6. Vorbereitung des Austauschs
Die Zeit vor der Abreise sollte in den Erfolg des Austauschs investiert werden.
Pflicht
- Schreiben Sie sich selbstständig regulär in myStudies ein. Ihr Status wird «im Mobilitätsstudium» sein.
- Tragen Sie kein Urlaubssemester ein.
- Bei Bedarf informiert die Kanzlei über die Semestereinschreibung und zum Übertritt ins Master-Studium.
- Ihr Studienplan und alle Änderungen am Plan werden von Ihren Mobilitätsverantwortlichen genehmigt.
- Möglicherweise müssen Sie Ihren Studienplan zu Beginn des Austauschs oder kurz danach aktualisieren, wozu Sie ein E-Mail erhalten werden. Der Studienplan in Mobility-Online muss Ihre effektive Kurswahl zeigen.
Generell
- Das Learning Agreement basiert auf Ihrem Studienplan.
- Sie erhalten ein Learning Agreement von der Mobilitätsstelle per E-Mail.
- Austausch an schweizerischen oder aussereuropäischen Partnerhochschule: Falls Ihr Departement wünscht, dass Sie das Dokument unterschreiben und auch von der Partnerhochschule unterschreiben lassen, wird Ihr Departement Sie darüber informieren.
- Austausch an europäischen Partnerhochschule: Sie müssen das Dokument unterschreiben und auch von der Partnerhochschule unterschreiben lassen. Danach laden Sie das unterschriebene Dokument in Mobility-Online hoch.
- Austausch an schweizerischen oder aussereuropäischen Partnerhochschule: Falls Ihr Departement wünscht, dass Sie das Dokument unterschreiben und auch von der Partnerhochschule unterschreiben lassen, wird Ihr Departement Sie darüber informieren.
Departementales Learning Agreement / Tutor Agreement
- Bei gewissen Studiengängen müssen die Studienpläne und die Anrechnung mit Dozierenden und Tutor:innen vereinbart werden. Dafür gibt es ein eigenes Learning Agreement oder Tutor Agreement (entweder in myStudies oder auf einem separaten Dokument).
- Falls von Ihnen dieses interne Dokument verlangt wird, werden Sie vom Departement darüber informiert. In dem Fall müssten Sie beide Dokumente verwenden. (Das heisst, dass das studiengangspezifische Agreement nicht das Learning Agreement der Mobilitätsstelle ersetzt – oder umgekehrt.)
Im Gastland
- Auf Anfrage helfen die meisten Partnerhochschulen den Studierenden bei der Suche nach einer Unterkunft.
- Informieren Sie sich über Vorgehen und Termine direkt bei der Partnerhochschule.
Zwischenvermietung während Austausch
- Überlegen Sie sich, was mit Ihrem Zimmer oder Ihrer Wohnung machen wollen.
- Sie können ein kostenloses Inserat für für die Zwischenvermietung bei der Zimmer- und Wohnungsvermittlung der Universität Zürich und ETH platzieren.
- Sie sind für Ihren Versicherungsschutz während des Austausches verantwortlich.
- Informieren Sie sich über die Deckung bestehender Versicherungen sowie über zusätzlich nötige Auslandsreiseversicherungen etc. bei Ihrer Versicherung.
- Zu Reiseversicherungen stellt zudem die Abteilung Finanzdienstleistungen Informationen zur Verfügung.
Fragen Sie Ihre Partnerhochschule früh nach Unterstützung und die notwendigen Prozesse. Das ist insbesondere in Bezug auf spezielle Lern- und Prüfungsbedingungen oder die Unterkunftssituation wichtig.
«Swiss-European Mobility Programme» (SEMP)
Sie können zusätzliche finanzielle Mittel zu beantragen, um einen Teil der allfälligen Mehrkosten zu decken, die mit Ihrer Behinderung verbunden sind. Kontaktieren Sie dafür die Mobilitätsstelle mindestens vier Monate vor Ihrem Austausch.
Aussereuropäische Partnerhochschulen
Studienarbeiten sind bei weltweite Programmen nicht möglich. Es sind nur kleinere Projekte von maximal 10 KP möglich, die im Studienplan aufgeführt werden müssen.
Schweizerische und europäische Partnerhochschulen
Studienarbeiten sind bei der Schweizer Mobilität und SEMP SMS möglich, sofern Sie im Studienplan aufgeführt und vom Studiengang und der Partnerhochschule genehmigt worden sind. Wenn das zutrifft, beachten Sie Folgendes:
- Eine extern angefertige Studienarbeit (z.B. Master-Arbeit) zählt als ETH-Arbeit.
- Ein ETH-Professur muss die Arbeit gemäss den ETH-Richtlinien bewerten und benoten, wobei sich diese Bewertung auf die der Partnerhochschule abstützen kann.
- Besprechen Sie Erwartungen (z.B. Bericht, Präsentation) und Termine frühzeitig mit den Betreuungspersonen an der ETH und an der Partnerhochschule.
- Sie müssen die Arbeit in myStudies erfassen. (Fragen zur korrekten Erfassung beantwortet Ihr Studiensekretariat.)
- Erkundigen Sie sich bei der Partnerhochschule, ob und wie Sie die Belegung dort erfassen müssen und was zu beachten ist.
Empfohlen
Kenntnisse der Landessprache bereichern den Aufenthalt in Ihrem Gastland. Falls Sie noch über keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen, ist es empfehlenswert, sich die anzueignen.
Übrigens führen viele Partnerhochschulen Intensiv-Sprachkurse in den Wochen vor Semesterbeginn durch. Informieren Sie sich bei Interesse direkt, welche Angebote es für Sie gibt.
Nächster Schritt
chevron_right 7. Rückkehr an ETH ZürichQuellen (bei Interesse)
- https://ethz.ch/studierende/de/studium/auswaerts-studieren/austauschstudium/vorbereitungen/voraussetzungen-und-vorbereitungen.html (nur relevante Abschnitte)
- Letter of confirmation (nur relevante Abschnitte): "S:\AkD\Mobilitaet\Kommunikation\Aufträge_int\Out-Seiten\Quellen\LetterOfConfirmation_CHOutgoingsDE.pdf"
- Tab "Akademische Leistungen": BEW_ANNAHME-Mailvorlage WW in Mobon, Verantwortlichkeit neu bei Studis (in Absprache mit ar)
- Tab "Learning Agreement": LEARN_AGREE_OK-Mailvorlage SEMP SMS in Mobon