Personalmobilität: Outgoings
Dank «Swiss-European Mobility Programme» (SEMP, bisher Erasmus) können Dozierende, Assistierende und administrative Mitarbeitende Erfahrungen an Hochschulen in Europa zu sammeln. Idealerweise sind die Mobilitäten längerfristig reziprok.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen sollten mindestens zwei Monate vor dem Antritt der Mobilität eingereicht werden. Später eingereichte Bewerbungen werden berücksichtigt, sofern es unsere Kapazität zulässt, sie noch vor dem Beginn der Mobilität zu prüfen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie legal und rechtzeitig reisen können.
Verfügbarkeit
Die Zuschüsse werden prinizipell nach Eingangsdatum der (vollständigen!) Bewerbung vergeben. Falls das Interesse grösser ist als die zur Verfügung stehenden Gelder, behält sich die Mobilitätsstelle vor, Bewerbungen zu priorisieren (z.B. Beschränkung auf eine Mobilität p. P. pro akadademisches Jahr, Beschränkung der Anzahl Mobilitäten an dieselbe Gastinstitution). Die Mobilitätsstelle kann Auskunft geben über die Verfügbarkeit von Geldern für die Zuschüsse.
ETH-Mitarbeitende («SEMP STT staff training»)
Das Programm unterstützt Mobilitäten von Mitarbeitenden der ETH Zürich zwecks Fortbildung. Diese kann z.B. in Form von Weiterbildungskursen, Workshops oder Job-Shadowing erfolgen. Teilnahmen an Konferenzen sind nicht förderbar.
Es werden keine wissenschaftlichen Aktivitäten gefördert, sondern nur Tätigkeiten, die in Zusammenhang stehen mit Funktionen in Lehre oder Administration und die die Internationalisierung fördern.
Das Stipendium besteht aus einer Tagespauschale von 170 Schweizer Franken und einem Reisekostenzuschuss. Die Höhe der Tagespauschale richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts. Die Förderung wird für maximal sieben Tage (Ausnahme umweltfreundliche Reise; bei Bedarf bis zu neun Tagen) gewährt. Reise- und Arbeitstage sind in der Summe enthalten. Samstage und Sonntage sind jedoch ausgenommen, wenn an diesen Tagen weder gereist noch gearbeitet wird.
Der einmalige pauschale Reisekostenzuschuss ist abhängig von der Reisedistanz zur Partnerorganisation.
- 0 bis 99 Kilometer: 30 Schweizer Franken
- 100 bis 499 Kilometer: 225 Schweizer Franken
- 500 bis 1999 Kilometer: 340 Schweizer Franken
- 2000 bis 2999 Kilometer: 450 Schweizer Franken
Sie können einen Zuschuss für das umweltfreundlichen Reisen beantragen.
Die Kostengutsprache wird auf der Basis der vorhandenen Mittel gegeben, sobald der Zeitpunkt des Aufenthalts definitiv feststeht. Beachten Sie, dass Überweisungen in Schweizer Franken auf ausländische Konten spesenpflichtig sind und diese Spesen gehen zu Ihren Lasten. Die Stipendiengelder werden erst nach dem Aufenthalt ausbezahlt, sobald die Schlussdokumente vorliegen.
Spezielle Bedürfnisse
Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen haben die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel zu beantragen, um einen Teil der allfälligen Mehrkosten, die während des Aufenthalts aufgrund ihrer Beeinträchtigung entstehen, zu decken. Kontaktieren Sie die Ansprechperson mindestens vier Monate vor Ihrem Aufenthalt, wenn Sie einen entsprechenden Antrag einreichen möchten.
Die ETH möchte Ihren Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten. Die Reduktion von Flugemissionen durch ETH-Angehörige gehört zu ihren erklärten Zielen. Wir motivieren deshalb alle ETH-Angehörigen, innerhalb von Europa alternative Reisemittel zu wählen.
Neu können Sie einen Zuschuss von 100 Schweizer Franken für die An- und Abreise mit Bahn, Bus und / oder Fähre beantragen. Die maximale Anzahl geförderter Tage kann sich durch diesen Zuschuss bei Bedarf auf bis zu neun Tagen verlängern.
Voraussetzung ist, dass die Belege für die Hinreise rechtzeitig in Mobility-Online hochgeladen werden.
- Download vertical_align_bottom Vergleichen Sie die Reisedauer und die CO2-Einsparung, wenn Sie mit dem Zug statt mit dem Flugzeug anreisen (PDF, 699 KB)
- externe Seite call_made Erhalten Sie weitere Tipps für Ihre umweltfreundliche Reise von Movetia
- externe Seite call_made Erhalten Sie mehr Tipps von «Green Erasmus»
ETH-Dozierende («SEMP STA teaching assignment»)
Das Stipendium besteht aus einer Tagespauschale von 170 Schweizer Franken und einem Reisekostenzuschuss. Die Höhe der Tagespauschale richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts. Die Förderung wird für maximal sieben Tage (Ausnahme umweltfreundliche Reise; bei Bedarf bis zu neun Tagen) gewährt. Reise- und Arbeitstage sind in der Summe enthalten. Samstage und Sonntage sind jedoch ausgenommen, wenn an diesen Tagen weder gereist noch gearbeitet wird.
Der einmalige pauschale Reisekostenzuschuss ist abhängig von der Reisedistanz zur Partnerorganisation.
- 0 bis 99 Kilometer: 30 Schweizer Franken
- 100 bis 499 Kilometer: 225 Schweizer Franken
- 500 bis 1999 Kilometer: 340 Schweizer Franken
- 2000 bis 2999 Kilometer: 450 Schweizer Franken
Sie können einen Zuschuss für das umweltfreundlichen Reisen beantragen.
Die Kostengutsprache wird auf der Basis der vorhandenen Mittel gegeben, sobald der Zeitpunkt des Aufenthalts definitiv feststeht. Beachten Sie, dass Überweisungen in Schweizer Franken auf ausländische Konten spesenpflichtig sind und diese Spesen gehen zu Ihren Lasten. Die Stipendiengelder werden erst nach dem Aufenthalt ausbezahlt, sobald die Schlussdokumente vorliegen.
Spezielle Bedürfnisse
Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen haben die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel zu beantragen, um einen Teil der allfälligen Mehrkosten, die während des Aufenthalts aufgrund ihrer Beeinträchtigung entstehen, zu decken. Kontaktieren Sie die Ansprechperson mindestens vier Monate vor Ihrem Aufenthalt, wenn Sie einen entsprechenden Antrag einreichen möchten.
Die ETH möchte Ihren Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten. Die Reduktion von Flugemissionen durch ETH-Angehörige gehört zu ihren erklärten Zielen. Wir motivieren deshalb alle ETH-Angehörigen, innerhalb von Europa alternative Reisemittel zu wählen.
Neu können Sie einen Zuschuss von 100 Schweizer Franken für die An- und Abreise mit Bahn, Bus und / oder Fähre beantragen. Die maximale Anzahl geförderter Tage kann sich durch diesen Zuschuss bei Bedarf auf bis zu neun Tagen verlängern.
Voraussetzung ist, dass die Belege für die Hinreise rechtzeitig in Mobility-Online hochgeladen werden.
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