Studienreisen, Exkursionen, Feldkurse

Als Studierende unterstützen Sie Ihre Dozierenden in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Dozierenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

In zahlreichen Studiengängen sind individuelle Reisen oder die Teilnahme an Exkursionen, Feldkursen oder -versuchen Pflicht. Im Rahmen der Planung tauchen bei den Reisenden bzw. bei den Organisator*innen oft Fragen zu den Themen Sicherheit, Versicherungen und Verantwortlichkeiten auf. SGU stellt deshalb Unterlagen zur Verfügung, die die Verantwortlichen bei der Organisation und v. a. auch bei Sicherheitsfragen unterstützen sollen. Für Auslandreisen oder Reisen mit speziellen Risiken im Inland gilt es die Download Weisung «Studienreisen, Feldkurse und Exkursionen ‒ Umgang mit Risiken» (PDF, 259 KB) zu beachten. Bitte beachten Sie bei Auslandreisen zudem, dass bei Mitnahme von Material eine Exportkontrollprüfung erforderlich sein kann, um sicherzustellen, dass es für die Ausfuhr aus der Schweiz keine behördliche Exportbewilligung benötigt. Bereits das Mitführen eines Laptops kann eine Exportbewilligung erfordern, insofern sich darauf unveröffentlichte Ergebnisse aus der angewandten Forschung befinden, die für den Austausch vorgesehen sind. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die geschützte Seite Exportkontrollstelle der ETH.

Kontakt Inlandreisen: travel@ethz.ch
Kontakt Reiseversicherung: Risikomanagement/Versicherungen
Kontakt Export Compliance: exportkontrolle@fc.ethz.ch