6. Vorbereitung des Austauschs

Die Zeit vor der Abreise sollte in den Erfolg des Austauschs investiert werden.  

Pflicht

  • Prüfen Sie, welche Einreisedokumente Sie benötigen, und stellen Sie sich, dass Sie diese haben und diese für die komplette Dauer Ihres Austauschs gültig sind.
  • Falls Sie ein Visum benötigen, kümmern Sie sich frühzeitig darum.
  • Schreiben Sie sich selbstständig regulär in myStudies ein. Ihr Status wird «im Mobilitätsstudium» sein.
  • Tragen Sie kein Urlaubssemester ein.
  • Bei Bedarf informiert die Kanzlei über die Semestereinschreibung und zum Übertritt ins Master-Studium.
  • Sie müssen die ETH-Semesterrechnung während Ihres Austauschs bezahlen.
  • Die Partnerhochschule gewährt Schulgelderlass.

Generell

  • Das Learning Agreement basiert auf Ihrem Studienplan.
  • Sie erhalten ein Learning Agreement von der Mobilitätsstelle per E-Mail.
    • Austausch an schweizerischen oder aussereuropäischen Partnerhochschule: Falls Ihr Departement wünscht, dass Sie das Dokument unterschreiben und auch von der Partnerhochschule unterschreiben lassen, wird Ihr Departement Sie darüber informieren.
    • Austausch an europäischen Partnerhochschule: Sie müssen das Dokument unterschreiben und auch von der Partnerhochschule unterschreiben lassen. Danach laden Sie das unterschriebene Dokument in Mobility-Online hoch.

Departementales Learning Agreement / Tutor Agreement

  • Bei gewissen Studiengängen müssen die Studienpläne und die Anrechnung mit Dozierenden und Tutor:innen vereinbart werden. Dafür gibt es ein eigenes Learning Agreement oder Tutor Agreement (entweder in myStudies oder auf einem separaten Dokument).
  • Falls von Ihnen dieses interne Dokument verlangt wird, werden Sie vom Departement darüber informiert. In dem Fall müssten Sie beide Dokumente verwenden. (Das heisst, dass das studiengangspezifische Agreement nicht das Learning Agreement der Mobilitätsstelle ersetzt – oder umgekehrt.)  

Falls Sie für Ihre Partnerhochschule oder Ihr Visum einen Sprachnachweis benötigen und den noch nicht einreichen mussten, müssen Sie sich zeitnah darum kümmern.  

Fragen Sie Ihre Partnerhochschule früh nach Unterstützung und die notwendigen Prozesse. Das ist insbesondere in Bezug auf spezielle Lern-​​ und Prüfungsbedingungen oder die Unterkunftssituation wichtig.

«Swiss-​European Mobility Programme» (SEMP)  

Sie können zusätzliche finanzielle Mittel zu beantragen, um einen Teil der allfälligen Mehrkosten zu decken, die mit Ihrer Behinderung verbunden sind. Kontaktieren Sie dafür die Mobilitätsstelle mindestens vier Monate vor Ihrem Austausch.

Aussereuropäische Partnerhochschulen

Studienarbeiten sind bei weltweite Programmen nicht möglich. Es sind nur kleinere Projekte von maximal 10 KP möglich, die im Studienplan aufgeführt werden müssen.

Schweizerische und europäische Partnerhochschulen

Studienarbeiten sind bei der Schweizer Mobilität und SEMP SMS möglich, sofern Sie im Studienplan aufgeführt und vom Studiengang und der Partnerhochschule genehmigt worden sind. Wenn das zutrifft, beachten Sie Folgendes:

  • Eine extern angefertige Studienarbeit (z.B. Master-Arbeit) zählt als ETH-Arbeit.
  • Ein ETH-Professur muss die Arbeit gemäss den ETH-Richtlinien bewerten und benoten, wobei sich diese Bewertung auf die der Partnerhochschule abstützen kann.
  • Besprechen Sie Erwartungen (z.B. Bericht, Präsentation) und Termine frühzeitig mit den Betreuungspersonen an der ETH und an der Partnerhochschule.
  • Sie müssen die Arbeit in myStudies erfassen. (Fragen zur korrekten Erfassung beantwortet Ihr Studiensekretariat.)
  • Erkundigen Sie sich bei der Partnerhochschule, ob und wie Sie die Belegung dort erfassen müssen und was zu beachten ist.

Frage sbe (vermutlich an ar?)

Korrekt so?

Empfohlen

Quellen (bei Interesse)

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