Krankenversicherung

Die Information gelten für Bachelor-​, Master-​, Joint-​Master, MAS-​, Austauschstudierende der ETH Zürich.

Doktorierende, Postdoktorierende und Gäste der ETH Zürich, kontaktieren das Welcome Center.

Infoanlass "Health Insurance in Switzerland: All you Need to Know"

WANN: 19.02.2025
UHRZEIT: 18:00 - 19:30 Uhr
WO: Den Zoom-Link erhalten Sie kurz vor dem Anlass via E-Mail.

Hier wird die Präsentation (in Englisch) nach dem Anlass verfügbar sein.

Wichtigste Informationen zur Krankenversicherung 

  • Wer sich mehr als 3 Monate in der Schweiz aufhält, untersteht der Krankenversicherungspflicht.
  • Die obligatorische Grundversicherung deckt die medizinische Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall.
  • Sie können Ihre Versicherungsgesellschaft frei wählen. Die obligatorische Grundversicherung umfasst bei allen Versicherern die gleichen Leistungen. Die Prämien variieren jedoch stark, je nach Alter und gewähltem Versicherungsmodell
  • Es gibt spezielle Pakete für internationale Studierende zu sehr guten Konditionen. Diese sind für Studierende von ausserhalb der EU/EFTA ohne einer EU Krankenversichertenkarten oder für Inhabende einer EU Krankenversicherungskarte aus der EU/EFTA, wenn diese neben dem Studium mit Arbeiten anfangen (Kanton Zürich, in anderen Kantonen gelten ggf. andere Regeln).
  • Studierende mit einer privaten Krankenversicherung können eine Befreiung beantragen, diese wird aber nach unseren Erfahrungen in fast allen Fällen abgelehnt.
  • Sie sind verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Einreise
    a) für Studierende aus der EU/EFTA mit der EU Krankenversichertenkarte: Sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen
    oder
    b) für Studierende von ausserhalb der EU/EFTA ohne eine EU Krankenversichertenkarte: Eine Studenten Krankenversicherung abzuschliessen und sich von der "normalen" Versicherungspflicht befreien zulassen.
  • Falls Sie die Frist verpassen, werden Sie von der Behörde zwangsversichert. Das kann sehr teuer werden!
  • Für mehr Informationen lesen Sie die Broschüre externe Seite Die obligatorische Krankenversicherung des Bundesamt für Gesundheit.  

Kontakte

Für BSc, MSc, Joint Master und MAS Studierende

Für Austauschstudierende

Mobilitätsstelle

ETH Zurich
Rämistrasse 101
HG F 23.1
8092 Zürich
Schweiz

Sprechstunde

Nach Vereinbarung via E-Mail

Das International Student Office bleibt vom 23. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 geschlossen.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Behörden.

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