SEMP Europa Projekte & Praktika

Das «Swiss-​European Mobility Programme» (SEMP) fördert Projekte und Praktika im europäischen Ausland.

Bewerbungsfrist

  • Zwei Monate vor Antritt des Aufenthalts.
  • Sie müssen die Bewerbung vollständig, d.h. mit allen Dokumenten, einreichen. Planen Sie darum genügend Zeit ein, um das «Learning Agreement for Traineeships / Projects» von beiden Parteien unterschreiben zu lassen (ETH und Gastinstitution).
  • Das Praktikum oder die Projektarbeit muss Teil des Studiums sein.
  • Die Dauer der Förderung hängt vom akademischen Jahr ab.
    • 2024/25: 2 bis 12 Monate (360 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums können über SEMP Projekte & Praktika gefördert werden.
    • 2025/26: 2 bis 6 Monate (180 Tage) Ihres Projekts oder Praktikums können über SEMP Projekte & Praktika (Europa und weltweit) gefördert werden. Unabhängig von dieser maximalen Förderung kann Ihr Aufenthalt 12 Monate betragen. 
    • 2025/26: Pro Studienstufe (Bachelor / Master) werden max. 6 Monate (180 Tage) über SEMP Projekte & Praktika gefördert.
  • Pro Studienstufe (Bachelor / Master) sind max. 12 Monate (360 Tage) mit SEMP-Stipendiengeldern förderbar (inklusive SEMP SMS). Eine mehrmalige Bewerbung ist also möglich, sofern es sich um unterschiedliche Studienstufen handelt und die maximal mögliche Förderdauer pro Studienstufe noch nicht erreicht worden ist.
  • Praktika, die durch andere Praktikumsorganisationen (z.B. IAESTE) gefunden und betreut werden, können nicht zusätzlich über SEMP Projekte & Praktika gefördert werden.
  • Falls Sie vom Arbeitgeber ein Entgelt erhalten, darf es inklusive Stipendium 2000 Schweizer Franken pro Monat nicht überschreiten.
  • Das Praktikum oder die Projektarbeit müssen Vollzeit erfolgen (gemäss Arbeitsrecht der Gastdestination).

Es wird kein Sprachtest verlangt, sondern an die Eigenverantwortung der Studierenden appelliert. Die Gastorganisation (Unternehmen oder Hochschule) darf erwarten, dass die Studierenden die dort gepflegte Umgangs- und Arbeitssprache verstehen und anwenden können.

Sie erhalten von uns nach der Zusage Ihres Austauschsemesters eine informelle Sprachbestätigung für ein Englisch-Niveau C1, wenn Sie in der Bewerbung ein adäquates Sprachniveau deklariert haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu klären, ob Ihre Gastinstitution ein anderes Sprachzertifikat verlangt und dafür zu sorgen, dass Sie das fristgerecht vorlegen können.

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