Doktoratsstudium
Alle Doktorierende müssen ein reguläres Doktoratsstudium absolvieren, welches mindestens 12 ECTS-Kredipunkte umfasst.
Ausserdem bekommen einzelne Doktorierende bei der provisorischen Zulassung die Auflage fachliche Lücken im Forschungsgebiet durch weitere Lehrveranstaltungen im erweiterten Doktoratsstudium zu schliessen.
Während die Doktoratsverordnung die Grundelemente dafür festlegt, so sind die Details Sache der einzelnen Departemente. Je nachdem welchem Departement Sie angehören, können deshalb der verlangte Umfang und weitere Bestimmungen zum regulären Doktoratsstudium unterschiedlich geregelt sein. Die entsprechenden Details dazu entnehmen Sie den departementalen Detailbestimmungen zum Doktorat.
Innerhalb des regulären Doktoratsstudiums müssen folgende Bereiche abgedeckt sein:
- Vertiefung und Erweiterung des Wissens innerhalb und ausserhalb des Forschungsgebiets der Doktorarbeit
- Aneignung überfachlicher Kompetenzen, inkl. Ethik und gute wissenschaftliche Praxis (min. 1 ECTS Kreditpunkt)
- Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft
Folgendes ist zudem zubeachten:
- Das Doktoratsstudium wird von der Doktoratsadministration des Departments administriert und ist deshalb frühzeitig in diesen Prozess einzubinden
- Für jeden der vorgegebenen ECTS-Kredipunkte ist entweder eine Leistungskontrolle zu bestehen oder ein aktiver, überprüfbarer Beitrag zu leisten
- Generell gilt: 1 ECTS-Kreditpunkt entspricht einer Leistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden.
- Für Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen, die angerechnet werden dürfen, gibt es klare Richtlinien, welche im Dokument "Download Doktoratsstudium – Qualität der anrechenbaren Studienleistungen (PDF, 95 KB) festgehalten sind.
- Extern angebotene Lehrveranstaltungen und abgelegte Leistungskontrollen sind auf diese Standards hin zu prüfen, um die Anrechenbarkeit sicherzustellen
Stimmen Sie die zu erbringenden Studienleistungen individuell mit Ihren Doktorierenden ab und berücksichtigen Sie dabei die individuellen Interessen, Stärken und Berufsziele Ihrer Doktorierenden.
Die Zulassung zum Doktorat kann unter Umständen mit der Auflage eines erweiterten Doktoratsstudiums verbunden sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Evaluation des Bewerbungsdossiers durch den oder die Prorektor:in Doktorat und den Doktoratsausschuss des Departements zum Schluss führt, dass im Forschungsgebiet fachliche Lücken geschlossen werden müssen oder das Wissen erweitert werden sollte, um eine erfolgreiche Absolvierung des Doktorats zu gewährleisten. Bei Zulassung wird dafür eine Empfehlung ausgesprochen. Die Details zum erweiterten Doktoratsstudium koordinieren Sie gemeinsam mit Ihren Doktorierenden.
Ein eventuelles erweitertes Doktoratsstudium wird bei der provisorischen Zulassung im offiziellen Aufnahmebrief verfügt.
Für Doktorierende, welche vor dem 01.01.2022 mit dem Doktorat begonnen haben, gelten noch Übergangsbestimmungen zum Doktratsstudium.
Die Doktorierenden haben das Recht und die Pflicht, sich weiterzubilden. Ziele des Doktoratsstudiums sind vor allem die Aneignung von Wissen und Können auf dem Gebiet der Doktorarbeit. Ebenso soll es dazu dienen, sich in benachbarten und überfachlichen Bereichen weiterzubilden und die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft zu fördern.
Das Doktoratsstudium wird in Form von Krediteinheiten nachgewiesen. Eine Krediteinheit entspricht einer Studienleistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden. Krediteinheiten werden nur vergeben, wenn eine Eigenleistung nachgewiesen werden kann.
Es wird der Nachweis von mindestens zwölf Krediteinheiten verlangt, wobei mindestens ein Drittel der Krediteinheiten ausserhalb des Forschungsgebietes erworben werden müssen. Aktive Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen der ETH Zürich kann in Form von Krediteinheiten angerechnet werden. Das zuständige Departement entscheidet über die Vergabe von Krediteinheiten. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an das zuständige Departement.
Achtung:
- Trotz der Ähnlichkeiten handelt es sich hier nicht um ECTS-Punkte, sondern um spezifische, dem Doktoratsstudium eigene Krediteinheiten. Diese entsprechen oft nicht den im Vorlesungsverzeichnis angegebenen ECTS-Krediteinheiten. Wie viele Krediteinheiten für welche Leistung angerechnet werden regelt jedes Departement in deren Detailbestimmungen zum individuellen Doktoratsstudium.
- Die Doktoratsverordnung schreibt eine Mindestanzahl von 12 Kreditpunkten vor. Die Departemente legen die genaue Anzahl der zu sammelnden Kreditpunkte selber fest. Bitte erkundigen Sie sich beim entsprechenden Departement über die Anzahl der dort geforderter Kreditpunkte, oder konsultieren Sie deren Detailbestimmungen zum individuellen Doktoratsstudium.