Gesuch stellen: Nachteilsausgleich
Zur Kompensation von studien- und prüfungsrelevanten Erschwernissen können individuelle Anpassungen der Studienbedingungen vereinbart werden. Dies wird mittels Nachteilsausgleich geregelt. Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Unter einem Nachteilsausgleich sind spezifische Massnahmen zu verstehen, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte studien- und prüfungsrelevante Erschwernisse zu kompensieren. Die studiengangsspezifischen Anforderungen an das Studium bzw. an Prüfungen werden nicht verändert. Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein und werden schriftlich festgehalten sowie zeitlich definiert. Nachteilsausgleiche dürfen zu keiner qualitativen Reduktion der Bildungsziele eines Studiengangs führen.
Ein Nachteilsausgleich ist keine Lernzielanpassung. Lern- oder Prüfungsinhalte bleiben gleich. Nachteilsausgleiche dürfen zu keiner Bevorzugung gegenüber nicht behinderten Studierenden führen.
Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?
Damit Studierende Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben, muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Es muss eine Funktionsstörung vorliegen, welche von einem Facharzt oder einer Fachärztin diagnostiziert worden ist (gemäss ICD-10 Kriterien). Die Behinderung muss dauerhaft sein. Personen mit vorübergehenden Beeinträchtigungen haben kein Anrecht auf Nachteilsausgleich.
- Es muss eine Krankheit vorliegen, die von langer Dauer oder episodischem Verlauf ist. Chronische Erkrankungen können das Ergebnis einer degenerativen Veränderung psychischer und somatischer Zustände sein oder diese zu Folge haben.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs besteht nicht grundsätzlich und muss unter Berücksichtigung der Anforderungen im Studiengang und den Bedürfnissen der antragstellenden Person im Einzelfall bestimmt werden.
Welche Schritte gilt es zu beachten?
- Informieren Sie sich rechtzeitig über die studiengangspezifischen und fachlichen Leistungsanforderungen Ihres gewählten Studiengangs sowie über Prüfungsformen und andere Leistungsnachweise (Praktika, Labor etc.), die zum Curriculum gehören.
- Bevor Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, ist ein Erstgespräch beim Beratungs- und Coachingzentrum erforderlich. Vereinbaren Sie einen Termin.
- Füllen Sie das Antrags-Formular aus und reichen das Gesuch vollständig ein. Ein ausführliches ärztliches Attest ist zwingend beizulegen.
Bis wann muss das Gesuch eingereicht werden?
Für die Einreichung eines Antrags um Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen gelten verbindliche Fristen. Diese sind kurz nach Semesterbeginn. Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen.
Gesuchsformular und Anleitung
Hier geht es zur Webseite Gesuche um Ausnahmeregelungen. Dort finden Sie Folgendes:
- Antragsformular
- Anleitung zum Vorgehen
- Fristen