Informationen zu Studium und Behinderung
Sie studieren an der ETH Zürich und haben Fragen zum Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit? Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Unterstützungsangeboten und nachteilsausgleichenden Massnahmen.
Nachteilsausgleichende Massnahmen
Je nach Situation braucht es Massnahmen, um behinderungsbedingte Nachteile von betroffenen Studierenden auszugleichen.
In der Regel betreffen diese Massnahmen Leistungskontrollen. Hierfür ist eine Beratung beim Beratungs- & Coachingzentrum und anschliessend ein Antrag auf Nachteilsausgleich notwendig. Sind darüber hinaus weitere Hilfsmittel während dem Semester notwendig, so wird in der Beratung geklärt, ob es dafür ebenfalls einen NTA braucht.
Ziel solcher Massnahmen ist ausschliesslich der Ausgleich des aus der Behinderung resultierenden Nachteils. Bei sämtlichen Massnahmen müssen die zentralen inhaltlichen Anforderungen einer Ausbildung/Prüfung erfüllt werden und der Studienabschluss muss gleichwertig bleiben.
Hindernisfreiheit an der ETH
Finden Sie weitere hilfreiche Links zum Thema Hindernisfreiheit an der ETH Zürich hier.
Informationen für Doktorierende
Doktorierende wenden sich für Beratung und Information direkt an die Doktoratsadministration und finden weitere Informationen beim Welcome Center.