FAQ
Die Fragen beziehen sich auf das ESOP
Nein, das Stipendium wird ausgesetzt. Der Schulgelderlass hingegen wird fortgesetzt. Verlängert das Austauschsemester die Studiendauer, wird das Stipendium entsprechend der Anzahl Semester der regulären Studienzeit ausgerichtet. Verlängert das Austauschstudium die reguläre Studienzeit nicht, besteht kein Anspruch auf die Auszahlung einer weiteren Stipendienrate.
Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle des ESOP (Studienfinanzierung) über ein geplantes Austauschsemester.
In Studiengängen mit obligatorischem Praktikum von mindestens 10 Wochen Dauer wird das Praktikumssemester im Regelfall nicht stipendiert. Nach Wiederaufnahme des Studiums läuft das Stipendium weiter, bis die reguläre Studienzeit erreicht ist.
Beachten Sie die Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit und bei Praktika.
Absolvieren Sie ein freiwilliges Praktikum, entscheiden Sie selber, ob das Stipendium während dieser Zeit fortgeführt oder ausgesetzt werden soll. Das Absolvieren eines Praktikums berechtigt nicht zu einer Verlängerung des Stipendiums über die reguläre Studienzeit Ihres Studiengangs hinaus. Bitte informieren Sie die Geschäftsstelle des ESOP (Studienfinanzierung) über ein geplantes Praktikum.
Beachten Sie die Voraussetzungen zu Erwerbstätigkeit und Praktika.