Informationen zu Studieren mit Kind

Sie werden Eltern und haben Fragen, wie Sie das Studium mit den neuen Betreuungspflichten vereinbaren können? Hier finden Sie Informationen zu Unterstützungsangeboten und Ausnahmeregelungen.

Organisation des Studiums

Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung von Studierenden, private Verpflichtungen so zu organisieren, dass das Studium erfolgreich bewältigt werden kann. Darüber hinaus unterstützt die ETH Studierende mit Betreuungspflichten durch Ausnahmeregelungen, um die zeitliche Mehrfachbelastung abzufedern.

Wenn Sie Eltern werden, empfehlen wir Ihnen, die weiteren Semester sorgfältig zu planen. Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrer Ansprechperson im Beratungs- & Coachingzentrum und der Fachberatung Ihres Departementes.

Flexibilisierungsmassnahmen

Die Möglichkeiten der Flexibilisierung zur Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und Vollzeitstudium betreffen Leistungskontrollen und Studienfristen. Inhaltliche Studienerleichterungen sind ausgeschlossen.

Leistungskontrollen

Bis maximal ein Jahr nach der Geburt des Kindes können Prüfungsblöcke auf zwei Prüfungssessionen aufgeteilt werden.

Studienfristverlängerung

Die Ihnen zur Verfügung stehende Studienzeit setzt sich aus der Regelstudienzeit und mehreren Toleranzsemestern zusammen. Die Toleranzsemester sind für das Auffangen von Eventualitäten wie Repetition von Leistungskontrollen, Krankheit, Unfall, Elternzeit etc. vorgesehen. Reicht die Studienzeit neben den familiären Verpflichtungen nicht aus, kann eine Verlängerung beantragt werden.

Elternurlaub

Studierende können unbegründet bis zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester beziehen. Falls Sie das Studium für die Elternzeit unterbrechen möchten, besteht auch die Möglichkeit des Aus- und Wiedereintritts (Exmatrikulation, Immatrikulation). Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, laufende Fristen zu beachten.

Wenn der Elternurlaub in eine laufende Bachelor-/Masterarbeit fallen würde, muss dies per Gesuch um Ausnahmeregelung beantragt werden. Besprechen Sie die Situation mit Ihren Supervisor:innen und der Fachberatung Ihres Studiengangs.

Nehmen Sie frühzeitig mit dem Beratungs- & Coachingzentrum für eine Besprechung Kontakt auf.  

Allgemeine Unterstützungsangebote

Neben der Unterstützung beim Gesundheitsschutz stehen Ihnen an der ETH weitere Angebote zur Verfügung. 

Als werdende oder stillende Mutter haben Sie das Recht auf besonderen Gesundheitsschutz. Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit sind Sie empfindlicher gegenüber gewissen physikalischen Einflüssen, beschwerlichen Arbeiten, chemischen Stoffen oder Mikroorganismen. Setzen Sie sich schädlichen Faktoren aus, kann das schwerwiegende Folgen für die Entwicklung Ihres Kindes haben. Durch geeignete Schutzmassnahmen können solche Belastungen ausgeschaltet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Mutterschutz.

Die Erste-Hilfe-Räume können von Schwangeren oder Stillenden als Rückzugsort genutzt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rückzugsraum für Stillende.

Studierende Eltern können die gleichen Kinderbetreuungsangebote wie die ETH-Mitarbeitenden in Anspruch nehmen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung.

Die Studienfinanzierung der ETH Zürich berät Sie bei Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.  

Lohnfortzahlung als studentische Hilfskraft: Als studentische Hilfskraft haben Sie ein Anrecht auf bezahlten Mutterschaftsurlaub. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Mutterschaft und Lohnfortzahlung

Informationen für Doktorierende

Doktorierende wenden sich für Beratung und Information dirket an die Doktoratsadministration und finden weitere Informationen beim Welcome Center und im Staffnet zum Thema Diversität und Familie.

 

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