Bedingungen der Mobilitätsstelle

Die Mobilitätsstelle stellt Bedingungen für einen Austsausch auf.

Ab dem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bis zum Antritt Ihres Austauschs müssen Sie ununterbrochen an der ETH immatrikuliert sein (reguläre Semestereinschreibung oder Urlaubssemester).

  • in Europa und der Schweiz: ein bis zwei Semester (Departemente können Ausnahmen festlegen.)
  • ausserhalb Europas (weltweite Programme): ein Semester

Bachelor

Zwei Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • erfolgreich absolviertes 2. Studienjahr bei Antritt Austausch
  • bestandene Basisprüfung mit Schnitt von mind. 4,50 zum Zeitpunkt der Bewerbung

Wenn Sie das nicht erfüllen, können Sie sich trotzdem qualifizieren, wenn Sie in den höheren Bachelor-Semestern im Gesamtnotenschnitt mindestens 4,5 erreichen. Es gilt die KP-​gewichtete Durchschnittsnote unter Einberechnung aller Leistungskontrollen (inkl. Basisprüfung und LK ohne Kategorie und nicht bestandene Fächer), wie sie zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem offiziellen Leistungsüberblick ausgegeben wird.

Fragen dazu beantworten die Mobilitätsverantwortlichen in Ihrem Departement.

Master

Eine der beiden Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • bestandene Basisprüfung von mind. 4,50 
  • * Bachelor-​​Abschluss von mind. 4,50

Wenn Sie das nicht erfüllen, können Sie sich trotzdem für den Austausch qualifizieren, indem sie in den höheren Master-​​​Semestern mindestens die Note 4,50 erreichen. Es gilt die KP-​gewichtete Durchschnittsnote unter Einberechnung aller Leistungskontrollen und es müssen mindestens 20 KP im Master-Studiengang vorhanden sein.

Fragen beantworten die Mobilitätsverantwortlichen in Ihrem Departement.

* Beachten Sie die zusätzliche Vorgabe zum Bachelor-Abschluss.

Hinweis

Es gibt Departemente und aussereuropäische Partnerhochschulen (weltweite Programme), die zusätzlich einen höheren Notenschnitt verlangen. Dazu erfahren Sie später mehr.

  • Kursbesuche: Sie müssen über einen Bachelor-​​Abschluss der ETH verfügen. Bei ​​Abschlüssen der EPFL oder Universität Zürich können Departemente Ausnahmen vorsehen.
  • Projekte: Je nach Departement ist das ohne Bachelor-​​Abschluss der ETH möglich.
  • Falls Sie vom Austausch ohne gute Begründung (persönlicher oder akademischer Art) zurücktreten, können Sie von der Teilnahme weiterer Austauschprogramme in Zukunft ausgeschlossen werden.
  • Bei einem Abbruch müssen Sie die erhaltenen Stipendien der Mobilitätsstelle unverzüglich zurückzahlen.

Den Studienplan müssen Sie erst erstellen, wenn Sie sich erfolgreich beworben haben und einer Partnerhochschule zugewiesen sind.

Trotzdem empfehlen wir Ihnen, vor Ihrer Bewerbung zu prüfen, dass jede gewählte Partnerhochschule Ihnen eine attraktive Auswahl an Kursen bietet.

Die Rolle der Mobilitätsstelle bei Ihrem Austausch ist administrativ. Sie kann z.B. Fragen zum Bewerbungsprozess beantworten, aber keine fachlich-akademischen. Fachlich-akademische Fragen beantworten die Mobilitätsverantwortlichen in den Departementen.

Anmerkungen sbe

  • Sprachkenntnisse /-zertifikate nur noch bei Programm-Seiten (keine Verdopplung mehr)
  • Sprachkurse vor Austausch verschoben zur Vorbereitungsseite
  • Zeitpunkt Mobilität: nur noch auf MV-Seiten
  • Zeitaufwand Planung: auf übergeordneter Seite
  • Wahl Partnerhochschule: entfällt durch neue Gestaltung und User-Führung

 

Quellen (bei Interesse)

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