Mobbing
Die ETH Zürich toleriert keine Form von Mobbing oder unfair ausgetragenen Konflikten. Teamgeist, Vertrauen, eine angstfreie, motivierende Umgebung sowie eine gesunde Diskussions- und Streitkultur prägen das Zusammenarbeiten und Studieren an unserer Hochschule.
Was ist ein unfair ausgetragener Konflikt, was ist Mobbing?
Wird in einer Auseinandersetzung die persönliche Integrität des Gegenübers angegriffen oder verletzt, unabhängig davon, ob dies direkt ausgetragen oder indirekt geschieht, spricht man von einem unfair ausgetragenen Konflikt. Solche Konflikte gefährden eine sichere und offene Arbeitsatmosphäre. Mobbing ist eine spezifisch destruktive Konfliktform, bei der eine Person auf systematische Weise herabgesetzt, ausgegrenzt und diskriminiert wird.
Mobbing umfasst eine Fülle von systematischen, oft indirekten und andauernden, diskreditierenden und aggressiven Verhaltensweisen. Häufige Ausdrucksformen sind:
- Persönliche Abwertung und gezieltes Schikanieren
wie ständiges Unterbrechen, permanentes Widersprechen, stetes Hinterfragen etc. - Verletzen der persönlichen Integrität und Würde
wie Blossstellen und Lächerlich machen gegenüber Dritten, Verbreiten von Gerüchten, Verleumdung etc. - Ausgrenzung
wie Belächeln, bewusstes Ignorieren, Ausschliessen etc. - Unfaire Studienbedingungen
wie ungerechtfertigte Aufgabenzuteilung (absichtliches Über- oder Unterfordern), Informationsverknappung oder -zurückbehaltung - Seelische oder körperliche Angriffe
wie Drohungen, Handgreiflichkeiten, Gewaltausübung etc.
Mobbing fokussiert auf eine Zielperson und wird über einen längeren Zeitraum systematisch angewendet.
Wer von Mobbing betroffen ist, erlebt psychische und oft auch physische Beeinträchtigungen:
Gefühle von (starker) Verunsicherung, beeinträchtigte Selbstwertregulation, Rückzugstendenzen, posttraumatische Symptome wie Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Leistungsabfall, Stress, Angst, Verzweiflung, typischerweise auch somatische Beschwerden wie Störungen des Verdauungsapparats oder Schmerzstörungen.
Im Studienalltag zeigen sich bei Mobbingfällen häufigere Fehlzeiten, mehr krankheitsbedingte Abwesenheiten bis hin zu langdauernden Ausfällen aufgrund von Burnout oder Erschöpfungsdepressionen.
Fühlen Sie sich in einer Konfliktsituation an Ihrem Studienplatz überfordert? Oder denken Sie, Sie werden Opfer gezielter Schikanen? Handeln Sie, denn solche Situationen erledigen sich in aller Regel nicht von selbst.
Was können Sie konkret tun?
- Reagieren Sie rasch und setzen Sie Grenzen.
Klären Sie die Situation schnellstmöglich. Machen Sie Ihrem Gegenüber klar, wie Sie bestimmte Handlungen oder Aussagen empfinden und fordern Sie, dass dieses Verhalten aufhört. - Suchen Sie Unterstützung.
Sprechen Sie mit Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten über die Vorfälle. Oder wenden Sie sich an eine unserer Anlaufstellen.
Die ETH Zürich legt Wert auf eine Kultur des Hinsehens. Alle Angehörigen sind aufgefordert, sich aktiv gegen unfaire oder gar destruktive Verhaltensweisen zu engagieren.
- Bringen Sie das Thema zur Sprache.
Informieren Sie Ihre Dozentin oder Ihren Dozenten über Ihre Beobachtungen. - Organisieren Sie Hilfe.
Machen Sie die beteiligten Personen aufmerksam auf die Anlaufstellen der ETH Zürich, bei der Betroffene Unterstützung für eine faire Konfliktbearbeitung bekommen.
Verschiedene Anlaufstellen beraten und unterstützen Sie dabei, eine Lösung zu finden. Sie entscheiden, welche Stelle Sie kontaktieren möchten. Gemeinsam mit Ihnen prüft diese die weiteren Handlungsmöglichkeiten.
Die Beratungsangebote sind für Sie kostenfrei.
Die Beratung ist grundsätzlich vertraulich und wahrt Ihre Anonymität gegenüber der mutmasslich verursachenden Person. Als betroffene Person bleiben Sie stets eigenverantwortlich. Weitere Schritte werden nur mit Ihrem Einverständnis eingeleitet.
Auch wenn sich ein Vorwurf gegen Sie richtet, können Sie das Angebot der Anlaufstellen in Anspruch nehmen.
Formelles Vorgehen
Konnte die Situation mit Unterstützung einer Anlaufstelle nicht gelöst werden, können Sie als betroffene Person mit einer formellen, schriftlichen Beschwerde ein offizielles Klärungsverfahren einleiten. Ihre Anonymität gegenüber den involvierten Parteien wird dabei aufgehoben.
Hinweis: Bei hohem Schweregrad des Vorfalls ist eine direkte Meldung, d. h. ohne vorgängige Beratung, möglich.
Von wem geht das unangemessene Verhalten aus? Je nach Bezug der mutmasslich verursachenden Person zur ETH Zürich unterscheidet sich das Vorgehen zum Erstatten einer Meldung.
- Studierende
Bei mutmasslichen Verstössen von Studierenden im Sinne von externe SeiteArt. 3 der Disziplinarverordnung der ETH Zürichcall_made, wenden Sie sich an die Beratungs- und Schlichtungsstelle Respekt. - Mitarbeitende
Wenn die mutmasslich verursachende Person bei der ETH Zürich angestellt ist, nimmt die Meldestelle Ihre Beschwerde entgegen. - Doktoratsleitende
Bei Konflikten in Zusammenhang mit der Betreuung von Doktorierenden erfolgt das Schlichtungsverfahren gemäss externe SeiteDoktoratsverordnungcall_made
Erstgespräch
Nach Eingang Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle deren Vollständigkeit, die Einhaltung von Fristen sowie die Zuständigkeiten und welche Parteien involviert sind. Sie führt mit Ihnen als betroffene Person ein Erstgespräch.
Aufhebung Ihrer Anonymität
Möchten Sie die formelle Meldung weiterverfolgen, wird Ihre Anonymität gegenüber der mutmasslich verursachenden Person aufgehoben. Die Meldestelle hört daraufhin auch sie an. Die Vertraulichkeit gegenüber nicht involvierten Dritten wird gewahrt.
Allparteilichkeit und Fairness
Die zuständige Stelle initiiert und koordiniert das jeweils angemessene Klärungsverfahren. Dabei arbeitet sie nach den Prinzipien der Allparteilichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Fairness. Auch in der formellen Phase wird die Einhaltung von beidseitig respektvollem Verhalten und Fair-Play in der Kommunikation eingefordert.