Verhaltenskodex Respekt
Die Vielfalt der ETH-Angehörigen trägt dazu bei, auf allen Gebieten herausragende Leistungen zu erbringen. Dieser Erfolg ist nur möglich, wenn wir miteinander einen wertschätzenden Umgang pflegen, der auf gegenseitigem Respekt und unseren gemeinsamen Werten beruht.
Der Verhaltenskodex Respekt der ETH Zürich dient als Leitfaden:
An der ETH Zürich gehen wir respektvoll und professionell miteinander um. Dafür sind wir alle – das heisst Professorinnen und Professoren, Studierende, Dozierende, wissenschaftliche, administrative und technische Mitarbeitende sowie akademische Gäste – gemeinsam verantwortlich.
Respekt und Verantwortung
Wir pflegen einen verantwortungsvollen, unterstützenden und respektvollen Umgang miteinander – unabhängig von Funktion, Ausbildung, Herkunft, Race1, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung, Lebensform, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung oder beruflichem Status.
Wir setzen uns gemeinsam dafür ein, dass alle Personen – unabhängig von der Rolle und Funktion – sich während der Arbeit professionell und rollengerecht verhalten und auch Abhängigkeits-/Machtverhältnisse nicht zulasten einer anderen Person ausgenutzt werden. Wenn die entsprechenden Werte verletzt werden, handeln wir.
Offene und faire Kommunikations- und Konfliktkultur
Wir kommunizieren offen und wohlwollend miteinander. Konflikte werden fair, sachlich und lösungsorientiert ausgetragen. Wir pflegen eine Vertrauenskultur und sind offen gegenüber konstruktiver Kritik. Wir bekennen uns zu einer offenen, auf Dialog basierten Führungskultur.
Integrität und Redlichkeit
Wir arbeiten konstruktiv, integer und ehrlich zusammen. Methoden, Daten, Arbeitsabläufe und Resultate wissenschaftlicher Studien werden wahrheitsgetreu dokumentiert. Zwischen Eigen- und Fremdleistung wird klar unterschieden und alle Quellen werden korrekt benannt. Nachwuchsforschende werden verantwortungsbewusst gefördert.
1Der englischsprachige Begriff «Race» impliziert die Tatsache, dass eine rassifizierende Kategorisierung von Menschen sozial konstruiert – und nicht biologisch begründbar – ist.
Nachweisliche Verstösse gegen den Verhaltenskodex Respekt können personalrechtliche bzw. disziplinarische Konsequenzen haben. Die ETH Zürich duldet insbesondere folgende Verhaltensweisen nicht:
Diskriminierung
Benachteiligung von Personen wegen tatsächlicher, zugeschriebener oder gruppenspezifischer Merkmale wie Funktion, Ausbildung, Herkunft, Race1, Geschlecht, Alter, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, körperliche, geistige oder psychische Behinderung oder beruflicher Status. Mehr erfahren
Sexuelle Belästigung
Verhalten, das die Würde von Personen im Studium oder am Arbeitsplatz beeinträchtigt.
Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche, demütigende oder verächtliche Bemerkungen und Handlungen, Zurschaustellung und Verbreitung von pornografischem Material, unerwünschter körperlicher Kontakt oder das Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses. Mehr erfahren
Mobbing
Systematisches und während einer gewissen Zeitdauer anhaltendes oder wiederholtes Verhalten, mit dem eine Person diskreditiert, isoliert, ausgegrenzt oder von ihrer Position oder aus dem Studium vertrieben werden soll.
Beispiele sind gezielte Herabsetzung, Ausgrenzung, Informationsverweigerung, Zuteilung von kränkenden Arbeitsaufgaben oder abwertende Kritik. Mehr erfahren
Bedrohung, Stalking und Gewalt
Aktivitäten, durch die andere Personen während des Studiums oder während der Arbeit angegriffen, bedroht bzw. psychisch oder physisch verletzt werden.
Dazu zählen etwa verbale und nonverbale Kränkungen, Erniedrigungen, Beschimpfungen, Drohungen, soziale Ausgrenzung oder das willentliche und beharrliche Verfolgen/Belästigen einer Person. Mehr erfahren
1Der englischsprachige Begriff «Race» impliziert die Tatsache, dass eine rassifizierende Kategorisierung von Menschen sozial konstruiert – und nicht biologisch begründbar – ist.