Budgetverschiebung
Bei einer Budgetverschiebung wird ein bestehendes Budget ganz oder teilweise von einem PSP-Element auf ein anderes verschoben. Eine Budgetverschiebung von einer Kostenstelle (oder einem ordentlich budgetierten PSP) auf ein PSP oder umgekehrt ist nicht möglich.
Budgetverschiebungen sind nur in folgenden Fällen zulässig:
- Unterjährige Verschiebung vom Departement oder Institut an eine untergeordnete Einheit (nicht via Kostenstelle)
- Gewährung eines Zusatzbudgets: Budgetverschiebung an die Empfängereinheit
- Budgeteinstellung auf das PSP-Element eines Drittmittelprojektes
- Verschiebung eines Zusatz- oder Drittmittelbudgets an eine andere Einheit (z.B. weil ein Arbeitspaket des Projektes durch eine andere Professur durchgeführt wird); dazu ist ein PSP unter dem bestehenden Projekt zu beantragen sowie eine Budgetverschiebung vom Hauptbeitrags- auf den Nebenbeitragsempfänger zu veranlassen
- Reservewirksame Abrechnungen von Kostenstellen oder PSP-Elementen: Ausgleich von Defiziten aus der Reserve oder Übertragung von unausgeschöpften Budgets in die Reserve
Eine Übersicht über die erfolgten Budgetverschiebungen zeigt der Budgetverschiebungsbericht.
Reserveverschiebungen siehe Reservenmanagement.
In gewissen Fällen ist eine interne Verrechnung von Kosten einer Budgetverschiebung vorzuziehen: siehe Verrechnungen.