Koordination von Studium mit Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst
Informieren Sie sich frühzeitig über die Koordination des Studienstarts mit dem Militär-, Zivil-, oder Zivilschutzdienst. Alle Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne aufzeigen, damit Sie die bestmögliche Lösung für sich finden.
Beratung und Gesuche
Beratung und Informationen zur Studienplanung sowie Unterschriften für Gesuche (Dienstverschiebung und Fraktionierung) können eingeholt werden:
Vor Bachelor-Studienstart
- Beratung: Studienwahlberatung
- Gesuche: Studienadministration
Vor Master-Studienstart (auswärtige Studierende)
- Beratung und Gesuche: Studiensekretariat Ihres Studiengangs
Während des Bachelor- und Master-Studiums
- Beratung und Gesuche: Studiensekretariat Ihres Studiengangs
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen, bevor Sie uns für eine Beratung kontaktieren:
Die Koordination von Studienstart und Rekrutenschule (RS) erfordert von Ihnen eine rechtzeitige und sorgfältige Planung.
Einschalten eines Zwischenjahres vor Studienstart (empfohlen)
In diesem Zwischenjahr können Sie die RS und evtl. erste Wiederholungskurse (WK) absolvieren.
Beabsichtigen Sie, eine militärische Laufbahn bis zum Zugführer/Leutnant, Hauptfeldweibel oder Fourier zu durchlaufen oder den gesamten Militärdienst (300 Tage, Start Sommer) als Durchdiener zu leisten, empfiehlt sich das Einlegen eines Zwischenjahres besonders.
Verschiebung der RS auf einen Zeitpunkt nach Studienstart
Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Studiengänge können keine allgemeinen Ratschläge erteilt werden. Informieren Sie sich bei der Studienwahlberatung über die Möglichkeiten und Konsequenzen.
Fraktionierung
Auf Gesuch hin kann die RS in in begründeten Ausnahmefällen in zwei Teilen absolviert werden. 1. Teil: allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung. 2.Teil: Verbandsausbildung. Eine Fraktionierung ist für beide Seiten aufwändig und anspruchsvoll. Es empfiehlt sich deshalb, vorab alternative Varianten zu prüfen und wenn möglich vorzuziehen. Planen Sie deshalb die Fraktionierung des Militärdienstes frühzeitig in Rücksprache mit der Studienwahlberatung.
Wiederholungskurse (WK) in den ersten zwei Studienjahren
WK während der Studienzeit sind zu absolvieren, falls sie nicht mit Prüfungen, deren Vorbereitungszeit oder anderen nicht verschiebbaren Pflichtleistungen zusammenfallen. In den ersten zwei Studienjahren, die im Sinne von Art. 50 der Weisung des Chefs der Armee über die Militärdienstpflicht (90.112, WMDP) als Assessmentjahre gelten, können WK, die in die Unterrichtszeit fallen, auch verschoben werden.
Detaillierte Informationen zum Militärdienst und zur Dienstverschiebung sowie relevante Formulare finden Sie auf den externe Seite Webseiten der Schweizer Armee.
Für genauere Informationen bezüglich des Militärdienstes und für entsprechende Gesuche wenden Sie sich direkt an die betreffenden externe Seite Militärdienststellen der Kantone (Kreiskommando).
Sollten Sie längere Militärdienstzeiten planen (externe Seite Kaderlaufbahn), informieren Sie sich bitte rechtzeitig beim Bereich externe Seite Chance Armee im Kommando Ausbildung.
Weitere Informationen
Finden Sie im Download Merkblatt Militärdienst (PDF, 123 KB) (PDF).
Informationen zum Zivildienst finden Sie externe Seite auf Zivi.admin.ch.
Als Zivi haben Sie die Freiheit, Ihre Einsätze unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben selbstständig zu planen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Einsätze. Stimmen Sie diese mit Ihrer Studienplanung sowie Ihren Einsatzpflichten ab.
Details zu den Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Dienstverschiebungen und relevante Formulare finden Sie auf weiteren externe Seite Seiten des Bundesamt für Zivildienst ZIVI.
Informationen zum Zivilschutzdienst finden Sie auf den externe Seite Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS).
Zivilschutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken in den Ausbildungsdienst ein schriftliches Gesuch um Verschiebung der Dienstleistung einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Wichtig: Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Informationen zu Dienstverschiebungsgesuchen im Zivilschutz finden Sie auf den Webseiten der kantonalen Zivilschutzstellen.
Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Zivilschutzdienstpflicht und Dienstverschiebungen finden Sie auf weiteren externe Seite Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz.