Abmeldung (Mobilität)
Allgemein
- Für Sessionsprüfungen:
Ab der dritten Semesterwoche bis spätestens Sonntag Mitternacht (24:00 Uhr) eine Woche vor Beginn der Prüfungssession.
(Achtung: Nicht bis eine Woche vor Ihrer ersten Prüfung!)
- Für Semesterendprüfungen:
Ab der dritten Semesterwoche bis Ende der drittletzten Woche der Vorlesungszeit (Sonntag Mitternacht, 24:00 Uhr). - Über myStudies
- Wurde ein Gesuch zum Vorverschieben einer Prüfung bzw. zum Ablegen einer Prüfung als Fernprüfung eingereicht, so kann man sich nicht mehr über myStudies von Prüfungen abmelden. Dies gilt auch für alle Prüfungen, die Sie regulär während der Session bzw. während der Prüfungsphase am Semesterende ablegen wollten.
- Melden Sie sich vor dem entsprechenden Prüfungstermin persönlich bei der Prüfungsplanstelle (ETH Zentrum, HG F 18):
- Im Fall von vorverschobenen Prüfungen spätestens 24 Stunden vor der Prüfung.
- Im Fall von Fernprüfungen gelten die regulären Abmeldetermine für Sessions- bzw. Semesterendprüfungen.
- Im Fall von vorverschobenen Prüfungen spätestens 24 Stunden vor der Prüfung.
Spezialfälle
- Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine Abmeldung nur noch aus Gründen höherer Gewalt möglich (z.B. Krankheit, Unfall).
- Melden Sie sich unverzüglich telefonisch bei der Prüfungsplanstelle (Tel. 044 632 20 68). Über den Grund des Fernbleibens muss ein ausführliches Zeugnis vorgelegt werden.
- Siehe auch Weisung zum Prüfungsplan und Weisung zur Prüfungsphase am Semesterende
- Während der Planung der mündlichen Prüfungen muss das Abmeldefenster aus technischen Gründen für ca. drei Wochen geschlossen werden.
- Sie können entweder warten bis das Abmeldefenster wieder geöffnet wird oder Sie melden sich in dieser Zeit schriftlich ab. Drucken Sie dazu in myStudies das Abmeldeformular aus und melden Sie sich damit persönlich am Schalter der Prüfungsplanstelle. (Öffnungszeiten beachten!)
Nach der temporären Sperrung des Abmeldefensters können Sie sich jedoch wieder elektronisch abmelden.
Weitere Fragen
Siehe FAQ