Wo melde ich unangemessenes Verhalten?
Seit dem 1. April 2023 können ETH-Angehörige ein anonymes Meldeformular nutzen, wenn sie an der Hochschule unangemessenes Verhalten erlebt oder beobachtet haben. Das Online-Formular ist eine weitere Möglichkeit, wie Studierende Grenzüberschreitungen melden können.
Es ist wichtig, dass Fälle von Diskriminierung, Belästigung oder anderes Verhalten, das gegen den Verhaltenskodex Respekt verstösst, der Institution gemeldet werden. Denn nur, wenn die ETH weiss, wo Missstände auftreten, kann sie sich kontinuierlich verbessern.
Anonymes Meldeformular hilft bei Prävention
Die ETH bietet deshalb seit dem 1. April 2023 neu ein externe Seite Online-Formular an, mit dem Menschen anonym mitteilen können, wenn sie an der ETH unangemessenes Verhalten erlebt haben, sei es als betroffene Person oder als Zeugin oder Zeuge. «Es ist uns wichtig, auch denjenigen eine Chance zu geben sich zu melden, die nicht persönlich auf eine unserer Kontakt- und Anlaufstellen zugehen möchten», erklärt Nadia Dörflinger, Leiterin der Abteilung Diversity & Kooperation, den Nutzen des neuen Meldetools. «Gleichzeitig sind diese anonymen Meldungen ein weiterer Mosaikstein in einer Reihe von Kennzahlen, die uns helfen zu erkennen, wo wir noch aktiver werden müssen.»
Das Online-Formular könne aber keine Fallbearbeitung auslösen, betont Nadia Dörflinger. Zwar seien diese Meldungen dann im System erfasst, aber aufgrund von anonymen Hinweisen allein kann die ETH nicht aktiv werden. Im Schweizer Rechtssystem ist das nur dann möglich, wenn die meldende Person bereit ist, gegenüber der beschuldigten Person namentlich aufzutreten.
Respektstelle berät und unterstützt vertraulich
In Normalfall melden betroffene ETH-Mitarbeitende unangemessenes Verhalten zuerst der ihnen vorgesetzten Person oder der HR Beratung. Bei Studierenden übernimmt das Team Beratung & Coaching bei den studentischen Diensten diese Funktion.
Ist dieser Weg nicht möglich, dann können sich Betroffene an die interne Beratungs- und Schlichtungsstelle Respekt («Respektstelle») wenden. Hier können sie vertraulich erzählen, was sie erlebt haben und erhalten eine individuelle Beratung, welche Optionen ihnen offenstehen. Wichtig: In dieser so genannten «informellen» Phase entscheidet die ratsuchende Person selbst, ob sie ihren Namen offenlegen möchte und wer über den Vorfall informiert wird.
Formelle Meldung löst Klärungsverfahren aus
Führt die informelle Phase zu keiner Lösung, können Betroffene bei der Meldestelle der ETH eine formelle Meldung eingeben. Diese muss schriftlich erfolgen und ist nur möglich, wenn die beschuldigte Person bei der ETH angestellt ist. Ausserdem muss die betroffene Person bereit sein, den eigenen Namen sowie den Namen der beschuldigten Person offenzulegen.
Ziel der formellen Phase ist es, eine Klärung zwischen den involvierten Personen zu erreichen. «Eine übliche, aber falsche Erwartungshaltung ist die Vorstellung, dass die Meldestelle gegen Personen vorgehen oder Sanktionen ergreifen kann», erläutert Nadia Dörflinger. «Die Aufgabe der Meldestelle besteht jedoch darin, alle relevanten Stellen zu involvieren und die Klärungsgespräche unter Einbezug sowohl der betroffenen als auch der beschuldigten Person zu koordinieren.» Um die Allparteilichkeit und Unabhängigkeit der Meldestelle weiter zu betonen, ist sie seit dem 1. April 2023 ausschliesslich mit externen Fachleuten besetzt.
Wird bei der Abklärung festgestellt, dass es sich um einen nachweislichen Verstoss gegen den Verhaltenskodex handelt, können über die Linie Massnahmen erfolgen: Je nach Sachlage und Schweregrad der Verfehlung müssen Personen, die sich unangemessen verhalten, mit personalrechtlichen oder disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Was ist unangemessenes Verhalten?
Im Verhaltenskodex Respekt ist festgehalten, dass die Zusammenarbeit an der ETH jederzeit respektvoll und der Umgang miteinander angemessen zu sein hat. Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing sowie Bedrohung oder Gewalt werden nicht geduldet. Das Reglement RSETHZ 615 regelt die entsprechenden Beschwerdeprozesse. Die ETH ermutigt ihre Angehörigen, unangemessenes Verhalten nicht zu tolerieren und aktiv dagegen vorzugehen.
Weitere Informationen
- externe Seite Formular für anonyme Meldungen
- Respekt-Webseite
- Verhaltenskodex Respekt
- Reglement betreffend Meldungen von Angehörigen der ETH Zürich über unangemessenes Verhalten
- «Ein Tag allein genügt nicht» (Blog von Julia Dannath, 23.3.2023)