Bring Your Own Device im Studium

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Bring Your Own Device für Studierende. Eine Übersicht zum Bring Your Own Device Obligatorium an der ETH Zürich und den verschiedenen Informationsseiten zu diesem Thema finden Sie auf der BYOD-Übersichtsseite.


Seit Herbstsemester 2024 ist Bring Your Own Device (BYOD) für alle Studierenden, die einen neuen Studiengang an der ETH Zürich beginnen, verpflichtend. Ein persönlicher Laptop mit den nachfolgend beschriebenen, empfohlenen Mindestanforderungen gehört damit zur Grundausstattung aller Studierenden, die neu einen Studiengang an der ETH beginnen.

Das BYOD-Obligatorium

Für alle Studierende, die seit Herbstsemester 2024 einen neuen Studiengang beginnen, sind Mobilcomputer obligatorisch. Dies betriff sämtliche Stufen: Bachelor, Master, Weiterbildungen, Didaktische Ausbildungen und Fachstudierende. Auch Studierende in Joint Master-Programmen, Mobilität oder Doktorat sind betroffen, wenn sie zum ersten Mal in einem Studiengang Lehrveranstaltungen belegen. Auch bei einem Studiengangwechsel, einem Wiedereintritt in die ETH oder dem Wechsel vom Bachelor in einen konsekutiven wie auch nicht-konsekutiven Master-Studiengang gilt seit dem Herbstsemester 2024 das BYOD-Obligatorium.

Die oben verlinkte Weisung bildet die rechtliche Grundlage des BYOD-Obligatoriums. Verbindliche Informationen zur konkreten Umsetzung dieses Obligatoriums sowie zur geltenden Mindestkonfiguration der Laptops sind auf dieser Webseite publiziert.

Studierende sind für die Einhaltung der empfohlenen Mindestkonfiguration, sowie für den ordnungsgemässen Betriebszustand ihres Laptops selbstverantwortlich  inklusive Steuerung von Softwareupdates, Installation von funktionalen Treibern und Applikationen, WLAN-Einrichtung, Backups, Akkupflege und -laufzeit usw.

Technische Mindestanforderung

Die empfohlene Mindestkonfiguration für ihren  Laptop finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Diese Mindestkonfiguration ist ausreichend für zehn konsekutive Semester.

Mindestkonfiguration gültig seit HS24 bis und mit FS29:

Garantielaufzeit: 2 Jahre, empfohlen wird 3 Jahre

Sie können Ihr Gerät bei einer beliebigen Verkaufsstelle Ihres Vertrauens beziehen. Das externe Seite Projekt Neptun bietet neben Beratung für Studierende Geräte zu Sonderkonditionen für viele Schweizer Schulen und Hochschulen an. Informieren Sie sich auch bei Bedarf über die vorhandenen Stipendienangebote.

Lernen und Technologie

Viele Studierende nutzen aktuell bereits ein persönliches digitales Gerät für ihr Studium an der ETH. Die Einführung des BYOD-Obligatoriums an der ETH Zürich erweitert die didaktischen Möglichkeiten, da neu digitale Kommunikations-, Kollaborations- und Organisationswerkzeuge, Online-Ressourcen, und spezifische Software-Pakete als integrale Bestandteile von Lerneinheiten eingeplant werden können.

Weitere Informationen zum Einsatz von BYOD in der Lehre sind zu finden auf der Übersichtsseite Bring Your Own Device.


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