Vorbereitung des Aufenthalts

Jeder Aufenthalt muss vorbereitet werden.

Wichtig für alle

Allgemein

  • Die Bewerbungskriterien werden von der Gasthochschule festgelegt.
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen selbständig und rechtzeitig bei der Gasthochschule eingereicht werden. 
  • Beachten Sie die Bewerbungsfristen.

Formulare und benötigte Unterschriften

  • Für zusätzliche Dokumente, wie z.B. Bestätigungsschreiben für die Bewerbungsunterlagen, wenden Sie sich direkt an Ihr Departement (Studiensekretariat).
  • Formulare und ähnliches werden von der Stelle unterschrieben, die den Aufenthalt betreut: bei Kursen das Studiensekretariat (in Vertretung der Studiendirektion), bei Studienarbeiten die Professur.
  • Die Mobilitätsstelle unterschreibt keine Dokumente.

Falls Sie für Ihre Gasthochschule oder Ihr Visum einen Sprachnachweis benötigen und den noch nicht einreichen mussten, kümmern Sie sich zeitnah darum.  

Fragen Sie Ihre Gastorganisation früh nach Unterstützung und die notwendigen Prozesse.  

«Swiss-​European Mobility Programme» (SEMP)  

Sie können zusätzliche finanzielle Mittel zu beantragen, um einen Teil der allfälligen Mehrkosten zu decken, die mit Ihrer Behinderung verbunden sind. Kontaktieren Sie dafür die Mobilitätsstelle mindestens vier Monate vor Ihrem Aufenthalt.

Empfohlen für alle

Wichtig für jene mit Gasthochschule in den USA

US-Botschaft in Bern

Auf der Webseite der externe Seite US-Botschaft in Bern finden Sie allgemeine Informationen, Informationen zum Visumsprozess und externe Seite persönliche Beratung zum Studium in den USA.

Nach der Zulassung an Ihrer Gasthochschule erhalten Sie von ihr ein Dokument für den Visumsantrag: entweder ein DS 2019 für ein J-1-Visum oder ein I-20 für ein F-1-Visum. Erst nachdem Sie dieses Formular von der Gasthochschule erhalten haben, können Sie einen Termin bei der US-Botschaft in Bern oder in ihrem Heimatland vereinbaren und Ihr externe Seite US-Visum beantragen. Für ein Studierenden-Visa ist ein Interview bei der US-Botschaft in Bern oder in ihrem Heimatland verpflichtend. Wenn Sie Kontakte von Ihrer Heimhochschule angeben müssen, empfehlen wir, bei Ihrer Studienadministration nachzufragen.

Sie müssen beim Interview für das Visum bei der US-Botschaft in Bern genügend finanzielle Mittel nachweisen können, entweder auf dem eigenen oder dem Konto von Angehörigen. Die Gasthochschule informiert über den entsprechenden Betrag.

Nachweis Finanzierung durch Drittmittel

Je nach Art des Visums, das von US-Universitäten (insbesondere dem MIT) angefordert wird, ist es wahrscheinlich, dass ein bestimmter Prozentsatz der Finanzierung durch Drittmittel nachgewiesen werden muss. Im Prinzip kann auch SEMP weltweit diesem Zweck dienen. Am besten erkundigen Sie sich bei der Gastinstitution nach den genauen Bedingungen.

Sie müssen die Versicherung mit der zuständigen Stelle der Gasthochschule abklären. Ein Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherung wird in der Regel von Ihrer US-Gasthochschule erwartet. Häufig ist es sogar obligatorisch, den UHIP («University Health Insurance Plan») Ihrer Gasthochschule abzuschliessen oder einer von ihnen anerkannten US-Krankenversicherungen.

Es ist empfehlenswert, sich mit Ihrer Versicherung in der Schweiz oder Ihrem Heimatland in Verbindung zu setzen, um eine umfassende Beratung über Ihren Versicherungsschutz in den USA zu erhalten.

Wenden Sie sich wegen einer Unterkunft an die zuständigen Stellen an ihrer Gasthochschule oder Ihre Betreuung. Viele US-Hochschulen haben ein «Housing / Residential Office» oder ähnliches, das die Zimmer auf dem Campus verwaltet.

Anmerkung sbe / Quelle (bei Interesse)

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