Bring Your Own Device im Studium

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Bring Your Own Device für Studierende. Eine Übersicht zum Bring Your Own Device Obligatorium an der ETH Zürich und den verschiedenen Informationsseiten zu diesem Thema finden Sie auf der BYOD-Übersichtsseite.


Auf Herbstsemester 2024 wird Bring Your Own Device (BYOD) für alle Studierenden, die einen neuen Studiengang an der ETH Zürich beginnen, verpflichtend eingeführt. Ein persönlicher Laptop mit den nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen gehört damit zur Grundausstattung aller Studierenden, die neu einen Studiengang an der ETH beginnen.

Das BYOD-Obligatorium

Für alle Studierende, die im Herbstsemester 2024 einen neuen Studiengang beginnen, sind Mobilcomputer obligatorisch. Dies betriff sämtliche Stufen: Bachelor, Master, Weiterbildungen, Didaktische Ausbildungen und Fachstudierende. Auch Studierende in Joint Master-Programmen, Mobilität oder Doktorat sind betroffen, wenn sie zum ersten Mal in einem Studiengang Lehrveranstaltungen belegen. Auch bei einem Studiengangwechsel, einem Wiedereintritt in die ETH oder dem Wechsel vom Bachelor in einen konsekutiven wie auch nicht-konsekutiven Master-Studiengang gilt ab dem Herbstsemester 2024 das BYOD-Obligatorium.

Technische Mindestanforderung

Die empfohlene Mindestkonfiguration für ihr BYOD-Gerät finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Diese Mindestkonfiguration ist ausreichend für zehn konsekutive Semester.

Garantielaufzeit: 2 Jahre, empfohlen wird 3 Jahre

Sie können Ihr Gerät bei einer beliebigen Verkaufsstelle Ihres Vertrauens beziehen. Das externe Seite Projekt Neptun bietet neben Beratung für Studierende Geräte zu Sonderkonditionen für viele Schweizer Schulen und Hochschulen an. Informieren Sie sich auch bei Bedarf über die vorhandenen Stipendienangebote.

Lernen und Technologie

Viele Studierende nutzen aktuell bereits ein persönliches digitales Gerät für ihr Studium an der ETH. Die Einführung des BYOD-Obligatoriums an der ETH Zürich erweitert die didaktischen Möglichkeiten, da neu digitale Kommunikations-, Kollaborations- und Organisationswerkzeuge, Online-Ressourcen, und spezifische Software-Pakete als integrale Bestandteile von Lerneinheiten eingeplant werden können.

Weitere Informationen zum Einsatz von BYOD in der Lehre sind zu finden auf der Übersichtsseite Bring Your Own Device.


FAQ

Für alle Studierende, die im Herbstsemester 2024 einen neuen Studiengang beginnen, sind Download Mobilcomputer obligatorisch (PDF, 22 KB). Dies betrifft sämtliche Stufen: Bachelor, Master, Weiterbildungen, Didaktische Ausbildungen und Fachstudierende. Auch Studierende in Joint Master-Programmen, Mobilität oder Doktorat sind betroffen, wenn sie zum ersten Mal in einem Studiengang Lehrveranstaltungen belegen. Auch bei einem Wechsel in einen konsekutiven oder nicht-konsekutiven Masterstudiengang, einem Studiengangwechsel, oder einem Wiedereintritt in die ETH ab dem Herbstsemester 2024 gilt das BYOD-Obligatorium.

Sie können Ihr Gerät bei einer beliebigen Verkaufsstellen Ihres Vertrauens beziehen. Das externe Seite Projekt Neptun bietet neben Beratung für Studierende vieler Schweizer Schulen und Hochschulen Geräte zu Sonderkonditionen an. Beachten Sie beim Kauf die empfohlene Mindestkonfiguration.

Informieren Sie sich hier über vorhandene Stipendienangebote.

Wenn Sie unsicher sind, ob ihr Laptop den Mindestanforderungen entspricht, nehmen Sie bitte die Beratungsmöglichkeiten des Fachhändlers ihres Vertrauens, von externe Seite Projekt Neptun oder anderen Verkaufsstellen wahr.

Für den Laptop wird eine Mindestkonfiguration empfohlen, die für zehn konsekutive Semester ausreicht. Weicht ihr aktuelles Gerät von den Mindestanforderungen nach unten ab, so ist dies auf eigene Verantwortung und Sie können sich nicht auf «Mein Notebook kann das nicht, weil …» berufen.

Für den Laptop wird eine Mindestkonfiguration empfohlen, die für zehn konsekutive Semester ausreichen wird. Selbstverständlich sind auch andere Geräte, die diese Mindest­konfiguration übertreffen, ebenso geeignet. Bitte beachten Sie dabei auch das Gewicht, sowie den Stromverbrauch des Gerätes. Beides sollte so sein, dass das Mobilgerät sie einen ganzen Tag im Studium problemlos begleiten kann.

Aktuell besteht das Risiko, dass die neuen ARM-Prozessoren softwareseitig noch nicht vollumfänglich unterstützt werden und daher Kompatibilitätsprobleme auftreten können. Dies kann insbesondere der Fall bei Fachapplikationen sein, die erst noch neu für den ARM-Prozessor kompiliert werden müssen. Es ist darüber hinaus auch noch nicht klar, wie gut die Emulation der diversen x86-(Fach)Applikationen funktioniert.
Konsultieren Sie bitte auch für mehr Informationen die externe Seite Microsoft FAQ-Seite zu ARM-basierten Windows PCs und dort auch die Hinweise zu den möglicherweise inkompatiblen Peripheriegeräten wie Monitor, Drucker, Maus, Keyboard, etc. Aufgrund des Risikos für Inkompatibilitäten im Bereich Software und Peripheriegeräten, die mangels kompatibler Gerätetreiber nicht funktionieren, raten wir zum aktuellen Zeitpunkt vom Kauf eines Notebooks mit ARM-Prozessor ab.
 

Tablets oder Chromebooks eignen sich nicht als Hauptgerät, da viele Software-Anwen­dungen darauf nicht laufen. Selbstverständlich können Sie jedoch zusätzlich zu einem geeigneten Laptop auch Tablets oder Smartphones nutzen.

Welche Software Sie in verschiedenen Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen benötigen, wird jeweils von den Studiengängen oder den Dozierenden bekanntgegeben.

Wir empfehlen, mit dem Kauf von Software zu warten, bis Sie an der ETH ankommen. Die ETH hat mit verschiedenen Softwareanbietern Sonderkonditionen ausgehandelt. Sobald Sie Angaben zu Ihrem ETH-Login erhalten haben, können Sie die ersten Schritte durchführen. Dabei sehen Sie unter "Software" einen Link für das kostenlose Einrichten von Microsoft 365 (inkl. Office, Teams und weitere Cloud-Services), sowie einen Link für den IT-Shop, wo Sie unter "Product Inventory" gewisse weitere Software je nach Bedarf bei Ihrem Studiengang kostenlos beziehen können.


Grundsätzlich empfiehlt es sich, bezüglich benötigter Software für individuelle Veranstaltungen mit den jeweiligen Dozierenden Rücksprache zu nehmen. Bedenken und beachten Sie auch, dass es für viele kommerzielle Softwareprodukte Open Source Alternativen (z.B. unter: externe Seite https://thealternative.ch/) gibt.

Entsprechend der Mindestkonfiguration muss ihr Gerät bei der Nutzung von Standardan­wendungen wie Textverarbeitung und Webbrowsen mindestens 7 Stunden Akkulaufzeit aufweisen. Viele Hörsäle, Seminarräume, Labore oder Arbeitsbereiche haben derzeit nicht ausreichend viele Steckdosen, um alle Plätze mit Strom zu versorgen. Wenn Sie hier Beden­ken haben, dann können sie die Anschaffung eines für ihr Gerät geeigneten PowerBank (mobiles Akkuladegerät) in Erwägung ziehen.

Linux ist eine sinnvolle Alternative für den Studienalltag an der ETH Zürich. Jedes Betriebssystem hat seinen eigene Palette an unterstützter Software, und einige Vorlesungen erfordern entweder Linux- oder Windows-only-Software; eine Problematik, die entweder durch Dual-Boot der beiden Betriebssysteme oder durch die Verwendung einer virtuellen Maschine gelöst werden kann.

Einige Prüfungen an der ETH erfordern den externe Seite Safe Exam Browser, der nicht in einer virtuellen Maschine verwendet werden kann und nur auf Windows und macOS läuft. Hierfür wird ein Dual-Boot-Setup empfohlen.

Alle Pflichtveranstaltungen, -übungen und Leistungskontrollen können mit der Mindestkonfiguration durchgeführt werden. Kapazitäten für darüberhinausgehende Anforderungen stellt Ihnen ihr Dozent bzw. ihre Dozentin zur Verfügung.

externe Seite Projekt Neptun bietet Support zu Sonderkonditionen an. Dies auch für Studierende, die ihr Gerät bei anderen Lieferanten bezogen haben. Daneben gibt es verschiedene Supportangebote auf dem freien Markt, die Sie nutzen können. Bei kleineren oder verbreiteten Problemen könnten allenfalls auch Suchmaschinen auf dem Web oder Ihre Mitstudierenden hilfreich sein.

Wie Sie sich mit dem WLAN verbinden können und weitere Informationen zum WLAN finden Sie hier.

Die Dozierenden ihres Studiengangs werden Sie darüber informieren, in welchem Rahmen ihr Laptop in Lehrveranstaltungen zum Einsatz kommt und ob bestimmte Software benötigt wird. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Dozierenden der Lehrveranstaltung.

Wenn Ihr Laptop für eine Leistungskontrolle benötigt wird, ist dies im Vorlesungsverzeichnis durch einen entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht. Die Bring Your Own Device Leistungskontrollen finden in ETH-Räumlichkeiten unter Aufsicht statt. Die für die Leistungskontrolle notwendige Softwareausstattung wird Ihnen von den Dozierenden bekanntgegeben. Alle Prüfungen können mit der Gerätemindestkonfiguration durchgeführt werden. Stellen Sie unbedingt sicher, dass der Akku Ihres Laptops vor der Leistungskontrolle voll aufgeladen ist. Bei Fragen oder weiteren Unklarheiten zu Leistungskontrollen wenden Sie sich bitte an die Dozierenden.

Ja, alle Studierende, die per Herbstsemester 2024 neu in einen konsekutiven Masterstudiengang oder in einen nicht-konsekutiven Masterstudiengang eintreten unterliegen dem BYOD-Obligatorium. Dies betrifft auch ETH-Studierende, die konsekutiv oder nicht-konsekutiv vom Bachelor in den Master übertreten.

Als Hörer*in fallen Sie nicht unter das BYOD-Obligatorium Es ist zu beachten, dass für die aktive Teilnahme an gewissen Unterrichtsformen ein Mobilcomputer erforderlich sein kann. Je nach gewähltem Fach benötigen Sie ausserdem dafür auch Softwarelizenzen.

Der Grossteil der Doktorierenden an der ETH hat eine Doktoratsanstellung. Im Rahmen dieser Anstellung wird Ihnen von der ETH ein Mobilgerät zur Verfügung gestellt.

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