Bedingungen der Mobilitätsstelle
Die Mobilitätsstelle stellt Bedingungen für einen Austsausch auf.
Bachelor
Zwei Bedingungen müssen Sie erfüllen:
- erfolgreich absolviertes 2. Studienjahr bei Antritt Austausch
- bestandene Basisprüfung mit Schnitt von mind. 4,50 zum Zeitpunkt der Bewerbung
Wenn Sie die Note nicht vorweisen, können Sie sich trotzdem qualifizieren, wenn Sie in den höheren Bachelor-Semestern im Gesamtnotenschnitt mindestens 4,5 erreichen. Es gilt die KP-gewichtete Durchschnittsnote unter Einberechnung aller Leistungskontrollen (inkl. Basisprüfung und LK ohne Kategorie und nicht bestandene Fächer), wie sie zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem offiziellen Leistungsüberblick ausgegeben wird.
Fragen dazu beantworten die Mobilitätsverantwortlichen in Ihrem Departement.
Master
Eine der beiden Bedingungen müssen Sie erfüllen:
- bestandene Basisprüfung von mind. 4,50
- Bachelor-Abschluss* von mind. 4,50
Wenn Sie keine dieser Noten vorweisen, können Sie sich trotzdem für den Austausch qualifizieren, wenn Sie in den höheren Master-Semestern mindestens die Note 4,50 erreichen und mindestens 20 KP im Master-Studiengang erreicht haben. Es gilt die KP-gewichtete Durchschnittsnote unter Einberechnung aller Leistungskontrollen.
Fragen dazu beantworten die Mobilitätsverantwortlichen in Ihrem Departement.
* Bachelor-Abschluss: Zusätzliche Vorgaben
- Austausch für Kursbesuche: Sie müssen über einen Bachelor-Abschluss der ETH Zürich verfügen. Bei Abschlüssen der EPFL oder Universität Zürich können Departemente Ausnahmen vorsehen.
- Austausch nur für Projekte (nur an Schweizer Partnerhochschulen möglich): Je nach Departement ist das ohne Bachelor-Abschluss der ETH Zürich möglich.
Rechtliche Grundlage
geschützte Seitelock Öffnen Sie die Leitlinien (PDF, 179 KB)- Falls Sie von Ihrer Teilnahme an einem Austauschprogramm ohne hinreichende Gründe zurücktreten, können Sie inskünftig von der Teilnahme an anderen Austauschprogrammen ausgeschlossen werden. (Beispiele für hinreichende Gründe sind: Krankheit, Unfall, massiver Leistungsabfall im Studium.)
- Bei einem Abbruch müssen Sie die erhaltenen Stipendien der Mobilitätsstelle unverzüglich zurückzahlen.
Die Rolle der Mobilitätsstelle bei Ihrem Austausch ist administrativ. Sie kann z.B. Fragen zum Bewerbungsprozess beantworten, aber keine fachlich-akademischen. Fachlich-akademische Fragen beantworten die Mobilitätsverantwortlichen in den Departementen.
Schritt vervollständigen
chevron_right Prüfen Sie die anderen Bedingungen (Schritt 1)Anmerkungen sbe
- Sprachkenntnisse /-zertifikate nur noch bei Programm-Seiten (keine Verdopplung mehr)
- Sprachkurse vor Austausch verschoben zur Vorbereitungsseite
- Zeitpunkt Mobilität: nur noch auf MV-Seiten
- Zeitaufwand Planung: auf übergeordneter Seite
- Wahl Partnerhochschule: entfällt durch neue Gestaltung und User-Führung
Quellen (bei Interesse)
- https://ethz.ch/studierende/de/studium/auswaerts-studieren/austauschstudium/vorbereitungen/voraussetzungen-und-vorbereitungen.html (nur relevante Abschnitte)
- Letter of confirmation (nur "Rückzug der Anmeldung oder Abbruch des Austauschs", wobei erster Satz auf Vorbereitungs-Seite verschoben ist): "S:\AkD\Mobilitaet\Kommunikation\Aufträge_int\Out-Seiten\Quellen\LetterOfConfirmation_CHOutgoingsDE.pdf"