaltspunkt für die Entscheidung, ob Sie die entsprechende Prüfung regulär während der Session ablegen können oder ob Sie diese werden vorziehen müssen.
Sind sich die Dozierenden noch unsicher über die verfügbaren Termine in der Session, so beantragen Sie vorsichtshalber ein Vorziehen der Prüfung.
Checkliste für das Vorziehen einer Prüfung:
- Erfolgsaussicht
- Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Prüfung vorgezogen abgelegt werden muss gemäss diesen Informationen ausreichend?
- Wurden alle offenen Fragen auf der Prüfungsplanstelle geklärt?
- Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Prüfung vorgezogen abgelegt werden muss gemäss diesen Informationen ausreichend?
- Einverständnis
- Ist der betroffene Dozent nach mündlicher Absprache mit dem Vorziehen einverstanden?
- Wurde ein vorgezogener Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) mit dem Dozierenden zusammen festgelegt?
- Belege
- Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
- Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Mobilitätsbestätigung)
- Bei Semesterendprüfungen: Bestätigung über den Modus (schriftlich/mündlich) und den Termin (Datum/Zeit) der Semesterendprüfung
- Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Mobilitätsbestätigung)
- Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
- Antrag
- Antrag in myStudies ausfüllen
- alle benötigten Belege hochladen
- Für jede einzelne Prüfung angeben, ob diese
- vorgezogen wird
- als Fernprüfung abgelegt wird (siehe unten)
- regulär an der ETH abgelegt wird
- innerhalb eines Blocks ist, der aufgeteilt wird (diese Prüfung wird auf die nachfolgende Session verschoben)
- abgemeldet werden soll, falls der Antrag bewilligt wird
- vorgezogen wird
- Den Antrag in myStudies elektronisch einreichen
Fernprüfung
Grundsätzlich können alle schriftlichen Semesterend- und/oder Sessionsprüfungen als Fernprüfungen abgelegt werden.
Prüfungen, die am Computer durchgeführt werden, können nur dann als Fernprüfungen abgelegt werden, wenn die Prüfung auf Papier ausgeruckt und auf Papier abgelegt werden kann. Ist eine Fernprüfung nicht möglich, so ist dies im Vorlesungsverzeichnis bei den Informationen zur Leistungskontrolle entsprechend aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass für schriftliche Sessionsprüfungen erst dann eine Fernprüfung beantragt werden kann, wenn der Plan der schriftlichen Sessionsprüfungen publiziert wurde und somit der Termin der Sessionsprüfung in Ihrem Prüfungsplan aufgeführt ist.
Beachten Sie hierzu auch folgendes: Falls eine Fernprüfung aufgrund der Zeitverschiebung ausserhalb der lokalen Büroöffnungszeiten stattfinden sollte, so wäre eine zeitliche Nachverschiebung der Prüfung auf den nächsten Morgen (!) denkbar. Klären Sie die Einzelheiten hierzu mit der Prüfungsplanstelle.
Bitte beachten Sie, dass lokale Feiertage (wie z.B. chinesisches Neujahr) nicht als ausreichender Grund berücksichtigt werden können, um Prüfungen noch mehr nachzuverschieben.
An der ETH Zürich finden Prüfungen auch an Samstagen statt. Eine entsprechende Fernprüfung müsste dann ebenfalls am Samstag durchgeführt werden. Eine Verschiebung auf den nachfolgenden Montag ist ausgeschlossen.
Checkliste für Fernprüfungen:
- Erfolgsaussicht
- Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Fernprüfung abgelegt werden muss gemäss diesen Informationen ausreichend?
- Wurden alle offenen Fragen auf der Prüfungsplanstelle geklärt?
- Einverständnis
- Ist eine Fernprüfung gemäss Vorlesungsverzeichnis (Informationen zur Leistungskontrolle) möglich? (D.h., eine Fernprüfung ist nicht explizit ausgeschlossen.)
- Ist eine Fernprüfung gemäss Vorlesungsverzeichnis (Informationen zur Leistungskontrolle) möglich? (D.h., eine Fernprüfung ist nicht explizit ausgeschlossen.)
- Belege
- Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
- Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Mobilitätsbestätigung)
- Bei Semesterendprüfungen: Bestätigung über den Modus (schriftlich/mündlich) und den Termin (Datum/Zeit) der Semesterendprüfung
- Allfälliger Beleg für den Verhinderungsgrund, weshalb die schriftliche Prüfung nicht auch in der nachfolgenden Session nach der Rückkehr aus der Mobilität/Praktikum/etc. abgelegt werden kann.
- Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
- Antrag
- Antrag in myStudies ausfüllen
- alle benötigten Belege hochladen
- Für jede einzelne Prüfung angeben, ob diese
- vorgezogen wird (siehe oben)
- als Fernprüfung abgelegt wird
- regulär an der ETH abgelegt wird
- innerhalb eines Blocks ist, der aufgeteilt wird (diese Prüfung wird auf die nachfolgende Session verschoben)
- abgemeldet werden soll, falls der Antrag bewilligt wird
- vorgezogen wird (siehe oben)
- Den Antrag in myStudies elektronisch einreichen
Rahmenbedingungen
Gesuche zum Vorziehen einer Prüfung bzw. zum Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung sind mit der dafür vorgesehenen Funktion in myStudies ab der 5. Semesterwoche bis spätestens zwei Wochen nach der Publikation des Plans der schriftlichen Sessionsprüfungen einzureichen.
Dazu gelten u.a. folgende Grundsätze:
- Letztes Semester an der ETH
Gesuche zum Vorziehen/Fernprüfung von Austauschstudierenden (Incomings) werden nur dann berücksichtigt, wenn es sich um ihr letztes Semester an der ETH Zürich handelt.
- Mündliche Prüfung
Diese kann vorgezogen abgelegt werden. Dies gilt sowohl für Semesterend- als auch für Sessionsprüfungen.
Wird eine mündliche Prüfung während der Prüfungsphase am Semesterende (für Semesterendprüfungen) bzw. während der Prüfungssession (für Sessionsprüfungen) remote - via Videokonferenz - abgelegt, so ist dies nicht durch die Prüfungsplanstelle bewilligungspflichtig. (Die mündliche Prüfung wird dann sinngemäss als "regulär" durchgeführt betrachtet.)
- Schriftliche Prüfung
Diese wird in der Regel als Fernprüfung abgelegt.
Es wäre aber auch möglich die Prüfung vorgezogen abzulegen, wozu auch der Modus von schriftlich zu mündlich geändert werden darf.
- Moduswechsel
Ein Moduswechsel (z.B. eine schriftliche Prüfung mündlich ablegen) ist für Austauschstudierende (Incomings) erlaubt.
- Fristgerechte Einreichung
Auf nicht fristgerecht eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn wichtige Gründe, insbesondere Krankheit oder Unfall, für das Versäumnis geltend gemacht werden können.
- Repetition
Bitte beachten Sie, dass Austauschstudierende (Incomings) in der Regel keine Möglichkeit haben nicht bestandene Prüfungen an der ETH zu repetieren.
Ausnahmen:
- Wenn Sie für mindestens zwei Semester an der ETH Zürich sind und eine im ersten Semester nicht bestandene Prüfung auch im zweiten Semester angeboten wird.
- Wird für eine Semesterendprüfung ein Wiederholungstermin im gleichen Semester angeboten, so dürfen Austauschstudierende (Incomings) den Wiederholungstermin wahrnehmen, sofern Sie dann noch an der ETH eingeschrieben sind, sich rechtzeitig für die Wiederholungsprüfung angemeldet haben und die Prüfung regulär an der ETH Zürich ablegen können. Bitte beachten Sie, dass für Repetitionen von schriftlichen Semesterendprüfungen weder Fernprüfungen noch Vorziehen möglich sind.
- Wenn Sie für mindestens zwei Semester an der ETH Zürich sind und eine im ersten Semester nicht bestandene Prüfung auch im zweiten Semester angeboten wird.
- Gleichbehandlung
Insbesondere bei "Anderen Gründen" muss abgeklärt werden, ob keine Bevorteilung gegenüber anderen Studierenden vorliegt, z.B. dann, wenn man einfach Vorziehen möchte, damit man mit dem Studium "früher fertig" ist.
Vorziehen einer Prüfung
Alle Semesterend- und Sessionsprüfungen können vorgezogen abgelegt werden.
Eine schriftliche Semesterend- und/oder Sessionsprüfung kann nur dann schriftlich vorgezogen werden, wenn der Dozent eine solche eigens dafür entworfene und vorgezogene schriftliche Prüfung anbietet.
Ist der Dozent dazu nicht bereit, besteht für Austauschstudierende (Incomings) die Möglichkeit (mit Einverständnis des Dozenten) den Modus zu wechseln und die Prüfung vorgezogen mündlich abzulegen.
Andernfalls kann eine schriftliche Prüfung auch als Fernprüfung abgelegt werden.
Falls Sie während der Prüfungssession nur teilweise abwesend sind, also auch Prüfungen regulär während der Session ablegen könnten, so fragen Sie die Dozierenden bei mündlichen Sessionsprüfungen welchen Zeitraum diese für ihre mündlichen Prüfungen zur Verfügung stellen werden. Somit haben Sie dann einen Anhaltspunkt für die Entscheidung, ob Sie die entsprechende Prüfung regulär während der Session ablegen können oder ob Sie diese werden vorziehen müssen.
Sind sich die Dozierenden noch unsicher über die verfügbaren Termine in der Session, so beantragen Sie vorsichtshalber ein Vorziehen der Prüfung.
Checkliste für das Vorziehen einer Prüfung:
- Erfolgsaussicht
- Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Prüfung vorgezogen abgelegt werden muss gemäss diesen Informationen ausreichend?
- Wurden alle offenen Fragen auf der Prüfungsplanstelle geklärt?
- Einverständnis
- Ist der betroffene Dozent nach mündlicher Absprache mit dem Vorziehen einverstanden?
- Wurde ein vorgezogener Prüfungstermin (Datum, Uhrzeit, Ort) mit dem Dozierenden zusammen festgelegt?
- Belege
- Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
- Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Auszug aus dem akademischen Kalender der Heimuniversität)
- Bei Semesterendprüfungen: Bestätigung über den Modus (schriftlich/mündlich) und den Termin (Datum/Zeit) der Semesterendprüfung
- Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Auszug aus dem akademischen Kalender der Heimuniversität)
- Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
- Antrag
- Antrag in myStudies ausfüllen
- Alle benötigten Belege hochladen
- Für jede einzelne Prüfung angeben, ob diese
- vorgezogen wird
- als Fernprüfung abgelegt wird (siehe unten)
- regulär an der ETH abgelegt wird
- abgemeldet werden soll, falls der Antrag bewilligt wird
- vorgezogen wird
- Den Antrag in myStudies elektronisch einreichen
- Antrag in myStudies ausfüllen
Fernprüfung
Grundsätzlich können alle schriftlichen Semesterend- und/oder Sessionsprüfungen als Fernprüfungen abgelegt werden.
Prüfungen, die am Computer durchgeführt werden, können nur dann als Fernprüfungen abgelegt werden, wenn die Prüfung auf Papier ausgeruckt und auf Papier abgelegt werden kann. Ist eine Fernprüfung nicht möglich, so ist dies im Vorlesungsverzeichnis bei den Informationen zur Leistungskontrolle entsprechend aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass für schriftliche Sessionsprüfungen erst dann eine Fernprüfung beantragt werden kann, wenn der Plan der schriftlichen Sessionsprüfungen publiziert wurde und somit der Termin der Sessionsprüfung in Ihrem Prüfungsplan aufgeführt ist.
Beachten Sie hierzu auch folgendes: Falls eine Fernprüfung aufgrund der Zeitverschiebung ausserhalb der lokalen Büroöffnungszeiten stattfinden sollte, so wäre eine zeitliche Nachverschiebung der Prüfung auf den nächsten Morgen (!) denkbar. Klären Sie die Einzelheiten hierzu mit der Prüfungsplanstelle.
Bitte beachten Sie, dass lokale Feiertage (wie z.B. chinesisches Neujahr) nicht als ausreichender Grund berücksichtigt werden können, um Prüfungen noch mehr nachzuverschieben.
An der ETH Zürich finden Prüfungen auch an Samstagen statt. Eine entsprechende Fernprüfung müsste dann ebenfalls am Samstag durchgeführt werden. Eine Verschiebung auf den nachfolgenden Montag ist ausgeschlossen.
Checkliste für Fernprüfungen:
- Erfolgsaussicht
- Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Prüfung als Fernprüfung abgelegt werden muss gemäss diesen Informationen ausreichend?
- Wurden alle offenen Fragen auf der Prüfungsplanstelle geklärt?
- Sind die vorliegenden Gründe weshalb eine Prüfung als Fernprüfung abgelegt werden muss gemäss diesen Informationen ausreichend?
- Einverständnis
- Ist eine Fernprüfung gemäss Vorlesungsverzeichnis (Informationen zur Leistungskontrolle) möglich? (D.h., eine Fernprüfung ist nicht explizit ausgeschlossen.)
- Ist eine Fernprüfung gemäss Vorlesungsverzeichnis (Informationen zur Leistungskontrolle) möglich? (D.h., eine Fernprüfung ist nicht explizit ausgeschlossen.)
- Belege
- Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
- Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Mobilitätsbestätigung)
- Bei Semesterendprüfungen: Bestätigung über den Modus (schriftlich/mündlich) und den Termin (Datum/Zeit) der Semesterendprüfung
- Beleg für den studienspezifischen Grund (z.B. Mobilitätsbestätigung)
- Sind alle notwendigen Belege als PDF vorhanden?
- Antrag
- Antrag in myStudies ausfüllen
- alle benötigten Belege hochladen
- Für jede einzelne Prüfung angeben, ob diese
- vorgezogen wird (siehe oben)
- als Fernprüfung abgelegt wird
- regulär an der ETH abgelegt wird
- abgemeldet werden soll, falls der Antrag bewilligt wird
- vorgezogen wird (siehe oben)
- Den Antrag in myStudies elektronisch einreichen
- Antrag in myStudies ausfüllen