Während der Prüfungssession
Kontaktstelle für alle Probleme vor und während der Prüfungssession:
Prüfungsplanstelle, Tel. 044 632 20 68
Verbindliche Weisungen
- Die verbindliche Weisung zum Prüfungsplan ist immer ein fester Bestandteil des Prüfungsplanes.
- Grundsätzlich: Legen Sie Prüfungen nur in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand ab. Andernfalls nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf - dadurch haben Sie keinen Anspruch auf eine allfällige Annullierung.
Vor Beginn der Prüfungssession
Wenn eine Frist überschritten wird (z.B. Frist zur Ablegung der Basisprüfung, Frist zur Repetition der Basisprüfung), benötigen Sie:
- ausführliches ärztliches Zeugnis, wie in der Download Weisung zum Prüfungsplan beschrieben
- Schriftliches Gesuch um Fristverlängerung an die Prüfungsplanstelle der ETH, (ETH Zürich, Prüfungsplanstelle, HG F18, Rämistrasse 101, 8092 Zürich).
Nach Beginn der Prüfungssession
- In jedem Fall die Prüfungsplanstelle sofort telefonisch informieren, damit die Examinator/innen rechtzeitig orientiert werden können. (Tel. 044 632 20 68)
- Wichtig: Besorgen Sie sich ein ausführliches ärztliches Zeugnis, welches den Vorgaben der verbindlichen Weisung zum Prüfungsplan entspricht.
- Das weitere Vorgehen (z.B. ob noch weitere Prüfungen absolviert werden oder nicht) wird telefonisch mit der Prüfungsplanstelle besprochen.
- Auch wenn Sie aus anderen Gründen höherer Gewalt an der Teilnahme der Prüfungen verhindert sind, ist in jedem Fall die Prüfungsplanstelle sofort telefonisch zu informieren, damit die Examinator/innen rechtzeitig orientiert werden können. (Tel. 044 632 20 68)
- Das weitere Vorgehen wird telefonisch mit der Prüfungsplanstelle besprochen.
Die Prüfungsplanstelle ist während der ganzen Prüfungssession erreichbar. Rufen Sie uns an (Tel. 044 632 20 68) – wir werden versuchen, Ihnen zu helfen.