Sehbehinderung

Studieren mit einer Sehbehinderung kann herausfordernd sein. Hier finden Sie weitere Informationen und Unterstützungsangebote für Ihr Studium an der ETH Zürich.

Was ist eine Sehbehinderung?

Der Begriff «sehbehindert» beinhaltet verschiedene Kategorien von Beeinträchtigungen. Diese reichen von einem verminderten Sehvermögen bis hin zum gänzlichen Fehlen des Sehvermögens (Blindheit). Zudem unterscheiden sich die Auswirkungen einer «angeborenen» Sehbehinderung deutlich von einer im Laufe des Lebens «erworbenen» Sehbehinderung. Jede Sehbehinderung, respektive die daraus resultierenden Bedürfnisse, sind für Betroffene unterschiedlich. So können Betroffene Gesichtsfeldausfälle oder einen Tunnelblick haben, Doppelbilder oder Flimmerlinien sehen, ihr Sehvermögen kann von flimmernden Bereichen, Blitzen oder Blendungen beeinträchtigt sein und sie können helle Punkte, verschleierte, verschwommene oder verzerrte Bilder sehen.

Welche Unterstützungsangebote gibt es bei Sehbehinderung?

Beratung & Coaching

Studierende haben die Möglichkeit, das Gesprächsangebot des Beratungs- & Coachingzentrums zu nutzen. Ziel ist oftmals, zu klären, welche technischen Möglichkeiten in den Lehrräumlichkeiten bestehen und welche Ansprechpersonen weiterhelfen können.  

Technische Anlagen

  • Eigene Geräte: Studierende mit einer Sehbeeinträchtigung können ihre Laptops mit Vergrösserungssoftware und andere Hilfsmittel selbstverständlich zum Unterricht mitnehmen. Falls diese auch in Prüfungssituationen eingesetzt werden, muss dies mittels Nachteilsausgleich beantragt werden.
  • Barrierefreie Lernarbeitsplätze: Die ETH Bibliothek stellt an den Standorten im Zentrum und Hönggerberg barrierefreie Lernarbeitsplätze zur Verfügung.

Informationsblatt für Dozierende

Das Download Merkblatt Sehbehinderung (PDF, 78 KB) kann bei der Kommunikation mit Dozierenden verwendet werden. Es fasst die wichtigsten Auswirkungen von Sehbehinderung auf das Studieren zusammen.

Nachteilsausgleich

Studierende mit einer Sehbehinderung haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich (NTA) bei Leistungskontrollen zu beantragen.

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