Grundlagen
Eine Abschlussarbeit (z.B. Masterarbeit) gilt immer als ETH-Arbeit, auch wenn sie ausserhalb der ETH recherchiert und geschrieben wurde. Die Arbeit muss an der ETH in myStudies registriert sein.
Sie müssen:
- Ihre Betreuung an der ETH Zürich, Ihre Betreuung an Ihrer Gasthochschule sowie die Studienadministration in Ihrem ETH-Departement einbeziehen;
- sich frühzeitig über die richtigen Schritte und Fristen im Departement informieren für die Anerkennung Ihres Studienprojekts / Ihrer Abschlussarbeit;
- Vorgaben zum Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beachten.
- Ihr Departement entscheidet über die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen. Wenden Sie sich darum frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt an Ihr Departement (Studienadministration).
- Klären Sie unbedingt, welche Voraussetzungen Ihr Departement für die Anrechnung hat (z.B. welche Form die Bestätigung Ihrer Leistungen haben muss).
- Sie benötigen das Einverständnis Ihres Departements für ein Projekt oder Praktika auswärts: Mobilitätsverantwortliche, Praktikumsbetreuung – je nach Studiengang und Vorhaben.
ETH-Weisung
Sie müssen bei ihren Plänen Sicherheitsregeln sowie Weisungen der Dozierenden zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beachten.
Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt hat dazu eine Seite zusammengestellt, inklusive der entsprechenden ETH-Weisung.
Verwandtes Thema: Reisehinweise des Bundes
externe Seite call_made Beachten Sie zudem die Reisehinweise- Das Gastorganisation legt fest, welchen Status Sie dort haben werden. Der Status hat Auswirkungen auf die Bewerbung, Gebühren, Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Einreise, Aufenthaltsrecht etc.
- Sie sind verantwortlich für die fristgerechte Bewerbung respektive Anmeldung.
- Die Mobilitätsstelle unterschreibt keine Dokumente.
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