Lohn
Alles rund um Ihren Lohn an der ETH Zürich: Wie er festgelegt wird, welche Zulagen und Abzüge es gibt, und wann er ausgezahlt wird.
Lohnarten
Ihr Lohn wird nach einem einheitlichen System festgelegt und hängt hauptsächlich von Ihrer Funktion ab. Diese bestimmt, nach welcher der unten beschriebenen Lohnart und welchen Vorgaben Ihre Arbeit vergütet wird. Lesen Sie dazu auch den Intern aktuell Artikel vom 28. August 2024.
Mitarbeitende mit Supportfunktionen in der Administration, Informatik und Technik, in Management- und Stabsfunktionen sowie in wissenschafltichen Funktionen wie Senior Scientists, wissenschaftliche Mitarbeitende mit und ohne Leitungsfunktion, Oberassistierende oder auch Projektmitarbeitende mit entsprechendem Vertrag sind im Lohnsystem ETH-Bereich angestellt.
Wie wird Ihr Anfangslohn festgelegt?
Wenn Sie als Mitarbeiter:in in die ETH Zürich eintreten oder innerhalb der ETH die Arbeitsstelle wechseln, bestimmen die HR Partner:innen anhand der Stellenbeschreibung Ihre Funktion und Funktionsstufe im Funktionsraster des ETH-Bereichs. Für jede Funktionsstufe gibt das Lohnsystem des ETH-Bereichs ein Lohnband mit einem Maximal- und Minimallohn vor. Die externe Seite Lohnbänder, auch Lohnskalen genannt, können Sie beim ETH-Rat einsehen.
Innerhalb des Lohnbands legen die HR Partner:innen Ihren Anfangslohn fest. Dabei spielt die nutzbare Erfahrung eine Rolle, die aufgrund einer für die Funktion typischen beruflichen Laufbahn ermittelt wird. Zudem vergleichen die HR Partner:innen Ihren Lohn mit dem Gehalt ähnlicher Funktionen an der ETH Zürich oder auf dem Arbeitsmarkt.
So gehts mit Ihrem Lohn weiter
Gegen Jahresende beschliesst der ETH-Rat, in welcher Höhe alle ETH-Mitarbeitenden, die im Lohnsystem ETH-Bereich angestellt sind, einen Teuerungsausgleich erhalten. Zudem findet im Herbst die jährliche Lohnrunde der ETH Zürich statt. In diesen überprüfen die Verantwortlichen die Löhne der Mitarbeitenden ihres Bereichs und verteilen die vom ETH-Rat gesprochenen Mittel für individuelle Lohnerhöhungen.
Was bedeutet das für Sie? Eine allfällige Erhöhung Ihres Lohns umfasst mindestens den Teuerungsausgleich – sofern dieser vom ETH-Rat gesprochen wurde. Ob Sie darüber hinaus eine individuelle Lohnerhöhung erhalten, ist abhängig von den folgenden Faktoren:
- zur Verfügung stehende Mittel für die Lohnrunde
- Lage Ihres aktuellen Jahressalärs im Lohnband
Diese können Sie im Webtool geschützte Seite Ihr Lohn im Lohnband einsehen.
- Ihre nutzbare Erfahrung – bis maximal 15 Jahre anrechenbar
Die Anzahl Ihrer «Erfahrungsjahre» finden Sie in ETHIS unter Persönlich > Anstellung & Lohn > Meine Anstellungsdaten. - Ihre Leistung und Ihr Verhalten
Feedback hierzu erhalten Sie im jährlichen Personalgespräch «Dialog». - Vergleich der Löhne im Team und/oder ähnlichen Funktion durch die Verantwortlichen der Lohnrunde
Erfahren Sie mehr
Webtool: Ihr Lohn im Lohnband
Möchten Sie wissen, wo ihr aktuelles Gehalt im Lohnband liegt? geschützte Seite Lassen Sie es sich in der Grafik anzeigen.
Ihr Lohn im Überblick
Die Übersicht über Ihren Lohn finden Sie in ETHIS unter Anstellung & Lohn > Lohn per 1. Januar.
Jeweils Anfang Januar erhalten Sie den Link auch per E-Mail.
Fixlöhne gelten für Doktorierende, Postdoktorierende und wissenschaftliche Assistierende.
- Der Lohn richtet sich nach Ihrer Funktion und erhöht sich bis im dritten Jahr Ihrer Anstellung automatisch um einen vorgegebenen Betrag.
- Die Schulleitung der ETH Zürich entscheidet jährlich über eine allfällige Anpassung der Fixlöhne.
Pauschallöhne gelten als Ausnahmeregelung für Mitarbeitende, die mit Projektmitteln des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder anderen Mittelgebern entlöhnt werden. Zum Beispiel: Doktorierende, Postdoktorierende, Oberassistierende oder wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende mit befristeten Aufgaben in den Bereichen Administration, IT und Technik oder Praktikant:innen.
- Der Anfangslohn ist im Arbeitsvertrag festgehalten und hängt von den verfügbaren Projektmitteln ab.
- Jährliche Lohnentwicklungen sind nicht standardmässig vorgesehen und hängen ebenfalls von den Projektmitteln ab.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Teuerungsausgleich.
Stundenlöhne gelten als Ausnahme für Hilfsassistierende und andere Personen, die in unregelmässigen Einsätzen an der ETH Zürich arbeiten.
- Der Stundenlohn gilt für die gesamte Anstellungsdauer.
- Erhöhungen sind nicht standardmässig vorgesehen und erfolgen nur, falls das Rektorat für Hilfsassistierende neue Stundensätze beschliesst, oder es die Mittelgeber resp. Projektmittel erlauben.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Teuerungsausgleich.
Professor:innen finden die Bestimmungen zu ihrem Lohn in der Download Professorenverordnung der ETH Zürich (PDF, 169 KB).
Auszahlung Ihres Lohns
Die Lohnzahlung richtet sich nach der Lohnart, in der Sie angestellt sind, und erfolgt monatlich auf Ihr Bankkonto.